Arbeitsrecht, Gerichtskosten etc

Hi all,

habe mal eine Frage bezueglich der Arbeitsgerichtsbarkeit,
wir hatten dieses Thema soeben in Wirtschaft-Sozialkunde
und mir bekam da was nicht.

In einer Leistungskontrolle wurden wir folgendes gefragt:

„Wer trägt die Kosten in einem Arbeitsgerichtsprozeß?“

wie ist diese frage nun korrekt zu beantworten (ich denke,
unsere lehrerin lag daneben…)

  • ich dachte mir zum einen, geht es um kosten i.s.v. gerichtskosten,
    auslagen usw. nicht vordergründig um anwaltshonorare, oder?

  • des weiteren war mir so, dass die 1. instanz doch kostenfrei
    ist, oder? wenn ja, woher kommt bei mir diese ahnung?

  • dann noch die sache mit der klage einen antrag auf kostenübernahme
    zu stellen…

  • und zu guter letzt: unterschieden Kostenträger/Kostenzahler:
    wird die rechtsschutzversicherung zum ggf. kostenträger oder
    übernimmt sie nur die zahlung - vergleichbar mit der umsatzsteuer,
    der konsument trägt wirtscahftlich die USt und der unternehmer
    zahlt sie ans FA … so dachte ich mir das.

DENN in der „musterlösung“ kam dann was von:

„… jeder arbeitnehmer trägt die kosten selber …“

„… wenn der arbeitnehmer 3 monate in der gewerkschaft war,
dann stellt die gewerkschaft einen anwalt …“

„… wenn der arbeitnehmer eine rechtschutzversicherung hat …“

die letzten beiden haben doch nichts mit der eigentlichen aufgabe zu tun, oder?
hier wurde doch das obige problem verkannt, oder?

ich meine, meine zensur steht nun fest, aber ich lerne ja nicht
nur wegen der zensuren, sondern um wissen zu erlangen …

wie ist nun die aktuelle rechtslage?

wer kann mir druckreife quellen zur überzeugung der lehrerin bieten.
wer hat ggf. aktuelle erfahrungen?

genug fragen für heute!

mit bestem dank im voraus für eure muehen …

gruesst euch der

showbee alias shob *grrrr*

p.s. gibt es eine frist in der beschluesse des grossen senats am bundesarbeitsgerichts
in gesetz oder VO gearbeitet werden muessen?

Hallo,

in der ersten Instanz trägt jeder die Kosten zur Hälfe. Das ist schon richtig.

Die Rechtsschutzversicherungen springen ein, wenn man mindestens 3 Monate vor dem Vorfall im Arbeitsbereich, der zu dem Prozess geführt hat, versichert war.

Ich glaube, die Musterlösung liegt da schon ganz richtig. Ob sie an der Fragestellung ganz vorbei ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Wenn der Stoff durchgenommen wurde oder man sich ihn erarbeiten sollte, liegt es durchaus nahe, in dem Sinne der Musterlösung die Antworten zu geben.

Aber tröste dich, die Juristerei ist ein weites Feld und selbst die Besten können daneben liegen.

Schönen Tag noch, bebro

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

in der ersten Instanz trägt jeder die Kosten zur Hälfe. Das
ist schon richtig.

Die Rechtsschutzversicherungen springen ein, wenn man
mindestens 3 Monate vor dem Vorfall im Arbeitsbereich, der zu
dem Prozess geführt hat, versichert war.

Ich glaube, die Musterlösung liegt da schon ganz richtig. Ob
sie an der Fragestellung ganz vorbei ist, vermag ich nicht zu
beurteilen. Wenn der Stoff durchgenommen wurde oder man sich
ihn erarbeiten sollte, liegt es durchaus nahe, in dem Sinne
der Musterlösung die Antworten zu geben.

Aber tröste dich, die Juristerei ist ein weites Feld und
selbst die Besten können daneben liegen.

Schönen Tag noch, bebro

hi bebro,

musterlösung hin oder her, ich finde es kommt auf die frage an und deren korrekte antwort, nicht auf das was man im unterricht gelernt hat. im abitur sagte man, qualität denn quantität. was bringt es mir, wenn ich zu jeder leistungskontrollaufgabe ein ganzes skript herunterbete und der lehrer sucht sich schon das richtig aus…?

ausserdem finde ich ist hier immernoch die frage KOSTENTRÄGER und KOSTENZAHLER…

vielleicht findet sich noch ein schreiberlein …?

vielleicht django oder francesco ???

danke im voraus

der shob

Hallo Showbee,

da Django und Francesco dir noch nicht geantwortet haben, ein kurzes Nachwort:

Das Gebiet der Rechtswissenschaften ist nun einmal ein sehr formales, bei dem gesetzliche Regelungen und ihr Ausfluss auf die Praxis in einfach gelagerten Fällen wie z.B. dem Prozesskostenrecht starr sind.

Gute Ideen wie im Abitur zählen halt nur dort, wo die Gesetzeslage und ihre Konsequenzen interpretationsfähig sind.

Gruß, bebro

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

„Wer trägt die Kosten in einem Arbeitsgerichtsprozeß?“

Die außergerichtlichen Kosten - Anwalt etc. - trägt jede Partei nur in der ersten Instanz für sich, die gerichtlichen Kosten (Gerichtsgebühr, Zeugenauslagen, Urteilsgebühr etc.) der, der verliert (es gibt allerdings auch noch einen hilfsweisen Anspruch auch gegen die andere Seite, falls der Unterlegene zahlungsunfähig ist). Einzelheiten § 12 und § 12a ArbGG (Arbeitsgerichtsgesetz), über Recht sollte man ja nur sprechen, wenn man die Normen vor sich hat, also gehe ich davon aus, daß Du oder die Lehrerin die §§ einsehen können.

Gerichtskostenfrei ist zwar nicht das Arbeitsgerichtsverfahren bei Urteilsverfahren z.B. in einem Kündigungsschutzprozeß, sondern nur manche Verfahren wie Beschlußverfahren Arbeitgeber gg. BR. Gerichtskostenfrei ist auch z.B. das Sozialgerichtsverfahren.

  • dann noch die sache mit der klage einen antrag auf
    kostenübernahme
    zu stellen…

Wer die Gerichtskosten tragen muß, wird im Arbeitsgerichtsprozeß im Tenor von Amts wegen festgestellt, eines Antrags bedarf es nicht. Wenn feststeht, wer generell die Kosten tragen muß und es nur noch um die konkrete Kostenerstattung von erstattungsfähigen Kosten geht, kommt ein Kostenfestsetzungsverfahren in Betracht, hier ist ein Antrag nötig.

  • und zu guter letzt: unterschieden Kostenträger/Kostenzahler:
    wird die rechtsschutzversicherung zum ggf. kostenträger oder
    übernimmt sie nur die zahlung - vergleichbar mit der
    umsatzsteuer,
    der konsument trägt wirtscahftlich die USt und der unternehmer
    zahlt sie ans FA … so dachte ich mir das.

Ich weiß nicht, was das bedeuten soll. Die Parteien sind Kostenträger des Verfahrens, nicht etwa die Rechtschutzversicherung. Wenn die nicht zahlt, müssen die Parteien trotzdem zahlen

„… wenn der arbeitnehmer 3 monate in der gewerkschaft war,
dann stellt die gewerkschaft einen anwalt …“

Die Gewerkschaft stellt so gut wie nie Anwälte, sondern einen Rechtssekretär (auch Juristen, aber eben kein Anwalt)

Hallo,

in der ersten Instanz trägt jeder die Kosten zur Hälfe. Das
ist schon richtig.

ACHTUNG! Das ist so nicht richtig!!!
In der ersten Instanz des arbeitsgerichtlichen Verfahrens trägt jede Partei ihre außergerichtlichen Kosten selbst. Es wird nicht etwa halbe/halbe gemacht. (Beispiel: nur eine Partei wird vom Anwalt vertreten -> bei der vertretenen Partei fallen Gebühren nach BRAGO an, bei der nicht vertretenen Partei nicht)

gerichtliche kosten können der unterlegenen partei aufs auge gedrückt werden.

Ich glaube, die Musterlösung liegt da schon ganz richtig. Ob
sie an der Fragestellung ganz vorbei ist, vermag ich nicht zu
beurteilen.

ich glaube schon, so ein zeugs haben wir damals auch durchgenommen -> rein juristisch gesehen, trägt die kosten jeder selbst (kostenschuldner). aber der ersatz der kosten durch dritte (RSV oder Gewerkschaft) wird auch abgefragt -> ungenaue Fragestellung, aber die antworten entsprechen dem stoff.

Aber tröste dich, die Juristerei ist ein weites Feld und
selbst die Besten können daneben liegen.

*g* jep

„Wer trägt die Kosten in einem Arbeitsgerichtsprozeß?“
wie ist diese frage nun korrekt zu beantworten (ich denke,
unsere lehrerin lag daneben…)

  • des weiteren war mir so, dass die 1. instanz doch kostenfrei
    ist, oder? wenn ja, woher kommt bei mir diese ahnung?

schlicht: nein

  • dann noch die sache mit der klage einen antrag auf
    kostenübernahme
    zu stellen…

sogenannte prozeßkostenhilfe (PKH) - wäre wohl als vierte Antwort auf die Frage mit richtig zu bewerten gewesen

  • und zu guter letzt: unterschieden Kostenträger/Kostenzahler:
    wird die rechtsschutzversicherung zum ggf. kostenträger oder
    übernimmt sie nur die zahlung - vergleichbar mit der
    umsatzsteuer,
    der konsument trägt wirtscahftlich die USt und der unternehmer
    zahlt sie ans FA … so dachte ich mir das.

s.o. -> Kostenschuldner wird weder die Versicherung noch die Gewerkschaft. diese sind aufgrund privatrechtlicher Verhältnisse dem kostenschuldner gegenüber zur Erstattung verpflichtet (klar, in den grenzen des vertrages/statutes(Gewerkschaft, oder nennt sich das anders?))

DENN in der „musterlösung“ kam dann was von:
die letzten beiden haben doch nichts mit der eigentlichen
aufgabe zu tun, oder?
hier wurde doch das obige problem verkannt, oder?

jein, aufgrund des behandelten faches haben die sachen wohl schon was damit zu tun und sind im zusammenhang richtig (wirtschaftlich) . rechtlich würde ICH sie nicht in zusammenhang bringen

ich meine, meine zensur steht nun fest, aber ich lerne ja
nicht
nur wegen der zensuren, sondern um wissen zu erlangen …

*g* gut so - weiter so (wirklich nicht ironisch gemeint)

wer kann mir druckreife quellen zur überzeugung der lehrerin
bieten.

wie wäre es wenn du den gesetzestext raussuchst? (sorry, aber ich bin schon ein jahr raus aus dem job und manches fällt mir ohne nachsehen nicht mehr ein und … schau mal auf die uhr)

Gruß und gute Nacht
Daniel Scholdei