Hi all,
habe mal eine Frage bezueglich der Arbeitsgerichtsbarkeit,
wir hatten dieses Thema soeben in Wirtschaft-Sozialkunde
und mir bekam da was nicht.
In einer Leistungskontrolle wurden wir folgendes gefragt:
„Wer trägt die Kosten in einem Arbeitsgerichtsprozeß?“
wie ist diese frage nun korrekt zu beantworten (ich denke,
unsere lehrerin lag daneben…)
-
ich dachte mir zum einen, geht es um kosten i.s.v. gerichtskosten,
auslagen usw. nicht vordergründig um anwaltshonorare, oder? -
des weiteren war mir so, dass die 1. instanz doch kostenfrei
ist, oder? wenn ja, woher kommt bei mir diese ahnung? -
dann noch die sache mit der klage einen antrag auf kostenübernahme
zu stellen… -
und zu guter letzt: unterschieden Kostenträger/Kostenzahler:
wird die rechtsschutzversicherung zum ggf. kostenträger oder
übernimmt sie nur die zahlung - vergleichbar mit der umsatzsteuer,
der konsument trägt wirtscahftlich die USt und der unternehmer
zahlt sie ans FA … so dachte ich mir das.
DENN in der „musterlösung“ kam dann was von:
„… jeder arbeitnehmer trägt die kosten selber …“
„… wenn der arbeitnehmer 3 monate in der gewerkschaft war,
dann stellt die gewerkschaft einen anwalt …“
„… wenn der arbeitnehmer eine rechtschutzversicherung hat …“
die letzten beiden haben doch nichts mit der eigentlichen aufgabe zu tun, oder?
hier wurde doch das obige problem verkannt, oder?
ich meine, meine zensur steht nun fest, aber ich lerne ja nicht
nur wegen der zensuren, sondern um wissen zu erlangen …
wie ist nun die aktuelle rechtslage?
wer kann mir druckreife quellen zur überzeugung der lehrerin bieten.
wer hat ggf. aktuelle erfahrungen?
genug fragen für heute!
mit bestem dank im voraus für eure muehen …
gruesst euch der
showbee alias shob *grrrr*
p.s. gibt es eine frist in der beschluesse des grossen senats am bundesarbeitsgerichts
in gesetz oder VO gearbeitet werden muessen?