Am 1.Urlaubstag ist eine Frau auf der Fahrt zum Urlaubsort.Mit einem Krankenwagen mußte sie aber wegen gesundheitlicher Probleme in ein krankenhaus zur Untersuchung gebracht worden.Mit der Empfehlung nach der Untersuchung sollte sie bei ihrem Hausarzt sich noch mal am nächsten Tag zu einer gründlichen Untersuchung einfinden.Was sie auch tat.Sie wurde dann bis zum Freitag auch krank geschrieben.Da sie nun aber vom Montag bis Donnerstag Urlaub hatte und da sie im Schichtdienst beschäftigt ist werden vom Arbeitgeber nur die Tage von Montag bis einschließlich Donnerstag angerechnet.Die Begründung ist.Der Freitag war sowieso ein freier Tag für sie und deswegen zählt er bei der Krankschreibung nicht.
Die Frage ist nun : ist der Arbeitgeber im Recht oder zählt ein arbeitsfreier Wochentag,welcher kein gesetzlicher Feiertag ist sondern zum abbummeln der Überstunden ist als Krankentag?
Die Frage ist nun : ist der Arbeitgeber im Recht
Ja!
Ebenfalls ohne Anrede und Gruß