Hallo zusammen,
nehmen wir folgenden Fall an:
A aus Deutschland bekäme im Januar eine mündliche Zusage für einen Job bei B in Norwegen. A arbeitete seitdem stundenweise für B, allerdings alles auf eher „freundschaftlicher“ Basis und ohne Vertrag, allerdings mit der Zusage, die aufgeschriebenen Stunden nach Vertragsantritt gutgeschrieben zu bekommen.
A kündigte den derzeitigen (sicheren) Job, Wohnung usw. und sei quasi fertig für den Umzug, der von B bezahlt und durchgeführt werden sollte.
Nun fuhr A zwei Monate vor dem geplanten Vertragsbeginn und quasi an dem Tag, an dem A den Vertrag erhalten sollte, zu B, um sich dort auf den zukünftigen Job vorzubereiten - und erführe drei Tage nach Ankunft, dass B schon seit einer Weile wusste, dass weder der Umzug durchgeführt noch der Vertrag in der zugesagten Weise aufgesetzt werden könnte.
A sagte aufgrund der neuen Umstände (es könnte kein bzw. so gut wie kein Gehalt gezahlt werden für mindestens sechs Monate, der Umzug müsste selbst organisiert werden und auch die Wohnung entspricht beiweitem nicht dem, was zugesagt wurde) nun den Vertrag ab.
Welche Chancen hättte A nun, an das Geld für die bereits geleistete Arbeit zu kommen? B hätte zugesagt, diese zu zahlen, nur angenommen, B entschiede sich doch anders. Könnte A das Geld einklagen? Und wie sähe es mit Aufwendungen für Flüge/öffentliche Verkehrsmittel, die „rausgeschmissenen“ Urlaubstage bzw. die nun noch entstehenden Kosten aus? Von der aufgegebenen Existen (alles gekündigt) ganz zu schweigen? Hätte A irgendeine Chance, wenn er gegen B klagen würde?
Angenommen, es lägen zumindest für einen Teil der Stunden schriftliche Nachweise vor (Aufzeichnungen des Chat-Sytems, Chat zwischen A und B) und entsprechende Chat-Aussagen von B, dass A im Oktober anfangen soll und dann als Arbeitskraft benötigt wird? Samt diverser Aussagen, wie wichtig die bereits geleistete Arbeit für B sei? Inklusive noch gespeicherter Mails mit eindeutig für B geleisteter Arbeit im Anhang?
Hätte A eine Chance auf Entschädigung für das alles?
Danke & Grüße
Natascha

Angenommen, es wurde mündlich der Vertrag besprochen und zugesagt, und aus diversen Unterhaltungen im Chat (icq) und aus Mails zwischen A und B ginge das hervor - könnte A das als schriftlichen Nachweis vorlegen?