Hallo
Das kann sehr gut sein, deshalb frage ich ja. Ich hätte ein
Fragezeichen dahinter setzen sollen. Also ist diese Annahme
falsch. Was ist dann richtig?
Wenn die Stunden aufgezeichnet werden sollen, dann ist das zu machen. In der Regel sollte ein AN die Stunden der MA auch schriftlich fixiert haben, nicht nur wegen evtl Minusstunden.
Es gibt ein monatliches, festes Gehalt, Stunden werden aber
trotzdem aufgeschrieben. Dadurch ergeben sich natürlich immer
mal Minus oder Plusstunden, je nachdem wie lang die Monate
sind. Für Feiertage werden (bei voller Stelle, 40
Stunden/Woche) 6,15 Stunden berechnet, genauso für
Urlaubstage.
Und warum? Hat der AN denn eine 5- oder eine 5-Tagewoche?
5- oder 6-Tage-Woche meinst du vermutlich.
Jep ;O)
Der AN hat eine
6-Tage-Woche.
Auch dann ist - zumindest bei einer 40-Stunden-Woche 6,15 imho zuwenig. Bei einer 37,5-Stunden-Woche würde es rechnerisch passen. Es ist das Geld fortzuzahlen, was der AN verdient hätte, wenn er hätte arbeiten müssen.
Das Gehalt wird 160 Stunden im Monat mal Stundenlohn
gerechnet. Ist das rechtens?
Bei einer 40-Stundenwoche wäre das falsch.
Wie berechnet es sich richtig?
173,33 * Stundenlohn, aber scheinbar existiert ja gar keine 40-Stunden-Woche…
Der Monatsschnitt liegt bei 173,33 bei einer 40-Stunden-Woche
173,33 was? Das verstehe ich leider nicht, kannst du mir das
detaillierter erklären? Ich war von 52 Wochen im Jahr:12
Monate ausgegangen.
siehe Guido
Und Stunden müssten doch
dann gar nicht aufgeschrieben werden, außer vielleicht
Überstunden, oder?
Doch, wenn der AG es befiehlt.
Was hat das denn für einen Zweck?
zum Beispiel Dokumentation und Klarheit
angekündigt wird es so: „Sie gehen dann jetzt mal nach Hause“
oder „Sie bleiben dann morgen mal zu Hause“.
Die Ankündigungsfrist beträgt - sofern nichts anderes wirksam vereinbart wurde - 3 Tage, wobei der Tag der Ankündigung und der Tag, wo man dann frei hat, nicht mitzählen. Der AG könnte Montags also sagen „Sie bleiben am Freitag zuhause“ (siehe Absatz 2 von: http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__12.html ) In der Praxis kann das aber je nach Betriebsgröße und Betriebsart schwer umzusetzen sein und dann sollte ein für beide Parteien sinnvoller Mittelweg gefunden werden.
Das nennt sich Gewerkschaft. Oder der Fachanwalt.
Also beides mit kosten verbunden, richtig?
Die Gewerkschaftsbeiträge sind überschaubar. Bei finanziell schlechter Lage kann man für ein Beratungsgespräch beim Fachanwalt Beratungskostenhilfe beantragen, kostet dann alles maximal 10 Euro. Ansonsten muß man ihn natürlich selber bezahlen, kann aber vorher mit ihm ein Honorar aushandeln.
Zu deinem neuen Hinweis oben:
Die im Arbeitsvertrag festgelegte Arbeitszeit von 40 Stunden/Woche beträgt in der Praxis effektive 37 gearbeitete Stunden, da sonst zuviele Überstunden entstehen würden.
Das widerspricht sich… Entweder ist im AV eine 40-Stundenwoche vereinbart oder nicht. Ich kann jetzt auch nicht nachvollziehen, warum man 3 Stunden pro Woche wenwiger arbeitet, weil sonst zuviele Überstunden entstehen.
Gruß,
LeoLo