Arbeitsrecht-Krankenkassenbeiträge

Hallo, wir brauchen Hilfe!!
Wir heirateten in 2012 und jetzt sichte ich die Lohnabrechnungen meines Mannes und kann kaum glauben, dass allein in 2011 von seinem Lohn 4809,00 EUR Krankenkassenbeitrag abgezogen wurde.
Auf Nachfrage bei der KK schickten diese mir eine Splittrechnung mit AG/AN-Anteilen. In dieser steht für 2011 ein AN-Anteil von 2.647,43 EUR!!
Laut KK: AG-Anteil 2.501,60 EUR.
Meinem Mann wurde also nahezu beide beitragspflichtigen Anteile einfach vom Lohn abgezogen. Ähnlich sieht es in den Jahren davor aus.
Welche Rückforderungsfrist gibt es?
Können wir noch die letzten Jahre evtl. per Arbeitsgericht klären und zurückfordern?
Kennt sich jemand in Arbeitsrecht aus?
Es ist ein schwedischer AG.

Haben sie schon mal versucht die KK diesbezüglich mit den Fakten zu konfrontieren und dort nachzufragen, wie man sich da verhalten soll?
Erfahrungen habe ich in Hinsicht selbst leider keine.

Hi,
das riecht nach IKEA…

Zurückfordern geht ganz klar…aber wie lange kann ich dir leider nicht sagen.

Greetz

Nordi

Ich denke eher, dass hierfür das Sozialgericht zuständig ist.

Hallo,
ich vermute, da liegt ein Irrtum vor: Der Krankenkassenbeitrag wird zwar auf der Lohnabrechnung komplett ausgewiesen, tatsächlich trägt die Hälfte aber der Arbeitgeber. Im Zweifelsfall lohnt da eine Rückfrage bei der Krankenkasse - bevor man sich in Unkosten stürzt. Zuständig wäre aber bei Forderungen gegen die Krankenkasse das Sozialgericht. In euerem Fall könnte ja im ungünstigsten Fall nur sein, dass der Arbeitgeber seinen Anteil quasi unterschlagen hat - da hilft aber dann nur ein Rechtsanwalt.
Gruß
U.Daniel

Hallo, ich kann leider nicht wirklich etwas dazu sagen. Der Arbeitgeberzuschuss ist in Deutschland ja gesetzlich geregelt. Bei Tätigkeit im Ausland (Schweden) gelten andere Regeln, vermutlich erfolgt die Versicherung dann aber nicht durch eine deutsche Krankenkasse. Wenn die Tätigkeit in Deutschland war, müsste ein Verstoß vorliegen; ich weiß nicht, ob sich ein ausländischer Arbeitgeber per Arbeitsvertrag hier herausmogeln kann: bitte mal prüfen, ob der Arbeitsvertrag etwas dazu aussagt. Ansonsten: einfach mal bei Arbeitsgericht anfragen.

Hallo, wir brauchen Hilfe!!
Wir heirateten in 2012 und jetzt sichte ich die
Lohnabrechnungen meines Mannes und kann kaum glauben, dass
allein in 2011 von seinem Lohn 4809,00 EUR
Krankenkassenbeitrag abgezogen wurde.
Auf Nachfrage bei der KK schickten diese mir eine
Splittrechnung mit AG/AN-Anteilen. In dieser steht für 2011
ein AN-Anteil von 2.647,43 EUR!!
Laut KK: AG-Anteil 2.501,60 EUR.
Meinem Mann wurde also nahezu beide beitragspflichtigen
Anteile einfach vom Lohn abgezogen. Ähnlich sieht es in den
Jahren davor aus.
Welche Rückforderungsfrist gibt es?
Können wir noch die letzten Jahre evtl. per Arbeitsgericht
klären und zurückfordern?

Da sollte Dein Mann erst einmal mit dem AG sprechen und die Erstattung der Beiträge fordern, ehe Ihr gleich zum Gericht zieht.

Kennt sich jemand in Arbeitsrecht aus?
Es ist ein schwedischer AG.

Hallo,

hier hilft nur eines - sofort einen Rechtsanwalt einschalten. Ich hoffe, Sie haben eine Rechtsschutz- Versicherung, die Arbeitsrecht mit einschließt.

Wenn Sie schreiben, es sind auch die Vorjahre betroffen: es gilt normalerweise eine allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren. Mehr dazu wird Ihnen Ihr Anwalt mitteilen.

Ich wünsche Ihnen viel Glück und alles Gute!

Sorry, ich weiß es nicht, viel Erfolg!

Hallo Islandfee,

selbstverständlich, aber Sozialversicherungsrecht ist halt nicht Arbeitsrecht und so redet sich die KK raus und würde nur tätig, wenn rechtkräftige Urteile vorliegen. Solange hätten Sie nach Aussage der KK keine Handlungsmöglichkeit die Aussagen des AG zu bezweifeln oder zu überprüfen! Eignetlich müssten ja nur Einkommen angegeben und ausgezahlt verglichen werden?
Von mir gesichtet und überschlagen ist der Lohnabzug halt ein Drittel des Gesamteinkommen gewesen!!

Vielen Dank Islandfee

Haben sie schon mal versucht die KK diesbezüglich mit den
Fakten zu konfrontieren und dort nachzufragen, wie man sich da
verhalten soll?
Erfahrungen habe ich in Hinsicht selbst leider keine.

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Hallo Pauline,
vielen Dank-Ihre Worte: Ermuntern!!
Obwohl wir aus Kostengründen natürlich keine Rechtsschutzv. haben und bzgl. Beratungs- und evtl. Prozesskostenhilfe knapp nicht berechtigt sein werden.
Klaasischer Fall von gerade über der Bemessungsgrenze und alles zahlen müssen. Das habe ich aber noch nicht sichten können.

Vielen Dank

Hallo U.Daniel,

vielen Dank,
aller Anfang war Nachfrage bei der KK. Die teilten mit, dass es das Sozialversicherungsrecht nicht betrifft, es sei halt Arbeitsrecht und so redet sich die KK raus und würde nur tätig, wenn rechtkräftige Urteile vorliegen. Solange hätten Sie nach Aussage der KK keine Handlungsmöglichkeit die Aussagen des AG zu bezweifeln oder zu überprüfen! Eignetlich müssten ja nur Einkommen angegeben und ausgezahlt verglichen werden?
Von mir gesichtet und überschlagen ist der Lohnabzug halt ein Drittel des Gesamteinkommen gewesen!! … mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/query/send?queryid=1…

Hallo naira,

vielen Dank.
Sind Sie sicher, dass es Sozialrecht ist?
Aller Anfang war Nachfrage bei der KK. Die teilten mit, dass es das Sozialversicherungsrecht nicht betrifft, es sei halt Arbeitsrecht und so redet sich die KK raus und würde nur tätig, wenn rechtkräftige Urteile vorliegen. Solange hätten Sie nach Aussage der KK keine Handlungsmöglichkeit die Aussagen des AG zu bezweifeln oder zu überprüfen! Eignetlich müssten ja nur Einkommen angegeben und ausgezahlt verglichen werden?
Von mir gesichtet und überschlagen ist der Lohnabzug halt ein Drittel des Gesamteinkommen gewesen!!

Ich denke eher, dass hierfür das Sozialgericht zuständig ist.

Hallo demosthenes,

vielen Dank, aber Sie haben wahrscheinlich nie Erfahrungen mit Schweden gemacht. Die sitzen alles soooo hartnäckig aus!! Allein eine Lohndifferenz und deren Erinnerungen an den AG aus August 2012 füllt bereits einen eigenen Ordner bei mir! ER REAGIERT NICHT! Ab und zu versprach er sie abzurechnen, was nicht passierte und immer vertagt er, schiebt es auf Mitarbeiter, die es gar nicht mehr gibt und wird ausfällig, er sei Chef, man soll nicht nerven und böse Beschimpfungen folgen.

Vilen Dank.

Sorry, ich weiß es nicht, viel Erfolg!

Hallo radobo,

vielen Dank.
Der AG zahlt halt aus, was er will! Geregelt oder nicht und mit Abzug beiden Anteile!
Sämtliche Schlüssel-% zur Ermittlung der jeweiligen AG und AN-Anteile sowie die Berechnungsbeträge vom AG an die KK übermittelt, liegen als Grundlage inzwischen vor. Passt hinten und vorne nicht überein und unser wichtigsten Parameter zum Vergleich ist, was ausgezahlt bei uns ankam oder halt nicht:frowning:
Zudem hat sich EU-Recht geändert und die KK kann neuerdings Forderungen an den AG richten-aber wie machen wir so etwas?

Hallo nordmann81,
vielen Dank.
Es geht nicht unbedingt um wie lange, sondern eher, ob es den Verlust des Arbeitsplatzes wert ist (mein Mann ist 63) und mit welchem Aufwand welcher Erfolg erzielt werden kann-bestensfalls Rückzahlung, sonst lohnt sich dieses Angehen nicht? Und, ob wir dieser Angelegenheit gewachsen sein werden, so ohne finanzielle Mittel und Rechtsschutzversicherung und nicht auch noch „drauflegen“?!

Hallo „Alter Schwede“,
die Antwort der KK weist darauf hin, dass da beim AG etwas nicht stimmt. Ich bin kein Jurist und tu mir schwer, hier eine Arbeitsrechtssache zu sehen. Wenn der AG seinen Anteil an der KV einfach beim AN einbehalten hat, wäre das ja Unterschlagung und eine Strafsache. Das kann aber nur ein Anwalt beurteilen.
Die Verjährungsfrist für solche Ansprüche ist 3 Jahre (§ 195 BGB).
Gruß
U.Daniel

Hallo,
warum verlust des Arbeitsplatzes??? Der AG hat SEINE Kosten auf den AN abgewältzt, was er nicht darf. Ich geh davon aus, dass dein Mann NICHT mehr in der Probezeit und unbefristet beschäftigt ist!? Damit ergibt sich ganz klar die Rückforderung (notfalls Arbeitsgericht), zudem ist dein Mann über 50 (besserer Kündigungsschutz) sollte der AG tatsächlich auf die Schnapsidee kommen einen 63-jährigen entlassen zuwollen, würde ich sofort auf wiedereinstellung klagen, und beim Schlichtungsrichter vorlegen, daß es ihm nicht mehr zumutbar ist da zuarbeiten (mobbing). Und nun hast du deine Verhandlungsgrundlage für die Abfindung. Entweder soviel, daß es zur Rente reicht, oder 100% Altersteilzeit, oder oder oder. Sollte der AG tatsächlich wie ich vermute IKEA sein, könnte man auch noch die große Tageszeitung mit den 4 Buchstaben einschalten, als Druckmittel. Einfach nichts vom AG gefallen lassen…die sind nich so mächtig wie viele denken. Ein Betriebsrat wird ja dann auch vorhanden sein, der einer Kündigung zustimmen muss, sonst geht da gar nichts…und auf KEINEN FALL einen Aufhebungsvertrag unterschreiben.

Greetz Nordi

P.S. Wäre schön wenn du dich melden würdest wie es ausging, würde mich interesieren…gern auch per Email.

Wenn Sie eh etwas dagegen machen wollen, dann gehen sie zur Rechtsantragstelle des zuständigen Arbeitsgerichtes. Dort wird Ihnen auch bei der Formulierung der Klage geholfen. Sicher bekommen Sie dort auch eine Antwort, ob Sie am Arbeitsgericht richtig sind. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, konsultieren Sie einen Anwalt. Es gibt auch Beratungsgutscheine für einen Anwalt bei Ihrem zuständigen Amtsgericht. Dann kann wenigstens mal ein Jurist drüber schauen wer zuständig ist. Ohne Sichtung der gesamten Unterlagen ist es schwer aus der Entfernung eine pauschale (richtige) Antwort zu geben. Im Sozialrecht kenne ich mich leider nicht aus.