Meine Frau ist seit 22.November krank gerschrieben. Sie leidet an Depressionen, ausgelöst durch Ihre jetzige Tätigkeit als Spielhallenaufsicht. Dadurch hat Sie ihren Job zum 31.12.2012, gekündigt. Nun ist sie aber über den 31.12.2012 hinaus krank geschrieben. Das Arbeitsamt sagt, Sie könne sich nicht arbeitslos melden, solange Sie krankgeschrieben ist. Der Arzt sagt, Sie müsse aufs Arbeitsamt um sich arbeitslos zu melden. Wie ist denn nun in diesem Fall die Rechtslage, wer muss meine Frau jetzt krankenversichern? Wohin werden die Krankmeldungen geschickt?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Meine Frau ist seit 22.November krank gerschrieben. Sie leidet
an Depressionen, ausgelöst durch Ihre jetzige Tätigkeit als
Spielhallenaufsicht. Dadurch hat Sie ihren Job zum 31.12.2012,
gekündigt. Nun ist sie aber über den 31.12.2012 hinaus krank
geschrieben. Das Arbeitsamt sagt, Sie 8könne sich nicht
arbeitslos melden, solange Sie krankgeschrieben ist. Der Arzt
sagt, Sie müsse aufs Arbeitsamt um sich arbeitslos zu melden.
Wie ist denn nun in diesem Fall die Rechtslage, wer muss meine
Frau jetzt krankenversichern? Wohin werden die Krankmeldungen
geschickt?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Hier kann ich nur empfehlen, einen FA Arb.recht zu konsultieren, umgehend.
Hallo,
das ist nicht einfach, normalerweise gibt es keine Kündigung WÄHREND einer Krankschreibung.
Ich würde mich bei der Krankenkasse melden ansonsten evtl. beim Sozislamt um die Fragen zu klären. Ansonsten ist es so, dass man als Ehefrau ohne Arbeit sich über den Ehemann Krankenversichert, wenn man zum Beispiel kein eigenes Einkommen hat.
Ihr Ansprechpartner ist sehr wahrscheinlich die Krankenkasse oder das Sozialamt.
MfG
Hallo,
so eine Eigenkündigung wegen Krankheit sollte gut überlegt werden. Diese unangenehme Situation macht oft Schwierigkeiten.
Die Krankenversicherung läuft 1 Monat als sog. nachgehender Anspruch weiter. Ab 2.Monat wäre sie als Arbeitslose trotz Sperrzeit pflichtversichert übers Arbeitsamt.
Die Krankmeldungen müssen an die Kasse geschickt werden. Sie wird dann ab 1.1.2013 hoffentlich Krankengeld von der Kasse bekommen. Damit wäre sie auch weiter krankenversichert.
Viel Glück
Barmer
Das ist ganz einfach. Deine Frau lässt sich krank schreiben bis sie gesund ist. Geht zur Ihrer Krankenkasse und beantragt Krankengeld. Über das Krankengeld ist sie auch weiterhin versichert. Nach 6 Wochen bekommt sie keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen mehr, sondern Auszahlscheine von der Krankenkasse. Erst wenn sie wieder gesund ist, kann sie sich arbeitslos melden.
Also kein Sorgen machen. Ist alles gesetzlich und eindeutig geregelt.
Schönes Fest und ein gesundes neues Jahr.
Gruß
Yvonne
Hallo,
eigentlich sind das zu wenig Informationen, um den Sachverhalt eindeutig darzustellen. Was sagt denn die Krankenkasse dazu? Anruf genügt!
Dennoch ein Versuch: wenn sie auf Grundlage der Beschäftigung eine eigene versicherungspflichtige Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse hatte, müsste sie ja ein Krankengeld beziehen sobald die Lohnfortzahlung endet und solange sie arbeitsunfähig geschrieben ist. Und solange Krankengeld gezahlt wird, bleibt sie dort aus beitragsfrei weiterversichert.
Wenn sie nur geringfügig beschäftigt war, stellt die Beschäftigung im Sinne der Krankenversicherung keine Bedeutung dar. Die vom Arbeitgeber gezahlten Pauschalbeiträge sind keine Grundlage für eine Krankenversicherung. Demnach wird sie als arbeitsunfähige Aushilfe weiterhin familienversichert sein, wie vorher auch. Da ist es egal ob arbeitsunfähig oder nicht.
Gruß
Karsten
Hallo Herr Bronner,
wenn Ihre Frau über 400,-- EUR monatlich verdient hat, dann hat sie ab 1.1.13 Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse. Sie bleibt dann solange selbst kostenlos versichert, wie sie Krankengeld erhält. Wichtig ist eine Meldung an die Krankenkasse und eine weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt.
Sollte Ihre Frau auf 400,-- Eur Basis gearbeitet haben, muss sie ab 1.1.13 bei Ihnen (gesetzlich) familienversichert werden.
Solange sie jedoch krankgeschrieben ist, wird sie vom Arbeitsamt nichts bekommen, weil sie ja nicht vermittelbar ist.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
MfG
Frankie
Hallo,
auf jeden Fall ist sie bei ihrer bisherigen KK weiter krankenversichert. Bei weiterer Arbeitsunfähigkeit zahlt diese KK nach Ende der Gehaltsfortzahlung (in der Regel 6 Wochen) Krankengeld. Da sie wegen der Krankheit nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, hat sie z.Zt. keinen Anspruch auf Leistungen des AA. Dennoch sollte sie sich mit dem AA in Verbindung setzen, um ihre Ansprüche nach Ende der Krankheit zu wahren.Ggfs. entsteht eine Sperrfrist, da sie selbst gekündigt hat. Das wird ihr das AA aber mitteilen.
VG
ayro
Wenn kein Arbeitsverhältnis, dann dann muss auch keine krankschreibend verschickt werden.
Da sie gekündigt hat hat sie af alle fälle drei Monate Sperrfrist für das ALG
Sie muss sich unverzüglich Arbeitssuchende melden.
Hallo Michael,
ich schreib es mal deutlich - Wie kann man denn so unüberlegt handeln und seine Arbeit während einer laufenden AU zu kündigen???. Hätte der AG gekündigt hätte Ihre Frau Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld. Ich hoffe nicht, dass die Depression allzu lange dauert, da sind lange Behandlungszeiten keine Seltenheit.
Die weiteren Krankmeldungen soll Ihre Frau an Ihre Krankenversicherung schicken, mal sehen wie die reagieren. Sollte der Arzt das verbockt haben, dass Ihre Frau kündigen soll, dann soll er dazu Stellung nehmen und Ihrer Frau dann das Krankengeld weiterzahlen.
Vom Arbeitsamt wird Sie Aufgrund der Selbstkündigung gesperrt, Ihre Frau soll sich von dem Arzt ein ausführliches Attest geben lassen und mit dem Attest beim AA persönlich noch einmal vorsprechen, und einen "Einspruchfähigen schriftlichen Bescheid verlangen)damit Sie dann ggf. kostenfrei zum Sozialgericht gehen kann.Beim AA keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld stellen. Ich weiss nicht ob die das machen.
Eine Arbeitslosenmeldung ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld wäre machbar, wenn abzusehen ist ab wann Sie wieder Arbeitsfähig wäre.
Wenn Sie selbst bei der GKV (Gesetzlichen Krankenversicheung) versichert sind -AOK, BEK, TK, usw. kann Sie als Ehefrau bei Ihnen Beitragsfrei mitversichert werden, aber da wird auch kein Krankengeld bezahlt werden. Ist diese Möglichkeit nicht gegeben, bleibt nur eine "freiwillige Mitgliedschaft " in der GKV. Ansprechpartner ist die letzte GKV.
In der PKV (Privaten Krankenversicherung) zu versichern hat keinen Sinn, wenn die was von „Depressionen“ hören, ist der Antrag schon abgelehnt, da die Kosten nicht kalkulierbar sind, bei einem Beinbruch wäre es keine Sache.
Fazit: Nirgends abwimmeln lassen, persönlich auch bei der GKV vorsprechen wenn das Krankengeld nicht mehr gezahlt wird, und ein ausführliches Attest von dem Arzt mitbringen. Wenn der Arzt zu dieser Kündigung geraten hat, dann ist er mindestens ein Idiot.
Ich gebe hier nur meine eigene Meinung ab, es ist keine Rechtsberatung o.ä., dafür existiert dieses Forum.
MfG -Leo!
Hallo,
erhält 'Ihre Frau bisher Lohnfortzahlung, endet diese am 31.12.2012 durch die Kündigung.
Erhält Ihre Frau bereits Krankengeld durch die Krankenkasse, bleibt der Bezug und somit die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung bis zum Ende der AU erhalten.
Solange AU besteht kann sich Ihre Frau nicht arbeitssuchend melden, weil Sie dem Grunde der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung steht.
Sie muss allerdings das AA informieren um Fristen zu halten.
Gute Genesung und schöne Weihnachten.
Sorry warum haben Sie nicht vorher gefragt ob die Frau Ihren Job kündigen soll. Ich kann nicht helfen da Sie selber gekündigt hat ist sogar eine Sperre möglich.
Auf jedenfall würde ich mich bei der Krankenkasse melden unbedingt noch in diesem Jahr.
Gruß
Guten Tag Herr Bronner,
Ihre Frau muss sich arbeitslos melden, auch wenn sie krank geschrieben ist. Macht sie es nicht, verliert sie unter Umständen den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das war also eine Fehlinfo der Arbeitsagentur!
Da sag ich jetzt mal nicht mehr dazu -.-
Ihre Frau ist 6 Wochen ab Krankheitsfall über den Arbeitgeber versichert, danach muss sie über die ARGE versichert werden.
Im Allgemeinen gilt, dass Ihre Frau aber auch durch ihre Krankenkasse noch ein paar Wochen (ich weiß leider nicht mehr genau, ob 6, 8 oder 12 Wochen) „notversichert“ wird, bevor sie ohne Krankenversicherung dasteht.
LG aus Stuttgart
in diesem Fall habe ich keine „Experten-Antwort“. Ich vermute aber mal, dass das Krankengeld von der Krankenkasse weiter gezahlt werden müsste. Wer sich beim Arbeitamt meldet, muss ja auch diesem zur Verfügung stehen und das ist im Moment nicht so.
Wäre die Kündigung von der Firma aus gegangen, wäre sie, glaub ich unwirksam, aber bei eigener Kündigung ???
Hallo Michael Bronner,
entschuldige die verspätete Antwort.
Es gilt: Endet die Beschäftigung während einer laufenden Arbeitsunfähgigkeit, bleibt der Anspruch auf Krankengeld solange bestehen wie die Arbeitsunfähigkeit anhält.
Solange deine Frau vom Arzt arbeitsunfähig krankgeschrieben wird, erhält Sie auch von der Krankenkasse Krankengeld. Dazu muss der Arzt einen sog" Auszahlschein für’s Krankengeld" ausstellen. Gelbe AU-Bescheinigungen sind nicht mehr erforderlich.
Hoffe deiner Frau geht es wieder besser.
viele Grüße
sigi-der-schwabe