Arbeitsrecht-Krankenkassenbeiträge

Hallo, wir brauchen Hilfe!!
Wir heirateten in 2012 und jetzt sichte ich die Lohnabrechnungen meines Mannes und kann kaum glauben, dass allein in 2011 von seinem Lohn 4809,00 EUR Krankenkassenbeitrag abgezogen wurde.
Auf Nachfrage bei der KK schickten diese mir eine Splittrechnung mit AG/AN-Anteilen. In dieser steht für 2011 ein AN-Anteil von 2.647,43 EUR!!
Laut KK: AG-Anteil 2.501,60 EUR.
Meinem Mann wurde also nahezu beide beitragspflichtigen Anteile einfach vom Lohn abgezogen. Das ist ein Drittel des gesamten Einkommens. Ähnlich sieht es in den Jahren davor aus.
Welche Rückforderungsfrist gibt es?
Können wir noch die letzten Jahre evtl. per Arbeitsgericht klären und zurückfordern?
Kennt sich jemand in Arbeitsrecht aus?
Es ist ein schwedischer AG.

Wenn das Einkommen einen bestimmten Betrag überschreitet, ist man nicht mehr pflichtversichert - und der gesamte Betrag wird vom AN abgezogen. Aber z.B. mein AG zahlt mir vorher seinen Anteil drauf, so dass ich im Endeffekt beim gleichen Nettobetrag rauskomme.

Hallo,

ist der Zukünftige in der GKV oder PKV ?
Oder ist er vielleicht sogar in einer schwedischen Krankenkasse ?

Gruß Merger

Hallo,

Wenn das Einkommen einen bestimmten Betrag überschreitet, ist
man nicht mehr pflichtversichert

sofern der gute Herr keinen weiteren Job hat oder aufgrund andere Umstände nicht pflichtversichert ist, kann es allein das Einkommen nicht sein.

Laut UP haben wir folgenden Beitrag:
AN: 2.647,43 EUR
AG: 2.501,60 EUR
Gesamt: 5.149,03 Euro

Bei einem Beitragssatz von 15,5 % im letzten Jahr ergibt sich daraus ein Bruttoentgelt von 33.219,55 Euro. Weit entfernt von jeder Jahresarbeitsentgeltgrenze, egal ob allgemeine oder besondere.

LG
S_E

Hallo,

Wir heirateten in 2012 und jetzt sichte ich die Lohnabrechnungen meines Mannes

Sowas macht man aber vorher ;o)

und kann kaum glauben, dass allein in 2011 von seinem Lohn 4809,00 EUR Krankenkassenbeitrag abgezogen wurde.
Auf Nachfrage bei der KK schickten diese mir eine Splittrechnung mit AG/AN-Anteilen. In dieser steht für 2011 ein AN-Anteil von 2.647,43 EUR!!
Laut KK: AG-Anteil 2.501,60 EUR.

Also wenn die einen AG-Anteil ausweisen, dann wurde der auch vom AG bezahlt und nicht vom AN, auch wenn ich zugebe, dass dies letztlich eine Frage des Standpunktes ist. Und dass 4.809,00 und 2.647,43 + 2501,60 nicht das Gleiche sind, ist auch schon aufgefallen?

Meinem Mann wurde also nahezu beide beitragspflichtigen Anteile einfach vom Lohn abgezogen. Das ist ein Drittel des gesamten Einkommens.

Wie hoch ist denn der Bruttolohn? Und wie hoch der Beitragssatz?

Ähnlich sieht es in den Jahren davor aus.
Welche Rückforderungsfrist gibt es?
Können wir noch die letzten Jahre evtl. per Arbeitsgericht klären und zurückfordern?

Na hier wäre eher das Sozialgericht zuständig.

Kennt sich jemand in Arbeitsrecht aus?

Bestimmt. Und der sollte dann auch wissen, dass es Sozialrecht ist.

Es ist ein schwedischer AG.

Und er arbeitet auch in Schweden und ist in einer schwedischen KV?
Dann könnte natürlich alles anders sein. Ist er jedoch nur in einem Möbelhaus in Deutschland beschäftigt, dann gelten die deutschen Gesetze.
Demnach beträgt der Beitragssatz für die Krankenkasse 15,5%. Von einem Drittel kann da keine Rede sein. Bitte nicht noch die Renten-, Plfege- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge sowie Steuern in einen Topf werfen.

Grüße

Hi!

Wenn Du Dich an das, was Du auf der Vorschaltseite bestätigt hast auch halten würdest, bekämst Du vermutlich sogar brauchbare Antworten …

Gruß
Guido

Hallo,

Also wenn die einen AG-Anteil ausweisen, dann wurde der auch
vom AG bezahlt und nicht vom AN, auch wenn ich zugebe, dass
dies letztlich eine Frage des Standpunktes ist.

der Arbeitgeber hat die Gesamt-Sozialversicherungsbeiträge an die KK als Einzugsstelle zu überweisen.
Die richtige(!) Überweisungsumme an die KK sagt nichts darüber aus, ob die Lohnabrechnung falsch oder richtig ist.

Und dass
4.809,00 und 2.647,43 + 2501,60 nicht das Gleiche sind, ist
auch schon aufgefallen?

Die Differenz könnte vielleicht der PV-Beitrag sein.

Können wir noch die letzten Jahre evtl. per Arbeitsgericht klären und zurückfordern?

Na hier wäre eher das Sozialgericht zuständig.

Wieso Sozialgericht? Die KK hat doch ihr Geld bekommen.

Lohnstreitigkeiten (z.B. wegen falscher Lohnabrechnung) sind hierzulande Arbeitsrecht, ergo Arbeitsgericht.

Kennt sich jemand in Arbeitsrecht aus?

Bestimmt. Und der sollte dann auch wissen, dass es Sozialrecht
ist.

Siehe 1 Satz zuvor.

Gruß

1 Like

Schonmal die Lohnabrechnung anhand eines Brutto-Netto-Rechners geprüft?

Diesen hier:
http://www.brutto-netto-rechner.info/
kann man auch noch für 2011 verwenden.

Gruß

Hallo,

Also wenn die einen AG-Anteil ausweisen, dann wurde der auch vom AG bezahlt und nicht vom AN, auch wenn ich zugebe, dass dies letztlich eine Frage des Standpunktes ist.

der Arbeitgeber hat die Gesamt-Sozialversicherungsbeiträge an die KK als Einzugsstelle zu überweisen.
Die richtige(!) Überweisungsumme an die KK sagt nichts darüber aus, ob die Lohnabrechnung falsch oder richtig ist.

Das ist jetzt die Entgegnung auf welche Aussage? Davon abgesehen wird nicht nur einfach ein Betrag überwiesen und die KK akzeptiert das. Es werden schon noch ein paar Daten mehr übermittelt und die melden sich dann schon, wenn das nicht passt.

Und dass 4.809,00 und 2.647,43 + 2501,60 nicht das Gleiche sind, ist auch schon aufgefallen?

Die Differenz könnte vielleicht der PV-Beitrag sein.

Ja, oder man versteht das ganz System hinten und vorne nicht.

Können wir noch die letzten Jahre evtl. per Arbeitsgericht klären und zurückfordern?

Na hier wäre eher das Sozialgericht zuständig.

Wieso Sozialgericht? Die KK hat doch ihr Geld bekommen.

Na wenn die KK zuviel bekommen hat, will man es vielleicht von der zurück?

Lohnstreitigkeiten (z.B. wegen falscher Lohnabrechnung) sind hierzulande Arbeitsrecht, ergo Arbeitsgericht.

Wenn es tatsächlich um eine flasche Lohnabrechnung geht, ja.

Grüße

1 Like

Hallo,

Also wenn die einen AG-Anteil ausweisen, dann wurde der auch vom AG bezahlt und nicht vom AN, auch wenn ich zugebe, dass dies letztlich eine Frage des Standpunktes ist.

der Arbeitgeber hat die Gesamt-Sozialversicherungsbeiträge an die KK als Einzugsstelle zu überweisen.
Die richtige(!) Überweisungsumme an die KK sagt nichts darüber aus, ob die Lohnabrechnung falsch oder richtig ist.

Das ist jetzt die Entgegnung auf welche Aussage?

auf das Zitierte.

Davon
abgesehen wird nicht nur einfach ein Betrag überwiesen und die
KK akzeptiert das. Es werden schon noch ein paar Daten mehr
übermittelt

Nennt sich SV-Meldung mit Angabe des Bruttolohnes.

und die melden sich dann schon, wenn das nicht
passt.

Richtig.

Und dass 4.809,00 und 2.647,43 + 2501,60 nicht das Gleiche sind, ist auch schon aufgefallen?

Die Differenz könnte vielleicht der PV-Beitrag sein.

Ja, oder man versteht das ganz System hinten und vorne nicht.

Das ist noch am ehesten zu vermuten.

Können wir noch die letzten Jahre evtl. per Arbeitsgericht klären und zurückfordern?

Na hier wäre eher das Sozialgericht zuständig.

Wieso Sozialgericht? Die KK hat doch ihr Geld bekommen.

Na wenn die KK zuviel bekommen hat, will man es vielleicht von
der zurück?

„Man“ soll wohl der AN sein?
Seltsame Vorstellung von Geldrückflußwegen hast Du.
Die Poststelle vom Sozialgericht hätte ihren Lacher des Tages:
„Du guck mal, da will ein AN seine KK auf Rückzahlung verklagen, weil sein AG der KK zuviel an Beiträgen und ihm zuwenig an Netto überwiesen hat!“

Lohnstreitigkeiten (z.B. wegen falscher Lohnabrechnung) sind hierzulande Arbeitsrecht, ergo Arbeitsgericht.

Wenn es tatsächlich um eine flasche Lohnabrechnung geht, ja.

So ist der Fall bis jetzt dargestellt worden.
Alles andere war nur Spekulation.

Gruß