Arbeitsrecht intern

Liebe/-r Experte/-in,
HAllo, eine Frage

Ich bin im IT-Bereich / Nutzer beschäftigt. Jetzt bin ich seit kurzem in eine Außenstelle mit meinem Büro gezogen, weil dort die IT-Infrastruktur erneuert wird und ich vor Ort bin.
Mit ansässigen Personalrat und Außendienstchef hatte ich schon Probleme im Bereich IT, weil meine Vorgabe anders ist als die von den beiden (es wurde immer schon so gemacht)
Immer wieder werde ich vor dem Chef angeschreit, vor den Leuten bloß gestellt und gedroht, wenn ich nicht das mache was die wollen, passiert was.

Ich mache nur meine Arbeit, die Struktur ist vorgegeben.

Heute wurde ich wieder angeschrien, leider schauen die Mitarbeiter auf Flur usw weg…

Ich bin zum Arzt, weil ich das nicht mehr ertragen kann.
Ich würde ja zum Personalrat, nur die sind mit dem Chef eins.

Was kann ich machen?
Beschwerdebrief an die obere Behörde?
Zur Zeit bin ich in ärztl. Behandlung.

Gruß

All das dokumentieren genau festhalten: was ist wann wo und wie geschehen. Das sieht nach Mobbing aus und man kann arbeitsrechtlich dagegen vorgehen. Beantragung eines klärenden Gespräches mit der oberen Behörde ist nicht verkehrt. Aber da unbedingt ein Personalratsmitglied des Vertrauens mitnehmen. Nicht allein dort hingehen! Ansonsten überlegen die Firma zu wechseln, wenn es keine Verbesserung gibt.

hallo Kollege, nehmen Sie verbindung mit einen Rechtsanwalt auf!!!Mit Freundlichen Grüssen Klaus Klemenz

hallo gerd,

die wollen das du selbst das Handtuch schmeisst ( Kündigst!).
Bitte halte durch und wenn dann lass dich kündigen.
Wenn du das handtuch schmeisst, hat dein Ag Vorteile:

  • du bekommst keine Abfindung
  • Arbeitsgerichtsprozess beginnt nicht, weil du nicht klagen kannst, wenn du selbst kündigst.

Also tu mir einen Gefallen und halte durch, bis sie dich kündigen, so kannst du deinen AG noch verklagen und du bekommst noch eine Abfindung.

ich habe dir eineige Gründe herausgesucht, warum die Vorgesetzten es tun.
Bitte lies es dir genau durch.

In erster Linie ist es ein männliches Machtgehabe, besetzt mit viel Angst vor der eigenen Unfähigkeit
oder selbst betrieblich zu versagen.

Ich persönlich glaube, dass du in deinem bereich sehr gut bist und die haben es schon gemerkt und jetzt haben die Angst vor dir bekommen !!!

Führungskräfte sind maßgeblich am Mobbinggeschehen beteiligt.

37 % aller bekannt gewordenen Mobbingfälle sind durch Vorgesetzte verursacht worden und in 10 % aller Fälle gehen sie gemeinsam mit Kollegen und Kolleginnen gegen die Betroffenen vor. Erfahrungen von Praktikern aus der Mobbingberatung gehen sogar von einer viel höheren Beteiligungsrate der Vorgesetzten aus (bis zu 80 %).

Was sind die Gründe, daß Vorgesetzte einerseits ihre Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen verletzen und darüber hinaus durch ihr Verhalten eine Arbeitsatmosphäre schaffen, in der sich die Leistungsbereitschaft und -fähigkeit der Gemobbten drastisch verringert?

Ein Erklärungsansatz geht davon aus, daß Mobbing ein Fehlverständnis von Führungsverhalten zugrunde liegt. Wie im Tierreich, wo das Leittier im Rudel immer wieder einzelne ohne erkennbaren Grund beißt oder auf andere Weise attackiert, um die eigene Machtposition zu unterstreichen, so demonstrieren oft auch Vorgesetzte ihre Machtbefugnisse, indem sie willkürlich Untergebene schikanieren.

Das Herausgreifen von Untergebenen für Mobbinghandlungen kann auch eine Möglichkeit sein, um eigene Unzulänglichkeiten zu kaschieren. Der/die Gemobbte fungiert dann als Sündenbock.

Auch das direkte Weitergeben von „Druck von oben“ wird von Vorgesetzten angewendet, um eigene Frustrationen abzubauen.

Häufig sind Ängste ein zentrales Motiv, wenn Vorgesetzte typische Mobbinghandlungen als Notlösung einsetzen, um damit scheinbar die angsterzeugende Situation zu entschärfen. Berndt Zuschlag hat aus seiner intensiven Auseinandersetzung mit der Mobbing-Problematik folgende möglichen Ängste von Führungskräften in Bezug auf Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen herausgefunden:

Angst vor Autoritätsverlust und Machteinbuße im Unternehmen.

Angst davor, daß ihnen Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen „auf der Nase herumtanzen“ könnten.

Angst davor, daß sich Mitarbeiter/innen über offenkundige Schwächen der Führungskraft lustig machen und das womöglich noch für ihre Karriereentwicklung wichtigen Führungskräften zutragen.

Angst vor der Informationsweitergabe, weil sie fürchten, durch Verlust des Wissensvorsprungs in eine existenzbedrohende Defensive zu geraten.

Angst davor, von anderen für nicht ausreichend informiert, unfähig oder sogar dumm gehalten zu werden.

Angst davor, daß andere den Eindruck gewinnen könnten, sie seien ihrer (Arbeits- oder Führungs-)Aufgabe nicht gewachsen.

Angst davor, daß ihr pädagogisches Geschick zur sachgerechten Anleitung, Kontrolle und Führung der ihnen zugeordneten Mitarbeiter/innen nicht ausreicht.

Angst davor, daß unzureichend angetriebene Mitarbeiter/innen faulenzen.

Angst vor Intrigen der Mitarbeiter/innen denen sie sich nicht gewachsen fühlen.

Angst davor, daß Mitarbeiter/innen die Führungskraft aus ihrer Position verdrängen.

Angst vor Imageverlust gegenüber Mitarbeitern/innen und Vorgesetzten.

Wenn Mobbing von oben nach unten erfolgt, dann sollte nicht nur der Schaden gesehen werden, der dem Unternehmen durch Minderleistung, Fehlzeiten usw. entsteht (nicht zu vergessen die Folgen für die Betroffenen), sondern auch der Nutzen, den Unternehmen möglicherweise aus Mobbing ziehen können.

Für viele Beteiligte ist es ein Tabu, offen in Erwägung zu ziehen, daß Mobbing auch als personalwirtschaftliches Instrument zum Personalabbau eingesetzt werden kann. Ist ein/e Mitarbeiter/in lange genug dem Psychoterror am Arbeitsplatz ausgesetzt und weiß sich innerbetrieblich nicht mehr zu helfen, dann kann es leicht zur Selbstkündigung kommen. Das erspart dem Arbeitgeber die Zahlung einer Abfindung und/oder die aufwendige Prüfung der Sozialverträglichkeit von betrieblichen Kündigungen.

Es wird nur der gemobbt, der sehr gut in seinem Job ist !!! ( Faustregel)

Liebe Grüsse von Andrea

hallo gerd,

du musst die Vorfälle deinem Vorgesetzten melden und wenn dieser dich mobbt, dann musst du es dem Chef melden der über ihm ist.

Der AG macht sich in seiner Fürsorgepflicht dir gegenüber strafbar, wenn er es nicht abstellt !!!

Also sprich das Thema auf jeden fall bei deinen Vorgesetzten an, weil die Abhilfe schaffen müssen.

Mobbing ist eine strafbare Handlung, (Körperverletzung)

Du kannst ihm sagen, dass du dich schon krankschreiben lassen hast, weil du es nicht mehr aushälst. das ist vollkommen in Ordnung. Sag ihm, dass es seinem Geschäfts-
resultat schaden wird, wenn er nichts unternimmt.

Falls er nichts unternimmt, geh bitte zur Polizei und mach eine Anzeige wegen Körperverletzung, nenne Zeugen,
auch wenn die weg gesehen haben, dass ist egal, denn auch sie haben etwas davon mitbekommen und haben dir nicht geholfen. ( Mittäterschaft !!!)
Nenne alle Namen, die es gesehen haben oder eben nichts unternommen haben um dir zu helfen.

ich wünsche dir alles GUTE weiterhin, und bitte halte durch und lass dich kündigen, nicht dass du denen noch einen gefallen tust.

Liebe Grüsse von Andrea

Eine solche Hilfe kann ein Arbeitskollege oder der Betriebs- beziehungsweise der Personalrat sein. Doch leider kommt es häufig vor, dass niemand im Betrieb den Betroffenen unterstützt. Für solche Fälle gibt es externe Beratungsstellen an die sich Mobbingopfer wenden können. In jeden Fall muss aber der Vorgesetzte informiert werden, denn sobald dies geschehen ist, besteht für das Unternehmen eine Fürsorge Pflicht der nachgekommen werden muss. Diese Fürsorgepflicht beinhaltet eine wirksame Intervention, das heißt zum Beispiel es müssen Mitarbeitergespräche geführt werden, Abmahnungen und Kündigungen ausgesprochen werden oder der Betroffene in eine andere Abteilung versetzt werden. Es gibt verschiedene Sonderregelungen die dem Arbeitgeber ermöglichen den Mobber fristlos zu entlassen. Aber auch die Möglichkeit einen Mediator einzuschalten ist eine gute Interventionsmaßnahme, welche jedoch nur wirksam ist, wenn auch der Täter an der Lösung des Problems interessiert ist.

Guten Abend.
Leider kann ich auf Ihre Frage keine ausreichende Antwort geben, da Sie ausser dem " anschreien" keine konkreten Angaben machen.
Augenscheinlich werden Sie wohl „gemobbt“.
Als Mobbingopfer sollten Sie möglichst frühzeitig das Gespräch mit dem Mobbenden suchen und eine Klärung des Konflikts anstreben. Wenn dies nicht zum Erfolg führt, können Sie Ihren direkten Vorgesetzten hinzuziehen
und einweihen. Handelt es bei diesem selbst um den Mobber, sollten Sie sich an den nächsthöheren Vorgesetzten oder Ihren Betriebsrat wenden. Gegebenfalls
ist die/der Gleichstellungsbeauftragte oder Schwerbehindertenvertreter ebenfalls ein Ansprechpartner. Für den Fall, dass es später zu einem
Arbeitsgerichtsprozess kommt und Sie beweisen müssen, dass Sie tatsächlich gemobbt wurden, hilft Ihnen ein so genanntes „Mobbingtagebuch“, in das Sie jeden Mobbing-Vorfall mit Orts- und Zeitangabe sowie den jeweils
anwesenden Zeugen eintragen.Weiterhin können Mobbing-Beratungsstellen, Telefon-Hotlines oder Gewerkschaften
Ihnen Unterstützung und Rechtsberatung im Mobbingfall bieten.

Hallo, ich bin es nochmal.

Bitte lesen: Fürsorgepflichtsverletzung des Ags,
Schadeneratzklage !!!

JuraForum.de > Lexikon > F > Fürsorgepflicht - Arbeitsrecht
Fürsorgepflicht - Arbeitsrecht
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Alles zu Abmahnungen 2011 Musterformulare, Praxistipps & Checklisten für Arbeitgeber Bwr-Media.de/Abmahnung

Erklärung

Nebenpflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis.

Die allgemeine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt.

Gemäß der allgemeinen schuldrechtlichen Bestimmung des § 241 Abs. 2 BGB ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Rechte aus dem Arbeitsverhältnis nur unter Berücksichtigung der Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Arbeitnehmers auszuüben.

Die Fürsorgepflicht ist Grundlage vieler arbeitsrechtlicher Bestimmungen:

* Pflicht des Arbeitgebers gemäß § 618 BGB, die Räume, Vorrichtungen und Gerätschaften so einzurichten und zu unterhalten, dass der Arbeitnehmer gegen Gefahren für sein Leben und seine Gesundheit geschützt ist.
* Schutz vor sexueller Belästigung.
* Gesundheitsschutz des Arbeitnehmers z.B. in der Arbeitsstättenverordnung oder der Bildschirmarbeitsverordnung.
* Schutz vor Mobbing.
* Schutz vor Benachteiligungen im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (§ 12 AGG)Danach ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, um Benachteiligungen seiner Beschäftigten abzuwenden bzw. ihnen vorzubeugen. Dies gilt auch, wenn die Benachteiligung von anderen Beschäftigten oder Dritten (soweit der Arbeitsbereich betroffen ist) ausgeht. Er ist verpflichtet, gegenüber den Beschäftigten, von denen die Benachteiligung ausgeht, arbeitsrechtliche Sanktionen wie eine Abmahnung, eine Versetzung, eine Umsetzung oder eine Kündigung auszusprechen.

Die Fürsorgepflicht korrespondiert mit der Treuepflicht des Arbeitnehmers.

Sie beginnt mit der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses und besteht auch nach der Beendigung mit gewissen Pflichten (z.B. Ausstellen eines korrekten Arbeitszeugnisses) fort.

Auch die Pflicht des Arbeitgebers, eingebrachte Sachen des Arbeitnehmers zu schützen, ist Teil der Fürsorgepflicht. Dabei ist zu differenzieren:

* Persönlich unentbehrliche Sachen: Der Arbeitgeber muss eine geeignete Aufbewahrungsmöglichkeit schaffen. Beispiele: Jacken, Uhr, angemessener Geldbetrag. Bei einem Verstoß gegen die Fürsorgepflicht besteht ein Schadensersatzanspruch gegen den Arbeitgeber.
* Unmittelbar arbeitsdienliche Sachen: Beispiele: Arbeitskittel, Werkzeuge. Es gelten die Grundsätze der persönlich unentbehrlichen Sachen.
* Mittelbar arbeitsdienliche Sachen: Beispiele: Fahrräder, PKWs. Hier ist die Fürsorgepflicht eingeschränkt. Es besteht nur eine Verwahrungs- und Obhutspflicht.Grundsätzlich muss der Arbeitgeber einen Abstellplatz für Fahrräder zur Verfügung stellen, die Pflicht zur Bereitstellung eines Parkplatzes besteht nur in Ausnahmefällen. Stellt der Arbeitgeber einen Parkplatz zur Verfügung, obliegt ihm die Verkehrssicherungspflicht. Es besteht aber keine Überwachungspflicht, d.h. der Arbeitgeber haftet nicht für Beschädigungen durch Dritte.
* Sonstige Sachen des Arbeitnehmers.

Ich wünsch dir wieterhin alles Gute und halt die Ohren steif.

Liebe Grüsse von Andrea

Das ist so schwierig zu beurteilen. Verstehe ich das richtig, Sie haben den Auftrag nach bestimmten Vorgaben die IT-Struktur zu erneuern und die Kollegen vor Ort wollen das nicht? In dem Fall würde ich mich an Ihren direkten Vorgesetzten wenden und um Unterstützung bitten. Oder ist der Außendienstchef Ihr Vorgesetzter? Dann wäre es natürlich schwierig.

Was köännen Sie machen ?
Das kommt darauf an: was wollen Sie u. wie konfliktfreudig Sie ?

Dann muß geschaut werden, was steht im Arb.verrtag u. im Tarifvertag.
Da es ja wohl einen PR gibt, gibt es Betriebsvereinbarungen (so heißt d. in d. Privatwirsch., eine Art Vetrag zw. BR u. AG).
Da muß auch geschaut werden.

Dann muß berücksichtigt wreden, sind Sie verbeamtet o. nicht, befristeter Vertrag o. nicht ?

Es gibt ad hoc d. Möglichkeit, md Fairness-Stiftung Kontakt aufzunehmen u./o. einen entsprechenden Fachanwalt zu konsultieren.

Hallo Gerd,

das hört sich nicht gut an. Ich würde dir dringend anraten, das Verdi-Büro in deiner Nähe aufzusuchen. Der politische Sekretär kann dir vor Ort helfen. Solltest du noch kein Mitglied sein, dann kannst du dies ja noch werden. Also: Mach mal… allein, bzw. online ist in solchen Situationen nichts zu machen. Noch was: UNterschreibe nichts, gar nichts. Wenn die dir einen Aufhebungsvertrag o.ä. geben wollen, denn sollen die diesen mit der Post schicken.

Viel Glück!!

Hallo Gerd,

schwierig. Personalführung ist eine Kunst, die leider nicht viele beherrschen.

Zwei Stoßrichtungen sind zu unterscheiden.

Im Verhältnis Arbeitnehmer - Arbeitgeber können Sie fordern, dass Sie „anständig“ behandelt werden. Schicken Sie z.B. eine E-Mail, in der Sie auflisten, mit welchem Verhalten Sie nicht einverstanden sind. Der Arbeitgeber ist zwar berechtigt, Weisungen zu erteilen. Aber nicht, sich nicht anständig zu benehmen. Fordern Sie eine Stellungnahme. Und teilen Sie mit, dass Sie eine Aussprache wünsche und - sollte sich die Situation nicht ändern - von Ihrem Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch machen.

Im Verhältnis Betriebsrat - Arbeitgeber können Sie zum Betriebsrat gehen und sich beschweren und zwar über Benachteiligung. Dann muss sich der Betriebsrat darum kümmern. Er soll Sie schließlich schützen.

Wenn alles nicht hilft, sollten Sie kündigen. Es hat ja keinen Sinn, wenn die andere Seite nicht lernbereit ist. Und dafür ist das Leben zu schade. Und als IT-ler werden Sie doch hoffentlich schnell etwas Neues und Besseres finden.

Viel Erfolg!

Ivailo Ziegenhagen

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht -
    ________________________________________
    Waitschies & Ziegenhagen
    Fachanwälte für Arbeits- und Sozialrecht

Taubenstraße 20 - 22
10117 Berlin (Gendarmenmarkt)

Tel.: 030 / 288 78 - 600
Fax: 030 / 288 78 - 601

http://www.wz-anwaelte.de

Hallo und danke für die schnelle Antwort.
Ja ich bin beim öffentlichen Dienst. Wenn ich mich versetzen lasse, habe ich erhebliche Fahrtkosten mehr und da der Vorgesetzte und der örtliche Personalrat auf diesen Schritt warten, würde ich es denen leicht machen.
Meine Kollegen sagen, dass ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben soll.
Was schreibt man da hinein und was gibt es sonst noch für Handlungen?
Gruß
Gerd

hallo Gerd,

führe bitte ein Protokoll, wo du alle Vorfälle mit Datum, Uhrzeit und Zeugen auflistest.

In deiner Dienstaufsichtsbeschwerde beschreibst du die Vorfälle, nenne auch alle möglichen Zeugen, auch wenn dieso tum, als hätten nichts mitbekommen.

Wenn du einen guten "anderen, oder höheren " Vorgesetzten hast, wird er diejenigen, die dabei waren, schon befragen, was da vorgefallen ist.

Dann müssen auch die Rede und Amtwort stehen.

Beschreibe ( Dienstaufsichtsbeschwerde)ganz einfach die Mobbingsituationen, die mit dir gemacht wurden, es kann auch genau wörtlich ( Dialog zwischen dir und deinen Kollegen oder Vorgesetztenb) geschildert werden.

Ich wünsche dir alles Gute und halt die Ohren steif !!!
Aber schmeiss bitte nicht das Handtuch, dann machst du denen auch vor, dass du kein leichtes Opfer bist.

Liebe GRüsse von Saphra2