Arbeitsrecht Kündigung

Hallo

Ich bin zur Zeit Vollzeitbeschäftigt und betreibe ein Nebengewerbe wo ich 2 Festangestellte beschäftige. Ich selber werde nun betriebsbedingt gekündigt.
Kann ich jetzt eine von meinen Mitarbeitern betriebsbedingt kündigen um selbst da zu arbeiten?

Hallo!
Ja ,Sie können betriebsbedingt kündigen.Bitte Kündigungsfrist einhalten.Gutes Zeugnis ausstellen.Bitte Kündigungsschreiben gut zeitlich per Einschreiben mit Rückschein abschicken.
Es reicht erstmals das Schreiben,inhaltlich:BETRIEBSBEDINGT KÜNDIGEN WIR IHNEN zum … .
Falls Klage kommt,müssen Sie die Karten auf den Tisch legen.
Gruss
E. Koch

Hallo,

ich würde folgende Theorie aufstellen wollen, mit der Vollzeitstelle in einem anderen Betrieb war es Dir in Deinem Betrieb nicht möglich, volle Arbeit zu leisten, daher reichte die Auslastung für 2 AN und einen " Chef " aus. Jetzt ist durch Deine volle Tätigkeit im eigenen Betrieb natürlich zu wenig " Arbeit " für alle Beschäftigten, daher durchaus legitim, betriebsbedingte Kg. Darüberhinaus kannst Du auch noch einen Blick ins Kündigungsschutzgesetz werfen, insbesondere zum Geltungsbereich bei Betrieben unter 5 AN.
Aber vor Gericht und auf hoher See, daher würde ich u.U. versuchen durch änderung der wtl. Arbeitszeiten etc. oder durch einen Aufhebungsvertrag die Angelegenheit sosozial wie eben möglich zu regeln.

Gruß

Klaus

Hallo,

das ist kein Problem, hier handelt es sich um ein Kleingewerbe, unter 10 Mitarbeiter, da gibt es keinen Kündigungschutz in diesem Sinne und auch keine Sozialauswahl. Also los und eigenen „Hintern“ retten.

Viele Grüße

Eine betriebsbedingte Kündigung setzt immer einen Grund voraus, der im Betrieb selbst liegt. Also in deinenm selbständigen Nebengewerbe. So etwas können rückläufige Umsätze, Umstrukturierungen, Schließung von Filialen usw. sein. Nur weil du selbst die Arbeit benötigst, das dürfte kein ausreichender Grund sein um eine betriebsbedingte Kündigung zu rechtfertigen. aber warum denn eine betriebsbedingte Kündigung? Jedes Arbeitsverhältnis lässt sich ordentlich kündigen. Betriebsbedingt bringt immer auch Abfindungsforderungen und im dümmsten Fall eine Klage des gekündigten Mitarbeiters mit sich. Besser ist eine ordnetliche fristgerechte Kündigung oder eine Aufhebung im beiderseitigen Einvernehmen.

Gruß
Ally

Hallo,
Du kannst deine Mitarbeiter betriebsbedingt kündigen aber Arbeitsvertrag richtig durchlesen und sich an die Kündigungszeit halten.
Viele Grüße

jaa, naach kündigungsfrist

Hi,

aber sicher! Deine beiden Mitarbeiter haben keinen Kündigungsschutz, da Dein Unternehmen weniger als 5 (10) Mitarbeiter hat! Du musst nur die gesetzlichen Fristen einhalten. Sind die Mitarbeiter länger als zwei Jahre dabei 1 Monat zum Monatsende. Länger als 5 -8 Jahre 2 Monate zum Monatsende usw. (sind die noch länger da, melde Dich.) Bei kürzeren Betriebszugehörigkeiten auch.

Daniel

Sowas wie auf eigenen bedarf wie bei wohnungen?

Grundsätzlich geht das. Du bist der Chef. Wichtig ist aber, wer soll gehen und warum.

Die Sozial punkte darf mann nicht Äußer acht lassen. Alte, Dienstjahre, unterhaltpflichtige Kinder, behinderungen und qualifizierungen! Wer mehr punkte hat, muss bleiben!

Ist das so eine plus minus geschäft? Kann mann die stellen nicht reduzieren auf halbzeit? Ist nicht genug gewinn f. drei löhne? Sonst hättest du mehr Ausgaben (löhne) aber weniger Steuer zu zahlen!

Woody

Hallo,

da bin ich überfragt. Sorry!

Gruß

Hallo und guten Abend,

grundsätzlich kann das Arbeitsverhältnis jederzeit ohne die Angabe eines Kündigungsgrundes beendet werden. Diese Regelung wird jedoch durch das Kündigungsschutzgesetz zum Schutz des Arbeitnehmers eingeschränkt. Bei einer Arbeitgeberkündigung muss daher in aller Regel ein Kündigungsgrund vorliegen.

Voraussetzung ist jedoch die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes.

Erforderlich ist,

dass der Betrieb nach § 23 Kündigungsschutzgesetz mehr als 5 Arbeitnehmer beschäftigt.

Hiernach hast du also volle Handlungsfreiheit.

Gruß

Jürgen