Hallo, ich arbeite seit ca. 1 1/2 Monat als Kurierfahrer (war ein Strohhalm) 20 stunden wöchentlich für 550 brutto, netto bekomme ich 405 ausgezahlt muss aber mindestens 40 stunden und mehr die Woche arbeiten die Probezeit (6 Wochen) ist abgelaufen und ich möchte so schnell wie möglich die Firma wechseln kann ich fristlos z.B. wegen Sittenwidrigkeit kündigen da ich nicht noch 1 Monat warten möchte einen neuen Job, der besser bezahlt und seriös ist, hätte ich schon? MfG
Hallo tommy315
Da ich die Firma nicht kenne weiß ich nicht ob dein Chef dich wirklich halten will wenn Du ihm schilderst das Du sofort in einem anderen Unternehmen einen anderen Job antreten könntest. Ein anderer Punkt wäre die Arbeitszeit in deinem Arbeitsvertrag. Ich denke eine rechtliche Beratung durch einen Rechtsanwält würde dir eine Sicherheit bringen die ich dir in Bezug auf die Betrachtung aller von Dir geschilderten Umstände nicht geben kann.
Ich würde Dir daher empfehlen deinem Chef deine Kündigung mitzuteilen und wenn er dies nicht akzeptiert würde ich ihm an deiner mitteilen das Du bereit bist einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen in dem schriftlich festgehalten wird das du das Unternehmen mit sofortiger Wirkung verlässt.
mehr kann ich Dir dazu aus meiner Sicht leider nicht raten. Ich hoffe dennoch das dir meine Antwort etwas weiterhilft.
MfG autodealer
Hallo,
eine kündigung kann nur aus einem wichtigen grund fristlos erfolgen. eine ordentliche kündigung oder ein aufgebungsvertrag ist ohne probleme möglich. In der regel lassen sich die arbeitgeber auch auf einen aufhebungsvertrag ein, weil sie erwarten dass ein arbeitnehmer sonst krank macht. eine sittenwidrigkeit ist meines achtens nicht gegeben.(kann mich aber auch ihren) sie sollten zumindest ihren arbeitgeber schriftlich auf die zahlung der mehrleistung auffordern. (danach falls der arbeitgeber nicht reagiert ist eine fristlose kündigung sicherer) sollte ein arbeitgeber gegen die fristlose kündigung vorgehen ist die beweislast für die fristlose kündigung bei ihnen. sollte ein gericht dann entscheiden das die fristlose kündigung nicht rechtens war, werden sie schadensersatzpflichtig für die zeit in der sie nicht die arbeitsleistung erbracht haben. das alles wäre mir zu unsicher und ich würde es mit einem aufhebungsvertrag versuchen oder ihn abmahnen (mit fristsetzung zur zahlung ca. 7 tage) und dann fristlos kündigen. (einschreiben schriflich).
Ich sehe diesen fall aus fikiven fall an und sollte es ein realer fall sein, bitte ich sie sich juristisch beraten zu lassen 
für gute bewertungen bin ich immer dankbar 
Alles Gute
Marcus
Hallo Tommy315,
leider muss ich Dir mitteilen, dass ich deine Frage nicht beantworten kann, da ich keine Expertin für Arbeitsrecht bin. Da hat sich wohl ein Fehler eingeschlichen. Sorry, tut mir wirklich leid. Beste Grüße, Paulaprint
Hallo,
ich deute deine Aussage, so dass du in Teilzeit für 20 Wochenstunden eingestellt wurdest-in wirklichkeit aber 40 Wochenstunden arbeitest? Mit Sittenwidrigkleit hat das leider gar nichts zu tun und ist somit kein fristloser Kündigugnsgrund. Du kannst meines Erachtens nur regulär Kündigen mit der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist. Eine Möglichkeit wäre jedoch den Arbeitgeber zu bitten deine geleisteten Überstunden nun abfeiern zu wollen, damit könntest du dann bereits den neuen Job antreten. So oder so sind die geleisteten Stunden abzufieren oder auszuzahlen (wenn dein Vertrag auf 20 Wochenstunden lautet und du 40 machst).
Bitte für die verspätung um entschuldigung.
Auch kann ich dir leider nicht weiterhelfen.
Gruß