Arbeitsrecht: Krankheit eines Kollegen muss ich meinen buchten Urlaub stornieren

Ein Kollege hat einen leichten Schlaganfall gehabt und es ist nicht abzusehen wann dieser wieder einsatzbereit ist, nun habe ich einen Urlaub mit der Familei gebucht, den ich in ca, 6-7 Wochen antreten will. Kann mein Chef von mir kurzfristig verlangen, das ich meinen Urlaub storniere ? Denn eigentlich sind wir in der Firma sowieso schon lange zu wenig Leute, so das es fast jedes mal Probleme gibt wenn einer in Urlaub ist und dann auch noch einer Krank wird.
Kann man dieses noch als unvorhersehbar ansehen oder ist die Zeit ausreichend um für Ersatz besorgen ? Ich fahre sowie sehr selten in Urlaub so das ich meist kurzfristig einspringen konnte, aber dieses mal ist es nun ein gebuchter Urlaub.

Guten Tag,
das kommt darauf an…

Haben Sie den Urlaub bei Ihrem Arbeitgeber beantragt und wurde er genehmigt? Dann können Sie ihn auch nehmen. Ihr Arbeitgeber kann ihn nicht widerrufen.

Haben Sie den Urlaub noch nicht beantragt, dann ist es Ihr Risiko, wenn Sie ohne genehmigten Urlaub eine Reise buchen. Der Arbeitgeber kann ihn ablehnen, wenn er Sie in dieser Zeit dringend braucht. Haben Sie einen Betriebsrat sprechen Sie mit ihm, vielleicht kann er vermitteln.
Gruß
Martin

Hallo

Haben Sie den Urlaub bei Ihrem Arbeitgeber beantragt und wurde
er genehmigt? Dann können Sie ihn auch nehmen. Ihr Arbeitgeber
kann ihn nicht widerrufen.

Das stimmt so absolut nicht. Allerdings sind die Hürden recht hoch.
Selbstverständlich müssen die Folgekosten dann getragen werden.

MfG Frank

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Sobald der Chef zu einer bestimmten Zeit Urlaub genehmigt hat, muss er sich meistens daran festhalten lassen.

Um einen einmal genehmigten Urlaub zu widerrufen, sind vor Gericht große Hürden zu meistern. Das Unternehmen muss bildlich gesprochen kurz vor dem Zusammenbruch stehen, bevor es einen Mitarbeiter aus dem genehmigten oder gar bereits angetretenen Urlaub zurückrufen darf (vgl. BAG 20.6.2000, NZA 2001, 100).

Denkbar, dass dein Chef in diesem Fall genau diese Auswirkungen einer außergewöhnlichen Zwangslage vorträgt.

Gleichwohl trüge er die Stornierungskosten und müsste den Urlaub zeitnah nachgenehmigen.

Da erscheint er mir zielführender, nach einem Kompromiss zu suchen, der einen konkreten Termin eines neuen Urlaubs bei Kostenübernahme einerseits und deine Bereitschaft zur Arbeitsübernahme und Einarbeiten einer Ersatzkraft andererseits beinhaltet :smile:

G imager