Arbeitsrecht - Gewinnbeteiligung

Liebe/-r Experte/-in,
wir sind ein rel. kleines Büro mit 16 Leuten, aber gutem Umsatz. Einigen Mitarbeitern wird eine Gewinnbeteiligung ausgeschüttet. Dafür gab es einen Vertrag, der nun geändert werden soll, was seine Vor- und Nachteile hat.
Frage: wenn ich den neuen Vertrag nicht unterzeichnen will, kann mein Chef den alten zum Jahresende aufkündigen?
Steht nur eine Widerrufsmöglichkeit drin: Die Zusage der Gewinnbeteiligung kann zum Jahresende widerrufen werden „aus sachlichen Gründen“, od. wegen der „Leistung oder Verhalten des Mitarbeiters“.
Besten Dank schon mal für Eure Antworten.
Viele Grüße
Ulrike

Hallo Ulrike, das ist ein ziemlich kompliziertes Thema mit mehreren Möglichkeiten. Dein bestehender Vertrag kann seitens Deines Vorgesetzten mit einer Änderungskündigung geändert werden. Damit wäre ich nicht unbedingt einverstanden, weil der neue Vertrag in der Regel eine Verschlechterung bedeutet. Genaues kann ich dazu aber nicht sagen, ohne den genauen Inhalt des bestehenden Vertrags und der Änderung zu kennen. Ich würde das von einem Fachanwalt prüfen lassen und vorher auf keinen Fall irgend etwas unterschreiben.
Viele Grüße und viel Erfolg
Maria

Hallo Maria,
danke für die Antwort. Ich habe nicht vor, so bald zu unterschreiben. Ich verliere damit nämlich womöglich den sicheren Anspruch auf einen hübschen Batzen Geld.
Bloß, wenn ich unterschreibe, könnte ich vielleicht (bei Erreichen einer bestimmten Grenze) deutlich mehr bekommen.
Ist ja noch nicht aller Tage Abend. Mit der nötigen Ruhe und Hintergrundinformation kann ich sicher mit etwas zu Potte kommen, womit ich zufrieden bin.
Einen schönen nicht ganz so heißen Sommertag noch!
Tschüß
Ulrike

Hallo Ulrike,

es kommt drauf an, welcher Vertrag das ist. Du hast leider nicht geschrieben, ob es sich um einen Arbeitsvertrag oder einen Zusatzvertrag handelt. Wenn es sich um einen Arbeitsvertrag handelt, in dem diese Vereinbarung drin steht, dann kann der Vertrag nicht gekündigt werden, es kann aber eine sog. Änderungskündigung erfolgen, d. h. der Vertrag mit den alten Bedingungen wird gekündigt und dir wird gleichzeitig ein neuer angeboten. Wenn Du den neuen nicht annimmst, bis Du gekündigt.
Wenn es sich um einen Zusatzvertrag handelt, kommt es auf die Auslegung der Widerrufsmöglichkeit an. Kann der Arbeitgeber die „sachlichen Gründe“ belegen, dann ist die Zusage widerrufen. Ich denke, der Arbeitgeber hat sich abgesichert die Gewinnbeteiligung bei Bedarf zurückzunehmen. Es liegt an Dir, wie wichtig das für Dich ist, ob Du deshalb auch die Stelle wechseln würdest. Ich rate Dir zu „ruhig Blut“ und ein sachliches Gespräch mit Hinterfragen der Gründe der „Geegenseite“ bewährt sich immer.
Viele Grüße

Claudia

Hallo Claudia,

besten Dank für die Info. Es ist ein Zusatzvertrag und mein Chef kann diesen Widerrufen, aus sachlichen Gründen (die allerdings fraglich sind) und „wenn diese dem Mitarbeiter zumutbar sind“.
Die Änderungen lt. neuem Vertrag laufen aber darauf hinaus, daß ich möglicherweise einen sehr hohen Geldbetrag nicht ausbezahlt bekomme, der mir nach dem alten Vertrag zusteht. (alter Vertrag: Steigerung bezieht sich auf das Vorjahr, neuer Vertrag: Steigerung bezieht sich auf den in den letzten 3 Jahren höchsten erzielten Umsatz bzw. Ertrag)
Auf so viel Geld zu verzichten halte ich für nicht zumutbar.
Aber mitlerweile geht sowieso ein Anwalt die Sache mal kurz durch, und mal sehen: ich habe meinem Chef eine Tür aufgemacht, wo er ein Angebot machen kann. Verhandelt wird also noch länger.
Danke nochmal und
viele Grüße
Ulrike

Hallo Ulrike,

danke für die weitere Info. Wenn Du magst, kannst Du mir schreiben, wie die Sache ausgegangen ist. So was interessiert mich immer. Ich wünsche Dir viel Glück!
Claudia

Hallo Claudia,

besten Dank für die Info. Es ist ein Zusatzvertrag und mein
Chef kann diesen Widerrufen, aus sachlichen Gründen (die
allerdings fraglich sind) und „wenn diese dem Mitarbeiter
zumutbar sind“.
Die Änderungen lt. neuem Vertrag laufen aber darauf hinaus,
daß ich möglicherweise einen sehr hohen Geldbetrag nicht
ausbezahlt bekomme, der mir nach dem alten Vertrag zusteht.
(alter Vertrag: Steigerung bezieht sich auf das Vorjahr, neuer
Vertrag: Steigerung bezieht sich auf den in den letzten 3
Jahren höchsten erzielten Umsatz bzw. Ertrag)
Auf so viel Geld zu verzichten halte ich für nicht zumutbar.
Aber mitlerweile geht sowieso ein Anwalt die Sache mal kurz
durch, und mal sehen: ich habe meinem Chef eine Tür
aufgemacht, wo er ein Angebot machen kann. Verhandelt wird
also noch länger.
Danke nochmal und
viele Grüße
Ulrike