Arbeitsrecht Hartz IV

Einmal angenommen ->

Ich wäre Hartz IV - Empfänger. Meinen Nebenjob habe ich bei der Agentur für Arbeit angemeldet. Ich darf 400 € dazu verdienen. Dafür zieht mir das Arbeitsamt von meinem Hartz IV - Anspruch 160 € monatlich ab. Da wo ich mein Geld nebenbei verdiene, habe ich einen unterschriebenen Arbeitsvertrag.

Nun zum Problem ->
Ich werde bei diesem Arbeitgeber krank und falle dadurch aus. Ist dieser Arbeitgeber dann verpflichtet, wie in einem normalen Job, 6 Wochen Lohnfortzahlung zu leisten ???

Hallo!

Ich werde bei diesem Arbeitgeber krank und falle dadurch aus.
Ist dieser Arbeitgeber dann verpflichtet, wie in einem
normalen Job, 6 Wochen Lohnfortzahlung zu leisten ???

Ja. Siehe Entgeltfortzahlungsgesetz http://de.wikipedia.org/wiki/Entgeltfortzahlungsgesetz . Das Gesetz unterscheidet bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und während des Urlaubs nicht zwischen verschiedenen Sorten Arbeitnehmern. Für alle gilt das gleiche Recht.

Gruß
Wolfgang

Da wo ich mein Geld nebenbei verdiene…

Wieso nebenbei? Neben dem Alg2?

Da wo ich mein Geld nebenbei verdiene…

Wieso nebenbei?

Wieso nicht nebenbei?

Neben dem Alg2?

So ist es zweifellos gemeint.

Da wo ich mein Geld nebenbei verdiene…

Wieso nebenbei?

Weil meine Vorstellung von „nebenbei“ in etwa „neben einer zeitintensiven Beschäftigung“ ist.

Wieso nicht nebenbei?

Neben dem Alg2?

So ist es zweifellos gemeint.

dann halte ich meine Nachfrage schon für gerechtfertigt.