Arbeitsrecht Gehaltsberechnung

Liebe Experten,

Es geht um die Berechnung von Gehältern.
Normal wäre doch, dass es entweder einen monatlichen festen Lohn gibt, oder eben nach Stunden berechnet und dann demnach monatlich variierend. Im ersten Fall würde man keine Stunden aufschreiben, im zweiten schon.

Die Situation um die es geht, ist allerdings folgende:
Einzelhandel
Es gibt ein monatliches, festes Gehalt, Stunden werden aber trotzdem aufgeschrieben. Dadurch ergeben sich natürlich immer mal Minus oder Plusstunden, je nachdem wie lang die Monate sind. Für Feiertage werden (bei voller Stelle, 40 Stunden/Woche) 6,15 Stunden berechnet, genauso für Urlaubstage.
Das Gehalt wird 160 Stunden im Monat mal Stundenlohn gerechnet. Ist das rechtens? Muss es nicht auf die Wochen im Jahr gerechnet werden, also mal 4,33? Und Stunden müssten doch dann gar nicht aufgeschrieben werden, außer vielleicht Überstunden, oder?
Es wird immer mal jemand früher nach Hause geschickt oder man muss gar nicht kommen, um Minusstunden für Zeiten in denen Überstunden gemacht werden müssen aufzubauen. Darf ein Arbeitgeber das?

gibt es eine Behörde oder sonstige Stelle, die Arbeitnehmer in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten berät bzw. Auskünfte erteilt? Oder steht so etwas irgendwo geschrieben? Damit man etwas in der Hand hat, wenn man das beim Arbeitgeber anspricht.

Vielen herzlichen Dank, Cathi

Hallo

Normal wäre doch, dass es entweder einen monatlichen festen
Lohn gibt, oder eben nach Stunden berechnet und dann demnach
monatlich variierend. Im ersten Fall würde man keine Stunden
aufschreiben, im zweiten schon.

Das ist dann schon die erste irrige Annahme…

Es gibt ein monatliches, festes Gehalt, Stunden werden aber
trotzdem aufgeschrieben. Dadurch ergeben sich natürlich immer
mal Minus oder Plusstunden, je nachdem wie lang die Monate
sind. Für Feiertage werden (bei voller Stelle, 40
Stunden/Woche) 6,15 Stunden berechnet, genauso für
Urlaubstage.

Und warum? Hat der AN denn eine 5- oder eine 5-Tagewoche?

Das Gehalt wird 160 Stunden im Monat mal Stundenlohn
gerechnet. Ist das rechtens?

Bei einer 40-Stundenwoche wäre das falsch.

Muss es nicht auf die Wochen im
Jahr gerechnet werden, also mal 4,33?

Der Monatsschnitt liegt bei 173,33 bei einer 40-Stunden-Woche

Und Stunden müssten doch
dann gar nicht aufgeschrieben werden, außer vielleicht
Überstunden, oder?

Doch, wenn der AG es befiehlt.

Es wird immer mal jemand früher nach Hause geschickt oder man
muss gar nicht kommen, um Minusstunden für Zeiten in denen
Überstunden gemacht werden müssen aufzubauen. Darf ein
Arbeitgeber das?

Kommt auf die Ankündigungsfristen an. Und kommt auch darauf an, ob es betrieblich sinnvoll ist. Nicht immer ist das strikte Einhalten der arbeitsrechtlichen Vorschriften in der Praxis betrieblich sinnvoll… Wenn beide Parteien etwas davon haben, kann eine Abweichung durchaus klug sein.

gibt es eine Behörde oder sonstige Stelle, die Arbeitnehmer in
arbeitsrechtlichen Angelegenheiten berät bzw. Auskünfte
erteilt?

Das nennt sich Gewerkschaft. Oder der Fachanwalt.

Gruß,
LeoLo

Hallo

Es wird immer mal jemand früher nach Hause geschickt oder man muss gar nicht kommen, um Minusstunden für Zeiten in denen Überstunden gemacht werden müssen aufzubauen. Darf ein Arbeitgeber das?

Das kommt bestimmt darauf an, welches Arbeitszeitmodell bei dem Arbeitgeber herrscht. Das, was du schilderst, klingt stark nach Arbeitszeitkonto
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/arbei…

Viele Grüße

Lieben Dank erstmal für deine Antwort!

Hallo

Normal wäre doch, dass es entweder einen monatlichen festen
Lohn gibt, oder eben nach Stunden berechnet und dann demnach
monatlich variierend. Im ersten Fall würde man keine Stunden
aufschreiben, im zweiten schon.

Das ist dann schon die erste irrige Annahme…

Das kann sehr gut sein, deshalb frage ich ja. Ich hätte ein Fragezeichen dahinter setzen sollen. Also ist diese Annahme falsch. Was ist dann richtig?

Es gibt ein monatliches, festes Gehalt, Stunden werden aber
trotzdem aufgeschrieben. Dadurch ergeben sich natürlich immer
mal Minus oder Plusstunden, je nachdem wie lang die Monate
sind. Für Feiertage werden (bei voller Stelle, 40
Stunden/Woche) 6,15 Stunden berechnet, genauso für
Urlaubstage.

Und warum? Hat der AN denn eine 5- oder eine 5-Tagewoche?

5- oder 6-Tage-Woche meinst du vermutlich. Der AN hat eine 6-Tage-Woche.

Das Gehalt wird 160 Stunden im Monat mal Stundenlohn
gerechnet. Ist das rechtens?

Bei einer 40-Stundenwoche wäre das falsch.

Wie berechnet es sich richtig?

Muss es nicht auf die Wochen im
Jahr gerechnet werden, also mal 4,33?

Der Monatsschnitt liegt bei 173,33 bei einer 40-Stunden-Woche

173,33 was? Das verstehe ich leider nicht, kannst du mir das detaillierter erklären? Ich war von 52 Wochen im Jahr:12 Monate ausgegangen.

Und Stunden müssten doch
dann gar nicht aufgeschrieben werden, außer vielleicht
Überstunden, oder?

Doch, wenn der AG es befiehlt.

Was hat das denn für einen Zweck?

Es wird immer mal jemand früher nach Hause geschickt oder man
muss gar nicht kommen, um Minusstunden für Zeiten in denen
Überstunden gemacht werden müssen aufzubauen. Darf ein
Arbeitgeber das?

Kommt auf die Ankündigungsfristen an. Und kommt auch darauf
an, ob es betrieblich sinnvoll ist. Nicht immer ist das
strikte Einhalten der arbeitsrechtlichen Vorschriften in der
Praxis betrieblich sinnvoll… Wenn beide Parteien etwas davon
haben, kann eine Abweichung durchaus klug sein.

angekündigt wird es so: „Sie gehen dann jetzt mal nach Hause“ oder „Sie bleiben dann morgen mal zu Hause“.

gibt es eine Behörde oder sonstige Stelle, die Arbeitnehmer in
arbeitsrechtlichen Angelegenheiten berät bzw. Auskünfte
erteilt?

Das nennt sich Gewerkschaft. Oder der Fachanwalt.

Also beides mit kosten verbunden, richtig?

Viele Grüße, Cathi

Vielen Dank für deine Antwort!
Ja, wenn man sich deinen Link durchliest, dann passt das. Kann man sich das als AG denn so aussuchen?

Achso, noch zur Ergänzung:
Die im Arbeitsvertrag festgelegte Arbeitszeit von 40 Stunden/Woche beträgt in der Praxis effektive 37 gearbeitete Stunden, da sonst zuviele Überstunden entstehen würden.

Bezahlt wird 160 Stunden/Monat x Stundenlohn. Da war ja die Frage ob diese Berechnung korrekt ist. Denn bei der Berechnung 160 Stunden/Monat x 4,33 (oder auch 52:12)käme ja mehr raus.

Vielen Dank für deine Antwort!
Ja, wenn man sich deinen Link durchliest, dann passt das. Kann man sich das als AG denn so aussuchen?

Sowas wird normalerweise mit den Tarif-Vertrags-Partnern ausgehandelt. Ich weiß ja nicht, wer das sein könnte in diesem Fall. - Wenn es gar keinen Tarifvertrag gibt, dann wird der AG es sich wohl aussuchen können.

Viele Grüße

Die im Arbeitsvertrag festgelegte Arbeitszeit von 40 Stunden/Woche beträgt in der Praxis effektive 37 gearbeitete Stunden, da sonst zuviele Überstunden entstehen würden.

Überstunden? Dabei entstehen wohl eher zu wenige Unterstunden.

Bezahlt wird 160 Stunden/Monat x Stundenlohn.

Logisch, wenn nur 37 Stunden in der Woche gearbeitet werden.
37 x 4,33 = 160,21

Hi!

Der Monatsschnitt liegt bei 173,33 bei einer 40-Stunden-Woche

173,33 was? Das verstehe ich leider nicht, kannst du mir das
detaillierter erklären? Ich war von 52 Wochen im Jahr:12
Monate ausgegangen.

Genau!
40 Wochenstd. x 52 Wochen / 12 Monate sind genau was?
173,333333333333333333333333333333333333333333333(hier hör ich jetzt auf) Std.

Gruß
Guido

Hallo

Der AN hat eine 6-Tage-Woche.

Bei einer 6-Tage-Woche á 37 Stunden sind 6,16 Stunden pro Arbeitstag doch richtig:
37 : 6 = 6,16666667
Ok, der AG hat hier zu stark abgerundet. Oder sind 6 Stunden und 15 Minuten gemeint? Wenn nicht, müsste er wohl 6,17 Stunden pro Tag rechnen.

Eine andere Frage wäre, dass es ja wohl einen Arbeitsvertrag über 40 Stunden in der Woche gibt, aber anscheinend nicht flexibel (also mal mehr als 40 Stunden, mal weniger als 40 Stunden, so dass es im Schnitt 40 Stunden sind) gearbeitet wird, sondern durchweg 3 Stunden weniger als vertraglich ausgemacht.

Ich kenne es eigentlich so beim Arbeitszeitkonto, dass man das Grundgehalt (der Lohn für die vertraglich ausgemachte Arbeitszeit) immer ausgezahlt bekommt, und je nachdem zusätzlich Überstunden, die aber im Normalfall abgefeiert werden sollen. Die reguläre Arbeitszeit wird möglichst niedrig angesetzt, damit es nicht passieren kann, dass die Unterstunden die Überstunden überschreiten.

Da gibt es meiner unmaßgeblichen Meinung nach einen Punkt, an dem man ansetzen könnte. Meiner Meinung nach muss der AG für eine 40-Stunden-Woche bezahlen, wenn es so im Vertrag steht.

Der Monatsschnitt liegt bei 173,33 bei einer 40-Stunden-Woche

173,33 was?

40 (Stunden) x 52 (Wochen) : 12 (Monate) = 173,33 Stunden pro Monat

Also beides mit kosten verbunden, richtig?

Die örtliche Gewerkschaft könnte man zumindestens mal fragen, wer da zuständig ist. Ich halte es für relativ unwahrscheinlich, dass man direkt Mitglied werden muss, bevor die einem das sagen.

Ansonsten ist es natürlich immer ein Vorteil, wenn man gewerkschaftlich organisiert ist.

Viele Grüße

Die im Arbeitsvertrag festgelegte Arbeitszeit von 40 Stunden/Woche beträgt in der Praxis effektive 37 gearbeitete Stunden, da sonst zuviele Überstunden entstehen würden.

Überstunden? Dabei entstehen wohl eher zu wenige Unterstunden.

Daher wird zusätzlich ja mal eher nach Hause geschickt, mal ist ein ganzer Tag frei. Die Frage ist, ob das rechtlich zulässig ist, diese Handhabung.

Bezahlt wird 160 Stunden/Monat x Stundenlohn.

Logisch, wenn nur 37 Stunden in der Woche gearbeitet werden.
37 x 4,33 = 160,21

Ja, lustigerweise passt das dann mit der 4,33-Rechnung. Es wird aber vom AG nicht so gerechnet, sondern passt hier nur zufällig. Es waren eine Zeitlang nämlich z.B. 36 Stunden, das Gehalt war aber das Gleiche. Es gibt auch im Betrieb zwei AN, die zwar die gleiche Anzahl Stunden effektiv arbeiten (Teilzeit), jedoch verschiedene Stunden pro Monat haben (nach denen sich dann ja beim Stunden aufschreiben die Minus und die Plustunden errechnen).
Aber ganz abgesehen davon müssten doch im ersten Fall 37 Stunden im Arbeitsvertrag stehen und nicht 40, oder?

Es gibt keinen Tarifvertrag in diesem Fall. Kleine Firma.

Hallo

Der AN hat eine 6-Tage-Woche.

Bei einer 6-Tage-Woche á 37 Stunden sind 6,16 Stunden pro
Arbeitstag doch richtig:
37 : 6 = 6,16666667
Ok, der AG hat hier zu stark abgerundet. Oder sind 6 Stunden
und 15 Minuten gemeint? Wenn nicht, müsste er wohl 6,17
Stunden pro Tag rechnen.

6 Stunden und 15 Minuten sind gemeint. Allerdings ist es ja ein Vertrag über 40 Stunden und nicht über 37. Die 37 hat sich über die Jahre so eingependelt. Waren mal 36.

Eine andere Frage wäre, dass es ja wohl einen Arbeitsvertrag
über 40 Stunden in der Woche gibt, aber anscheinend nicht
flexibel (also mal mehr als 40 Stunden, mal weniger als 40
Stunden, so dass es im Schnitt 40 Stunden sind) gearbeitet
wird, sondern durchweg 3 Stunden weniger als vertraglich
ausgemacht.

Genau! Und daher wird vermutet, dass sich das Gehalt nicht x4,33, sondern einfach x4 berechnet. Und daher die Frage, ob das rechtens ist. Bei 37x4,33 würde das derzeitige Gehalt stimmen. Im Vertrag stehen aber 40 Stunden und bei 40x4,33 wäre es dann zu wenig.

Ich kenne es eigentlich so beim Arbeitszeitkonto, dass man das
Grundgehalt (der Lohn für die vertraglich ausgemachte
Arbeitszeit) immer ausgezahlt bekommt, und je nachdem
zusätzlich Überstunden, die aber im Normalfall abgefeiert
werden sollen. Die reguläre Arbeitszeit wird möglichst niedrig
angesetzt, damit es nicht passieren kann, dass die
Unterstunden die Überstunden überschreiten.

Da gibt es meiner unmaßgeblichen Meinung nach einen Punkt, an
dem man ansetzen könnte. Meiner Meinung nach muss der AG für
eine 40-Stunden-Woche bezahlen, wenn es so im Vertrag steht.

Gibt es dafür eine rechtliche, am Besten schriftliche, Grundlage?

Der Monatsschnitt liegt bei 173,33 bei einer 40-Stunden-Woche

173,33 was?

40 (Stunden) x 52 (Wochen) : 12 (Monate) = 173,33 Stunden pro
Monat

Ok, ja, alles klar, kleine Denkschwäche. Vielen Dank.

Also beides mit kosten verbunden, richtig?

Die örtliche Gewerkschaft könnte man zumindestens mal fragen,
wer da zuständig ist. Ich halte es für relativ
unwahrscheinlich, dass man direkt Mitglied werden muss, bevor
die einem das sagen.

Ansonsten ist es natürlich immer ein Vorteil, wenn man
gewerkschaftlich organisiert ist.

Viele Grüße

Aber ganz abgesehen davon müssten doch im ersten Fall 37 Stunden im Arbeitsvertrag stehen und nicht 40, oder?

Ja, genau, das meine ich auch.

rechtliche Grundlage
Hallo

Gibt es dafür eine rechtliche, am Besten schriftliche,

Grundlage?
Bestimmt. Die kenne ich aber nicht.

Es gibt aber noch ein Problem: Bei einem arbeitsgerichtlichen Verfahren bleibt man auf seinen ganzen oder wenigstens einem Teil seiner Kosten (Gerichtskosten+Rechtsanwalt) sitzen, auch wenn man den Prozess gewinnt.

Und das ist außerordentlich blöd.

Es gibt aber noch ein Problem: Bei einem arbeitsgerichtlichen Verfahren bleibt man auf seinen ganzen oder wenigstens einem Teil seiner Kosten (Gerichtskosten+Rechtsanwalt) sitzen, auch wenn man den Prozess gewinnt.

Wenn das Problem mehrere AN betrifft, könnte natürlich einer einen Musterprozess führen, und alle teilen sich die Kosten. Na, wie man sowas genau macht, sollte dann auch der Rechtsanwalt sagen.

Viele Grüße

Der erste Schritt wäre zunächst mit dem Chef zu sprechen. Es ist ein sehr kleines Unternehmen und daher die Chancen evtl. recht groß. Aber deshalb müssen Informationen fundiert und abgesichert sein.

Hallo

Das kann sehr gut sein, deshalb frage ich ja. Ich hätte ein
Fragezeichen dahinter setzen sollen. Also ist diese Annahme
falsch. Was ist dann richtig?

Wenn die Stunden aufgezeichnet werden sollen, dann ist das zu machen. In der Regel sollte ein AN die Stunden der MA auch schriftlich fixiert haben, nicht nur wegen evtl Minusstunden.

Es gibt ein monatliches, festes Gehalt, Stunden werden aber
trotzdem aufgeschrieben. Dadurch ergeben sich natürlich immer
mal Minus oder Plusstunden, je nachdem wie lang die Monate
sind. Für Feiertage werden (bei voller Stelle, 40
Stunden/Woche) 6,15 Stunden berechnet, genauso für
Urlaubstage.

Und warum? Hat der AN denn eine 5- oder eine 5-Tagewoche?

5- oder 6-Tage-Woche meinst du vermutlich.

Jep ;O)

Der AN hat eine
6-Tage-Woche.

Auch dann ist - zumindest bei einer 40-Stunden-Woche 6,15 imho zuwenig. Bei einer 37,5-Stunden-Woche würde es rechnerisch passen. Es ist das Geld fortzuzahlen, was der AN verdient hätte, wenn er hätte arbeiten müssen.

Das Gehalt wird 160 Stunden im Monat mal Stundenlohn
gerechnet. Ist das rechtens?

Bei einer 40-Stundenwoche wäre das falsch.

Wie berechnet es sich richtig?

173,33 * Stundenlohn, aber scheinbar existiert ja gar keine 40-Stunden-Woche…

Der Monatsschnitt liegt bei 173,33 bei einer 40-Stunden-Woche

173,33 was? Das verstehe ich leider nicht, kannst du mir das
detaillierter erklären? Ich war von 52 Wochen im Jahr:12
Monate ausgegangen.

siehe Guido

Und Stunden müssten doch
dann gar nicht aufgeschrieben werden, außer vielleicht
Überstunden, oder?

Doch, wenn der AG es befiehlt.

Was hat das denn für einen Zweck?

zum Beispiel Dokumentation und Klarheit

angekündigt wird es so: „Sie gehen dann jetzt mal nach Hause“
oder „Sie bleiben dann morgen mal zu Hause“.

Die Ankündigungsfrist beträgt - sofern nichts anderes wirksam vereinbart wurde - 3 Tage, wobei der Tag der Ankündigung und der Tag, wo man dann frei hat, nicht mitzählen. Der AG könnte Montags also sagen „Sie bleiben am Freitag zuhause“ (siehe Absatz 2 von: http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__12.html ) In der Praxis kann das aber je nach Betriebsgröße und Betriebsart schwer umzusetzen sein und dann sollte ein für beide Parteien sinnvoller Mittelweg gefunden werden.

Das nennt sich Gewerkschaft. Oder der Fachanwalt.

Also beides mit kosten verbunden, richtig?

Die Gewerkschaftsbeiträge sind überschaubar. Bei finanziell schlechter Lage kann man für ein Beratungsgespräch beim Fachanwalt Beratungskostenhilfe beantragen, kostet dann alles maximal 10 Euro. Ansonsten muß man ihn natürlich selber bezahlen, kann aber vorher mit ihm ein Honorar aushandeln.

Zu deinem neuen Hinweis oben:
Die im Arbeitsvertrag festgelegte Arbeitszeit von 40 Stunden/Woche beträgt in der Praxis effektive 37 gearbeitete Stunden, da sonst zuviele Überstunden entstehen würden.

Das widerspricht sich… Entweder ist im AV eine 40-Stundenwoche vereinbart oder nicht. Ich kann jetzt auch nicht nachvollziehen, warum man 3 Stunden pro Woche wenwiger arbeitet, weil sonst zuviele Überstunden entstehen.

Gruß,
LeoLo

Hallo Cathi,

zu deinem Problem gibt es kein rechtliche Regelung (steht nirgends geschrieben). Es gibt dazu auch keine Behörde, die dich beraten kann/darf - lediglich ein Rechtsanwalt. Da kein Tarifvertrag maßgeblich, gilt ausschließlich der Arbeitsvertrag. Wenn zu deinem Problem dort nichts steht, kannst du dich auf nichts berufen. Dann bleibt nur das Gespräch (keine Verhandlung) mit dem AG.

Gruß
Otto

zu deinem Problem gibt es kein rechtliche Regelung (steht
nirgends geschrieben). Es gibt dazu auch keine Behörde, die
dich beraten kann/darf - lediglich ein Rechtsanwalt.

worüber genau soll der rechtsanwalt denn beraten, wenn es angeblich keine rechtlichen regelungen gibt (was übrigens kompletter unsinn ist)?

vielleicht erst nachdenken, dann schreiben?