Hallo,
am 33.05. habe ich gekündigt und lt. Kündigungsfrist fange ich am 01.07. beim neuen Arbeitgeber an. ICh habe noch 9 Tage Urlaub. Muß der Arbeitgebermir diesen genehmigen oder kann er auch vorschlagen dne Urlaub auszuzahlen?
Hallo,
am 33.05. habe ich gekündigt und lt. Kündigungsfrist fange ich am 01.07. beim neuen Arbeitgeber an. ICh habe noch 9 Tage Urlaub. Muß der Arbeitgebermir diesen genehmigen oder kann er auch vorschlagen dne Urlaub auszuzahlen?
Hallo,
am 33.05. habe ich gekündigt ( glaub ich nicht ) und lt.
Kündigungsfrist fange ich am 01.07. ( ist auch nicht gerade logisch )
beim
neuen Arbeitgeber an. ICh habe noch 9
Tage Urlaub. Muß der Arbeitgebermir
diesen genehmigen oder kann er auch
vorschlagen dne Urlaub auszuzahlen?
Klaro kann er Dir den Urlaub auszahlen, wenn er Dir noch für dieses Jahr zusteht!
Es gibt ja nur anteiligen Urlaub für dieses Jahr vom Ex AG, da Du ja nicht das ganze Jahr dort angestellt bist/warst
Gruß
Daniela
Hallo,
33.05. stimmt natürich nicht, habe mich vertippt. Gemeint war der 30.05.
Der 1.07. stimmt aber sehr wohl bei einer Kndigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende.
Ich wollte aber eigentlich wissen, ob der AG mir den Urlaub genehmigen MUSS oder ob er ihn auch auszahlen kann.
Es steht Dir nur der anteilige Jahresurlaub - beim 30.06. als Austrittsdatum also nur der halbe Jahresurlaub zu. Von diesem halben Jahresurlaub hast Du noch 9 Tage? Die Urlaubsgewährung richtet sich idR nach betrieblichen Belangen, gerade beim Ausscheiden kann der Arbeitgeber dann Arbeit bis Ende verlangen und den Urlaub ausbezahlen.