Arbeitsrecht im Friseurbetrieb

Situation: Friseuse, Brustamputiert, 50% Beschädigung anerkannt
Teilzeitarbeit
Oft Unpünktlich, verpasst Kundentermine,Keine Mithilfe
Nur Ich-bezogen
= Geschäftsschädigung
Betriebszugehörigkeit 5 Jahre
Betriebsgröße incl.Inhaberfamilie 5 Personen
Frage:
Ist eine Entlassung möglich ?

Mit im Voraus bestem Dank
Venino

Hallo
Abmahnung ist Voraussetzung um jemanden zu kündigen.
Mit internetten Gruß
Werner

Hallo Venino
Ohne vorherige Abmahnung keine Entlassung.
Mit internetten Gruß
Werner

Hallo Venino,
eine Kündigung ist möglich. Es sollten Gespräche, Ermahnung und Abmahnung vorangegangen sein.
Mit der entsprechenden Begründung sollten Sie dann bei der zuständigen Hauptfürsorgestelle (angegliedert beim Versorgungsamt der Sozialverwaltung)die Kündigung beantragt.Siehe hierzu §84 und §85ff Sozialgesetzbuch (SGB9 IX (ehem. Schwerbehindertengesetz)auch zu finden beim BMAS.
Aufgabe der Hauptfürsorgestelle ist es, den Arbeitsplatz zu erhalten. Es ist daher möglich, daß ein Außendienst sich zu einem Gespräch anmeldet.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Schwerbehindertenexperte