Hallo, eine Frage, die bei uns kürzlich im Bekanntenkreis diskutiert wurde: wie ist das bei gleichgestellten Angestellten innerhalb eines Teams, zwischen denen es auch vom Alter her keine großen Unterschiede gibt, wenn z.B. einer im Team wesentlich mehr verdient als die anderen? Da man ja über seine Einkünfte „Stillschweigen zu bewahren hat“, darf es ja nicht bekannt werden, aber hat man denn theoretisch einen Anspruch auf ein Gehalt in gleicher Höhe wie Gleichgestellte mit gleicher Qualifikation? Ich dachte immer, das sei reine Verhandlungssache, aber andere Diskussionsteilnehmer waren da anderer Ansicht…
Wer weiß was? Anita
hallo anita, hab grad mal bei uns nachgefragt, nö es besteht kein recht darauf das selbe zu verdienen wie die anderen.
zum einen kommt verdienst ja auch von verdienen und hat somit ja was mit leistung zu tun und zum anderen sagte mir grad unsere personalbearbeiterin, dass in viele firmen das gehalt eine vertrauchliche sache ist. also wenn du oder der jenige das beim chef also grund für eine erhöhung angibt, könnte das in so manchen firmen schon ein grund für eine kündigung sein. denn halt vertraulich.
stell dir ausserdem vor: ein team von fünf personen im design-bereich. vier haben design studiert und einer ist in das team gekommen, weil er als telefonist in der firma schon des öfteren bewiesen hat sehr kreativ zu sein. hat er deshalb ein recht darauf das selbe zu verdienen wie die studierten, nur weil er das selbe tut ? nein , leider nicht und wärst du der arbeitgeber würdest du das auch so sehen. denke ich zumindest.
also, eher mal nett nachfragen ob eine erhöhung nicht mal angebracht ist. aber nicht sagen, ja aber die anderen bekommen mehr, man verfängt sich da schnell in die situation ein paroli in form von: ja aber die anderen tun auch viel mehr… zu erhalten.
p.s. das wort gleichgestellte heisst übrigens was anderesn. denn ein gleichgestellter ist im sinne des SGB eine person die einem schwerbehinderten gleichgestellt wird. also vorsicht *Grins*
liebe grüsse
Lisa
Vielen Dank für die Antwort erst einmal! 
hallo anita, hab grad mal bei uns
nachgefragt, nö es besteht kein recht
darauf das selbe zu verdienen wie die
anderen.
zum einen kommt verdienst ja auch von
verdienen und hat somit ja was mit
leistung zu tun und zum anderen sagte mir
grad unsere personalbearbeiterin, dass in
viele firmen das gehalt eine
vertrauchliche sache ist. also wenn du
oder der jenige das beim chef also grund
für eine erhöhung angibt, könnte das in
so manchen firmen schon ein grund für
eine kündigung sein. denn halt
vertraulich.
Wie ich es mir gedacht hatte…
stell dir ausserdem vor: ein team von
fünf personen im design-bereich. vier
haben design studiert und einer ist in
das team gekommen, weil er als telefonist
in der firma schon des öfteren bewiesen
hat sehr kreativ zu sein. hat er deshalb
ein recht darauf das selbe zu verdienen
wie die studierten, nur weil er das selbe
tut ? nein , leider nicht und wärst du
der arbeitgeber würdest du das auch so
sehen. denke ich zumindest.
Ja, sicher… es soll auch „nichtstudierte“ Leute geben, die durchaus mehr verdienen als diplomierte oder gar promovierte… 
also, eher mal nett nachfragen ob eine
erhöhung nicht mal angebracht ist. aber
nicht sagen, ja aber die anderen bekommen
mehr, man verfängt sich da schnell in die
situation ein paroli in form von: ja aber
die anderen tun auch viel mehr… zu
erhalten.
p.s. das wort gleichgestellte heisst
übrigens was anderesn. denn ein
gleichgestellter ist im sinne des SGB
eine person die einem schwerbehinderten
gleichgestellt wird. also vorsicht
*Grins*
Oops… gemeint hatte ich ja nur Leute in vergleichbarer Position… 
liebe grüsse
Lisa
Nochmals vielen Dank!
Anita *diesichfreutrechtgehabtzuhaben*
Hi Anita,
einen Anspruch auf dasselbe (tatsächliche) Gehalt besteht nicht, aber sehr wohl ein Anspruch auf dasselbe Tarifgehalt (sofern ein entsprechender Tarifvertrag, egal ob Haus- oder Flächentarif, vorliegt).
Hier gibt es keinerlei Bedenken bezüglich Datenschutz, da ja die Zuordnung zu Tarifgruppe und Tarifgehalt sich aus Unterlagen ermitteln, die jeder Mitarbeiter einsehen darf.
mfG
Mark
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Hi Anita,
einen Anspruch auf dasselbe
(tatsächliche) Gehalt besteht nicht, aber
sehr wohl ein Anspruch auf dasselbe
Tarifgehalt (sofern ein entsprechender
Tarifvertrag, egal ob Haus- oder
Flächentarif, vorliegt).
Hier gibt es keinerlei Bedenken bezüglich
Datenschutz, da ja die Zuordnung zu
Tarifgruppe und Tarifgehalt sich aus
Unterlagen ermitteln, die jeder
Mitarbeiter einsehen darf.mfG
Mark
Hallo Mark, danke für Deine Antwort! Ein Tarifvertrag besteht in diesem Fall nicht, also kommt es wohl einfach darauf an, wieviel die einzelnen ursprünglich verlangt hatten…
Anita
Hallo Lisa,
glaube nicht alles was Dir Deine Personelbearbeiterin sagt (immerhin steht sie auf Arbeitgeberseite). Als „alte“ Betriebsrätin kann ich Dir sagen, daß ein Passus „wonach der Angestellte seine Bezüge vertraulich behandeln muß“ sittenwidrig ist. Wenn jemand will, kann er seine Gehaltsabrechnung ans schwarze Brett nageln.
Im Übrigen: Was spricht gegen den Grundsatz „für gleiche Arbeit gleiches Geld“, wo würde sonst die Gleichbehandlung und Ungerechtigkeit bleiben. Selbstverständlich müssen/sollten besondere Leistungen und/oder Betriebszugehörigkeit, Alter ect. honoriert werden. Ansonsten würde ich, wenn ich die gleiche Arbeit wie eine Kollegin mache aber schlechter bezahlt würde, die Barrikaden hoch gehen. Wenn sich mehr Leute über ihr Gehalt unterhalten würden, gäbe es weniger Ungerechtigkeiten.
Gruß Bärbel
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