Arbeitsrecht Krankenfückkehrgespräch

Hallo,
ich bin in einem größerem Unternehmen tätig und war 9 Wochen krank. Ursache dafür war absolute Arbeitsüberlastung und ständiges Mobbing meiner Chefin. Auch BR und Personalreferat waren vor meiner Erkrankung einbezogen; beide haben nichts unternommen. Da ich für die versteckten Beleidigungen und Demütigungen keinerlei Beweise/Zeugen hatte schenkte man mir kaum Glauben. Der BR stellt sich nicht auf die Seite der AN (auch bei anderen MA) - im Gegenteil, er ist überzeugt, dass meine Chefin „sehr fair“ sei. Der BR sagte mir, dass er MICH unmöglich finde und er habe Verständnis für Frau xy.
Nun habe ich nächste Woche mein „Krankenrückkehrgespräch“. Die dazugehörende Betriebsvereinbarung liegt mir (noch) nicht vor. Im Internet wird empfohlen, die belastenden Gründe (Mobbing, Arbeitsbelastung etc.) im Gespräch vorzubringen. Diese Angaben liegen „im Interesse des Arbeitgebers“ und müssen deshalb erwähnt werden.
Da ich mit meiner Chefin zwischenzeitlich ein sehr schlechtes Verhältnis habe - sie mich auch versetzen will (hat sie mir bereits mehrmals gesagt) befürchte ich nun, dass man MIR alles mögliche an den Kopf werfen will, wenn ich Arbeitsüberlastung etc. ansprechen würde. Letztendlich würde ich als Lügner und Mobbing-Täter statt Mobbing-Opfer dastehen. Auch ich will eine andere Stelle - aber eine „Strafversetzung“ weil ich Lügner, Mobber und nicht belastungsfähig sei will ich vermeiden.
Selbst die Begrüßung beschränkte sich auf ein unfreundliches „Schön, dass sie wieder gesund sind“.

Wie soll ich auf die Frage der betrieblichen Ursache reagieren?

Welche Angaben MUSS ich machen?

Worauf soll ich noch achten?
Im Frühjahr war ich schon mal 1 Woche krank - hier gabs kein Gespräch.

Die Ursachen-Frage ist zwar überflüssig, weil´s ohnehin jeder vermuten kann… aber diese Gelegenheit will sich vermutlich keiner der Beteiligten entgehen lassen. Die Diagnose werde ich keinesfalls sagen.

Danke schon ma

Hallo,

Deine Situation ist mir nicht unbekannt. Wir hatten schon ähnliche Fälle, die leider am Ende alle zu einer Trennung geführt haben, unter Einbezug von anwälten und Arbeitsgericht.

Für dasG espräch ist es sehr wichtig, dass Du ruhig bleibst. Der Arbeitgeber hat kein recht darauf zu erfahren, welche Krankheit Du hattest (hast). Ggf. könnte er versuchen dich zu einem Amtsarzt zu schicken. Auch der gern gemachte Versuch dich dazu zu bewegen deinen behandelnden Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden, ist nicht zulässig und wird in der Regel auch vom Arzt sowieso nicht wahr genommen.

Was Du über die Infos aus dem Internet schreibst, dass Du Gründe nennen musst, sind m.E. aus der Luft gegriffen.

Aus allem was du schreibst scheint aber in Deinem Interesse den Wechsel an einen Arbeitsplatz die vernünftigste Lösung.

Viele Grüße

Hallo lieber Fragesteller,

Betriebsvereinbarungen sind öffentlich und müssen jedem Mitarbeiter zugänglIch sein.

Wie ich der Schilderung entnehme, ist seitens des Betriebsrates keine Unterstützung zu erwarten.

Der Arbeitgeber hat die Verpflichtung über betriebliche Eingliederungsmassnahmen nachzudenken (nur wenn der Mitarbeiter das will !!) wenn jemand länger als 6 Wochen ununterbrochen krank ist oder wiederholt arbeitsunfähig ist) § 84 Prävention lt Sozialgesetzbuch IX.
So etwas macht natürlich keinen Sinn, wenn von vornherein zu vermuten ist, dass man gar nicht helfen will!!

Mein Rat, schnellstens einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen, (Bei Gewerkschaftsmitgliedern Gewerkschaft aufsuchen)Auf keinen Fall alleine zu einem solchen Gespräch gehen. Vielleicht läßt sich er Termin ja auch noch ein bischen rausschieben und auf jeden Fall vorher schriftlich die Punkte geben lassen über die gesprochen werden soll.

Es ist verdammt schwer, wenn man in einer solchen Situation alleine gelassen wird. Denn die Nerven sind dann schon strapaziert genug.

Was man auf jeden Fall braucht ist DURCHHALTEVERMÖGEN.
Und genau an dieser Stelle ist meist der Schwachpunkt an dem der Arbeitgeber versucht, den Mitarbeiter umzukegeln.

Ich wünsche trotzdem viel Erfolg !

Freundliche Grüße

Bei einer so langen Krankheitsdauer ist der AG verpflichtet, ein solches Gespräch zu führen. Und in dem sollte auf den Tisch kommen, ob und inwieweit der AN auf dem Arbeitsplatz wieder einsetzbar ist. Also müssen dann auch leider die Gründe raus. Blöde Situation, wenn die Chefin der Grund ist. Und der BR dann sich auch noch auf die Seite des AG schlägt. Gibt es sonst jemanden, den Sie als Zeugen mit zu dem Gespräch nehmen könnten? Ich würde proaktiv dann eine Versetzung vorschlagen, im Interesse aller Beteiligten.

Hallo , sorry , dass ich erst jetzt antworte.
ich bin wirkich entsetzt, kenn es aber zu genüge… wenn ein BR nicht bereit ist sie zu unterstützen würde ich mir beistand bei eine m RA holen. Bzg, Der Krankheit muss man gar nix sagen .
Lieben GRuss
maike Roeder
.h

Hallo,

das sieht nicht so gut aus. Das Krankenrückkehrgespräch wird in vielen Unternehmen angewendet. Wenn der Betriebsrat dazu keine Betriebsvereinbarung ausgehandelt hat, machen die AG was sie wollen.
In Ihrem Fall sieht es eher nach Mobbing aus. Wenden Sie sich an eine Hilfestelle z.B. an eine der aufgeführten Adressen in folgendem Link: http://www.soliserv.de/mobbing_1.htm

Auch wenn der BR nach ihrer Ansicht nach nicht in ihrem Interesse handelt, nehmen sie sich einen BR dem Sie am meisten vertrauen mit zum Gespräch mit dem AG, darauf haben Sie ein Recht. Der BR sollte wenigsten durch sein Beisein eine Unterstützung für Sie sein!

Viel Erfolg
Sascha

Hallo Mida,

ich hoffe, ich komme mit meiner Antwort noch rechtzeitig - habe leider vorher keine Zeit gefunden, darauf einzugehen.
Zunächst einmal ist es bedauerlich, dass sich Ihr Betriebsrat ganz offenbar wenig neutral verhalten hat in dieser Situation - das wäre die Aufgabe der Mitarbeitervertretung gewesen, denn gerade bei Mobbing ist ausreichend erforscht, wie selten der Mobber für Außenstehende auffällt und wie schlimm es für ein Opfer ist, wenn die Umwelt ihm nicht glaubt.

Sie sollten zu dem Gespräch unbedingt eien Person ihres Vertrauens mitnehmen. Das muss kein Betriebsrat sein, sondern kann auch irgendeine andere Person sein. Es geht dabei zum Einen darum, dass es Zeugen gibt für das, was gesagt wurde. Vor allem geht es aber darum, dass Ihnen jemand Ihre Angst nehmen muss, damit Sie dieses Gespräch überhaupt durchstehen.

Der Sinn eines Rückkehrergespräches ist es vor allem, die Belastungen so zu verändern, dass eine weitere Erkrankung möglichst vermieden wird.
Ich habe im Moment kaum den Eindruck, dass das gelingen kann, wenn Sie die Schwierigkeiten mit Ihrer Vorgesetzten nicht ansprechen. Vielleicht können sie versuchen, diese Schwierigkeiten nicht vorwürfig zu benennen, sondern möglichst sachlich vorzutragen, wie Sie sich eine Verbesserung der Situation vorstellen könnten.
Da ich allerdings weder Sie, noch Ihre Chefin, noch die Gesamtsituation kenne, kann ich Ihnen da inhaltlich keinen guten Rat geben.
Vielleicht ist es für Sie hilfreich, wenn Sie sich mit der PErson, die Sie zum Gespräch mitnehmen, vorher beraten. Wenn Sie dann aufschreiben, was Sie sagen , welche Wünsche Sie vorbringen wollen - einfach, um sich selbst etwas Sicherheit zu geben und natürlich, um nichts zu vergessen.

Ich wünsche Ihnen bei Ihrem Gespräch viel Erfolg und anschließend eine Zeit, die wieder mehr Erfreuliches mit sich bringt und in Ihnen wieder Ruhe einkehren lässt.

Herzliche Grüße,

Matthias.

Als angemeckerter BR daher keine Antwort:

(Man muss manchmal auch überlegen warum es bei x Kollegen glatt läuft und bei sich nicht )

Hallo,
wenn Sie sich persönlich angesprochen fühlen (":Als angemeckerter BR daher keine Antwort:"), dann hätten Sie doch auch den direkten Kontakt mit mir suchen können. Finden Sie Ihre Reaktion/Antwort passend?
Erwarten Sie von Anderen nicht mehr als von sich selbst?

(Man muss manchmal auch überlegen warum es bei x Kollegen
glatt läuft und bei sich nicht )"

Vielleicht weil der BR im Vorfeld der Chefin mehr glauben schenkte als dem betroffenen Mitarbeiter?

…gibt es den BR dann nur für die Kollegen, bei denen alles passt?

Gespräch hat stattgefunden - ihre Meinung haben Sie kundgetan. Ich meine auch - also sind wir beide glücklich und erleichtert.

Vielen Dank für alle Antworten