Arbeitsrecht-Krankenkassenbeiträge

Hallo alter Schwede,
ich gehe davon aus, dass Du überprüft hast ob der AG seinen Anteil unter einer anderen Position dem Nettogehalt zu geschlagen hat (macht meine Firma so).
Sollte das nicht so sein, und der AG weigert sich den Sachverhalt aufzuklären, kannst Du dir Rat bei der KK holen. Wenn auch das nicht hilft, gibt es die Möglichkeit beim Sozialgericht eine Auskunft einzuholen. Ob der AG daraus eine Kündigung formulieren kann ist zweifelhaft. Das Risiko wäre auch für den AG ziemlich hoch. Du musst einfach die Sache in die Handnehmen. Jammern hilft nichts. Wenn Dir das alles doch zuviel wird, Dein Mann ist 63 und kann in den vorgezogenen Ruhestand gehen. Dann ist das Problem gelöst. Eine weitere Möglichkeit ist der Forderungsverkauf oder eine Prozesskostenfinanzierung. Du kannst im Internet danach suchen.
Zieh die Boxhandschuhe an und kämpfe um Dein Recht.
Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren

Mit freundlichen Grüßen
Ricko

Hallo,
von einem derartigen Fall habe ich bisher noch nie gehört. Auf jeden Fall sollten Sie einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen.

Viele Grüße,

Hallo demosthenes,

vielen Dank, aber Sie haben wahrscheinlich nie Erfahrungen mit
Schweden gemacht.

Zwar kenne ich viele Schweden, aber wenn ein schwedischer Betrieb in Deutschland Mitarbeiter beschäftigt, dann gilt das deutsche Arbeitsrecht und nicht das schwedische!

Die sitzen alles soooo hartnäckig aus!!

Unrühmlich bekannt ist ja auch Ikea, das immer wieder versucht, seinen Mitarbeitern in Deutschland Vorschriften zu machen, die hier allenfalls mit Zustimmung der Betroffenen, oft aber auch gar nicht zulässig sind.

Allein eine Lohndifferenz und deren Erinnerungen an den AG aus
August 2012 füllt bereits einen eigenen Ordner bei mir! ER
REAGIERT NICHT! Ab und zu versprach er sie abzurechnen, was
nicht passierte und immer vertagt er, schiebt es auf
Mitarbeiter, die es gar nicht mehr gibt und wird ausfällig, er
sei Chef, man soll nicht nerven und böse Beschimpfungen
folgen.

Um den Fall genau beruteilen zu können, müssten noch Detailfragen geklärt werden. Bei einem Arbeitgeber, der seinen Firmensitz im Ausland hat und einen Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigt, ist es normalerweise so, dass man automatisch in der Sozialversicherung des Firmensitzes (also in eurem Fall Schweden) versichert wird. Eine zusätzliche Versicherung in der deutschen Sozialversicherung ist freiwillig und damit zu 100 % vom Arbeitnehmer zu tragen. Oder der ausländische Arbeitgeber vereinbart, dass der ARbeitnehmer sich selbst in Deutschland sozialversichert, die Beiträge selbst zahlt aber vorher vom Arbeitgeber erhält.
Was ist also mit dem Arbeitgeber verinbart? Ist im Gehalt vielleicht der Sozialversicherungsbeitrag enthalten? Besteht eine Versicherung im Ausland? Es muss doch etwas vereinbart worden sein.
Das ist wirklich nicht so leicht zu beantworten und ihr solltet erst einmal klären, was mit dem AG vereinbart wurde bzw. da auch einfach mal direkt nachfragen

Gruß Ally

Das weiss ich leider nicht genau, aber ich wuerde zweigleisig fahren und die Rueckzahlung vom Arbeitgeber mit Termin verlangen und gleichzeitig die KK um Hilfe bitten.

Viel Erfolg

Hallo,
Auch ein schwedischer Arbeitgeber hat in Deutschland das deutsche Recht in der Sozialversicherung und dem Arbeitsrecht zu beachten. Die Beiträge zur Krankenversicherung werden in der Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Eine Ausnahme findet sich in der so genannten freiwilligen Versicherung. Hier erhält der Arbeitnehmer eine Beitragszuschuss. Trägt aber die Beiträge in gewohnter Weise alleine. Die Verjährungsfrist von Sozialversicherungsbeiträgen beträgt vier Jahre. Absatz dies ist keine Beratung sondern nur die Meinung zu Ihrer Frage. 
Beste Grüße

Hallo Alter Schwede,
ob der AG eine schwedische Firma ist, ist wenig interessant. Wichtig ist, nach welchem Recht der Arbeitsvertrag geschlossen wurde, es gilt immer das Territorialprinzip, also deutscher Boden = deutsches Recht.

Den pfiffigen Mitarbeitern der Krankenkasse ist aber auch nichts aufgefallen und das Programm hat das über die Jahre einfach geschluckt?

Ehe du anfängst mit Rückforderungsfrist und Arbeitsgericht: Hast du einfach mal beim Arbeitgeber gründlich nachgefragt? Oft erreicht man dadurch eine ganze Menge, vielleicht auch alles.

Erst wenn der AG sich sperrt oder dumm stellt, gehst du zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Eine erste Beratung kostet meist so um die 250 - 300 Euro.
Nach Gewerkschaft frage ich gar nicht erst, wer braucht schon sowas. Evtl. eine Rechtschutzversicherung, die auch Arbeitsrecht mit einschließt?

Gruß Fredo

Hallo,

der AG sitzt in Schweden oder hier in Deutschland??

Wenn er seinen Firmensitz in Schweden hat, kommt das schwedische Arbeitsrecht zur Anwendung.

Der AG muss IHnen die Sozialversicherungsbeiträhe ( AG- Anteil)
zturückzahlen.

Bitte gehen Sie zu einem Fachanwalt für ausländisches Arbeitsrecht!!!

Alles Gutes und viel Erfolg, grüsse von Nonne213

SO sieht es aus in SCHWEDEN !

Sozialversicherung

Wer in Schweden ein Arbeitsverhältnis beginnt, muss im Krankheitsfall bei einer der staatlichen Versicherungskassen, Försäkringskassan, angemeldet sein - sie sind in Schweden die Träger der Sozialversicherung. Jede Schwedin und jeder Schwede wird automatisch ab dem 16. Lebensjahr bei der örtlichen Versicherungskasse angemeldet. EU-Bürger, die sich länger als drei Monate in Schweden zur Arbeit aufhalten, werden im Zusammenhang mit einer Registrierung im schwedischen Volksregister, folkbokföring, automatisch bei der jeweiligen örtlichen Versicherungskasse angemeldet.

Die Sozialversicherungsbeiträge für die schwedischen Versicherungskassen führt in der Regel der Arbeitnehmer ab. Für den Fall, dass man für einen ausländischen Arbeitgeber in Schweden arbeitet, der keinen festen Unternehmenssitz in Schweden hat, kann man sich mit dem Arbeitnehmer darauf einigen, dass man als Arbeitnehmer alle Sozialabgaben bezahlt. Diese Einigung mit dem Arbeitgeber muss in der nächsten Steuererklärung angegeben werden.

Einen kurzen Überblick über die Leistungen der schwedischen Versicherungskassen bietet die in Deutsch verfaßte PDF - Datei „Die schwedische Sozialversicherung“, welche unter folgender Adresse abgerufen werden kann:

http://www.forsakringskassan.se/sprak/deutsch

Die Sozialversicherung umfasst Kranken- , Pflege-, Renten- und Unfallversicherung.
Eine Arbeitslosenversicherung ist separat abzuschließen und nicht obligatorisch.

Mit freundlichen Grüßen
Nonne213

Hallo,
sollte es sich um IKEA handeln, haben die Ihren Sitz in den Niederlanden, Leiden, dann sieht es mit der Abführung an Sozialdienstleistungen so aus:

Das niederländische Sozialsystem ist ähnlich gut ausgebaut wie das deutsche. Jeder, der in den Niederlanden arbeitet, unterliegt prinzipiell den niederländischen Sozialversicherungsbestimmungen und zahlt in den Niederlanden seine Sozialabgaben. Das gilt auch dann, wenn man in Deutschland wohnt und zum Arbeiten in die Niederlande pendelt. Ausnahme: Wer von seinem deutschen Arbeitgeber für eine begrenzte Zeit in die Niederlande zum Arbeiten entsandt wird, bleibt in Deutschland sozialversichert.

Die Beiträge zu den allgemeinen Sozialversicherungen (den sogenannten volksverzekeringen) werden wie in Deutschland direkt vom Gehalt einbehalten; der Arbeitgeber führt sie ans Finanzamt ab. Hierunter fallen die Beiträge zur Rentenversicherung, zur Finanzierung des Kindergelds und zur Versicherung gegen besondere Krankheitskosten (z.B. Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung).

Gleich einbehalten werden auch die Beiträge zu den Arbeitnehmerversicherungen (werknemersverzekeringen): der Erwerbsunfähigkeitsversicherung, der Arbeitslosenversicherung und der Krankengeldversicherung.

Damit die Beiträge korrekt abgezogen werden können, braucht der Arbeitgeber die sogenannte Burgerservicenummer des Angestellten. Diese ist gleichzeitig Sozialversicherungsnummer und Steuernummer. Niederländer bekommen sie schon bei der Geburt zugewiesen. Ausländer müssen sie beim Finanzamt beantragen, sobald der Arbeitsvertrag unter Dach und Fach ist. Dabei sind außer dem Personalausweis keine Dokumente nötig.

Der Arbeitgeber bezahlt übrigens nur zur Arbeitslosenversicherung seinerseits einen Anteil.

Weitere Informationen zur Sozialversicherung finden sich auf den Seiten des niederländischen Finanzamts (auch in deutscher Sprache)…
http://www.belastingdienst.nl

…auf den Seiten des niederländischen Gesundheitsministeriums (einige Broschüren auch auf Deutsch)…
http://www.minvws.nl

…auf den Seiten des niederländischen Sozialministeriums…
http://www.minszw.nl

…auf den Seiten des Bureau voor Duitse Zaken. Hier geht es auch und gerade um Versicherungsfragen von Pendlern, die in Deutschland wohnen (auch auf Deutsch):
http://www.svb.nl/int/nl/bdz

Grüsse von Nonne213

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Hallo Alter Schwede,

es tut mir leid, dass ich mich jetzt erst melde, aber ich war relativ schwer erkrankt.

Ich muss Dich enttäuschen, im schwedischen Arbeits- und Sozialversicherungsrecht kenne ich mich gar nicht aus. Und wie weit die Deutschen Fachanwälte sich damit auskennen, das weiß ich leider auch nicht.
Es wird nicht einfach sein, hier wirklich absolut zuverlässige Auskünfte zu bekommen.

Ich habe auch gerade gegoogle’t, und war sprachlos, wie wenig „vernünftiges“ ich zu dem Thema gefunden habe, nämlich nichts.

Rufe doch bitte mal die Rechtsanwaltskammer an, und frage dort mal nach.

Es tut mir leid, dass ich Dir hierzu keine Auskunft zu geben konnte.

Wenn Du aber was in Erfahrung gebracht hast, dann würde ich mich sehr freuen, wenn Du diese Info an mich geben würdest. Danke.

Viel Erfolg und LG…
Hoelti

Vielen Dank

Hallo hoelti,

dito-bin gerade auch erkrankt. Die Angelegenheit wird sich voraussichtlich hinziehen. Gerne teile ich Verläuge mit, hoffe nur, dass ich nicht „darüberwegkomme“. Die Rechtsanwaltskammer war ein guter Tipp.Vielen Dank.

gute Besserung und vG