Kranführer X hat bei seinem alten Ag gekündigt zum 31.03.2011. Heute am 29.03. wurde er wegen beidseitiger Lungenentzündung in die Klinik eingewiesen. Am 1.4. sollte er bei seiner neuen Firma anfangen. Seine Frau hat heute schon bei seiner neuen Firma Bescheid gesagt, leider war der Chef nicht erreichbar.
Was tun ?
Es sollte ein individuelles Arbeitsverhältnis werden ohne besonderen Arbeitsvertrag - ganz einfach nach Tarifvertrag und gesetzlichen Regelungen.
Es gibt nur eine mündliche Zusage des neuen AG.
Was passiert, wenn dieser nun von seiner Zusage zurück tritt ?
Danke für Euren Rat.
also rein theoretisch ist es so, dass der Arbeitsvertrag zustande gekommen ist. Nur beweisen kann man es nicht. Deshalb beim nächsten mal erst neuer schriftlicher Vertrag, dann kündigen.
Aber selbst wenn, wenn der neue Arbeitgeber damit ein Problem hat, daa der Arbeitnehmer krank ist, ist es egal, dann könnte er auch grundlos kündigen.
Ich kann nur raten, offen mit dem AG zu sprechen, ihm die Krankheit KURZ schildern, dass diese keine bleibenden SChäden macht. Dem Arbeitgeber entstehen keine Kosten, die Lohnfortzahlung übernimmt bei neuen Arbeitsverhältnissen im ersten Monat die Krankenkasse.
Wenn der AG trotzdem Probleme macht, könnte man anbieten, das Arbeitsverhältnis erst nach Gesundung starten zu lassen. Ich gehe dabei mal davon aus, dass eine Lungenentzündung nicht lange dauert.
MFG
dann sitzt er zwischen 2 Stühlen.
Grundsätzlich: Krankheit schützt nicht vor Kündigung und verlängert auch in keiner Form das noch 2 Tage bestehende Arbeitsverhältnis. Tipp: neuen Arbeitnehmer kontaktieren und kleine Brötchen backen, verhandeln. Peter A. Hoppe
Hallo Rolando,
das sieht nicht gut aus für den Kranführer. Mit der müdlichen Zusage kommt er nicht weit, wenn der neue AG ihn nicht nimmt. Der Kranführer könnte zwar klagen beim Arbeitsgericht, aber ich sehe da keine Erfolgsaussichten.
Viel Erfolg für den Kranführer und eine schnelle Genesung.
mfg
Jürgen
also zuerst einmal gilt mündlich wie schriftlich der Arbeitsvertrag als abgeschlossen. Bei mündlicher Vereinbarung (wie Handschlag etc.) gilt dann die etwas schwierige Beweislast, wobei doch Dinge in die Wege geleitet werden mußten (vorab) die auf ein Arbeitverhältnis beim neuen Arbeitgeber schließen lassen. Bescheinigung von der Krankenkasse, Unterlagen für den neuen Arbeitgeber etc. Von dem her gilt im Zweifel für den Arbeitnehmer.
Außerdem kann der Arbeitgeber ohnehin innerh. der Probezeit ohne Angaben von Gründen kündigen. Deshalb wird er keine Klage riskieren, wenn er seine Mitarbeiter auch so ganz legal innerh. der Probezeit „loswerden“ wollte.
Ein Arbeitnehmer der innerhalb der ersten 29 Tage krank wird, erhält ohnehin diese 29 Tage Krankengeld von der Krankenkasse lt. SGB, also fällt er dem Arbeitgeber hier nicht zur „Last“. Dies ist auch von der Gesetzgebung so gewollt. Die Arbeitgeber wissen das auch in der Regel! Wenn nicht, die Krankenkasse weiß es.
Aus diesem Grund wünsche ich noch gute Besserung und alles Gute…
Octo-Juro
hier kann ich nur aus hören-sagen (nicht bindend) antworten:
nach meiner Kenntnis gilt hier auch die Regel das ein mündlicher Arbeitsvertrag bindend ist. Eine Kündigung wegen Krankheit (auch in der Probezeit) ist so viel ich weiß nur in Ausnahmefällen möglich.
Auf jeden Fall würde ich dranbleiben um den zukünftigen Arbeitgeber von deiner Erkrankung in Kenntnis zu setzen denn auch hier dürfte die 3 Tages Regel (für die Krankmeldung) greifen. Zur Not vom diensthabenden Chef oder der Sekretärin bestätigen lassen das eine Krankmeldung erfolgt ist.
Hallo,
zwar gilt grundsätzlich auch ein mündlich abgeschlossener Arbeitsvertrag, aber mit der Beweispflicht sieht es dann immer sehr schlecht aus.
Wenn es keine zeugen gibt, sieht es für X wohl eher schlecht aus.
Zukünftig sollte X auch bevor er bei seinem alten AG kündigt, einen neunen Arbeitsvertrag in der Tasche haben.Ich verstehe auch nicht …individuelles Arbeitsverhältnis werden ohne
besonderen Arbeitsvertrag… Auch bei Anwendung von Tarifverträgen und gesetzlichen Regelungen ist ein Arbeitsvertrag , zumindest, nach einer bestimmten Frist gesetzlich vorgeschrieben.
Ohne Arbeitsvertrag zu arbeiten geht nach meinen Erkenntnissen sowieso nicht (gut).
MFG
zwar kann rein rechtlich ein Arbeitsvertrag auch mündlich abgeschlosssen werden, nur wenn gesetzlich oder tarifvertraglich die Schriftform vorgeschrieben ist gilt dies nicht.
Nach dem Nachweisgesetz vom 20. 07. 1975 hat der Arbeitgeber aber die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulagen und zu unterschreiben, und sie innerhalb einer Monatsfrist an den Arbeitnehmer auszuhändigen.
Nachdem Sie die Arbeit zum vereinbarten Termin aus gesundheitlichen Gründen nicht aufnehmen konnten, dürfte rechtlich gesehen kein „Vertragsverhältnis“ zu Stande gekommen sein.
Ob nun das Arbeitsverhältnis zu einem späteren Termin wirksam werden kann, liegt allein im Ermessen des Arbeitgebers.
Abschließen noch eine Anmerkung zu der Sachlage:
„ein individuelles Arbeitsverhältnis,ohne Arbeitsvertrag, ganz einfach nach Tarifvertrag und gesetzlichen Regelungen“, ist etwas das auf jeden Fall vermieden werden sollte.
zunächst einmal ein dickes Danke für euer aller Mühe und Rat.
Die Situation hat sich zum guten geklärt. Der neue AG erhält das neue Arbeitsverhältnis aufrecht zum 1.4. 2011. Die AOK übernimmt die LFZ (krankengeld) für die ersten 29 Tage. Der „Kranführer“ Frank muss noch 6 Tage im Krankenhaus bleiben, dann muss er auf Reha.
Das Arbeitsverhältnis bleibt also bestehen und er kann seinen JOB nach der Reha aufnehmen. Wir freuen uns sehr. danke nochmals für eure Hilfestellung
Gruss Rolando
danke für deinen Rat. INFO: AG hält mündl. geschl Arbeitsvertrag ein. Nach dem Klinikaufenthalt kommt der „Kranführer“ zur Reha, dann kann er seine neue Arbeit aufnehmen. Bei Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses übernimmt die Kasse in den ersten 4 Wochen die LFZ.
mfG Rolando
herzlichen Dank für Deine Antwort, ich konnte ja nur die rechtlichen Seite behandeln, dass es noch Unternehmer mit sozialem Gewissen gibt habe ich zwar gewusst, aber darauf vertraut hätte ich nicht.
Nun freue ich mich aber, dass auch mal auf die „Rechthaberei“ verzichtet werden kann.
Wünsche baldige Genesung, und für die Zukunft „Glück auf“.
normalerweise ist ein Vertrag geschlossen worden, egal, ob schriftlich oder mündlich. Die Frage ist nur, das zu beweisen. Im Zweifel wird es wohl auf ein Gerichtsverfahren hinauslaufen. Aber vielleicht kommt es gar nicht soweit. Mehr kann ich dazu auch nicht sagen.
Viel Erfolg und baldige Genesung.