Arbeitsrecht +kündigung

Liebe/-r Experte/-in,

Seit Freitag den 7 Oktober 2011 stehe ich in einem arbeitsverhältnis (RVO)Vertrag) nun kann ich sdiese Stelle nicht halten u.a da ich die von ihnen gewünschte Flexibilität nicht halten kann und meine tagesmutter mir gekündigt hat nun habe ich am Donnerstag den 13 Okt 2011 einen Schrieb abgegeben mit bitte um aufhebung des arbeitsvertrages… nun wollen sie mich jedoch binden. Ich habe einen Vertrag als aushilfe bis zum 31.12 2011 danach sollte das Verhältnis erweitert werden die Probezeit ist 6 Monate (der Rest wäre mit über gegangen in den neuen arbeitsvetrag. Heute konnte ich nicht gehen habe mich aber auch abgemeldet da ich keine betreuung für meine Kinder hatte… was kann ich tun um dieses arbeitsverhätnis zu lösen. Die einrichtung möchte mich noch bis ablauf des Zeitvertrages binden.
lg und danke

Sorry, hab keine Ahnung was ein RVO-Vertrag ist.
Aber wenn ich es richtig verstehe hast du einen befristeteten Vertrag ohne Kündigungsmöglichkeit, d.h. du mußt dich entweder daran halten oder der Arbeitgeber erklärt sich bereit einen Aufhebungsvertrag zu machen - ansonsten wirst du vertragsbrüchig und der Arbeitgeber kann evtl. Schadensersatzansprüche an dich stellen.
Welche Arbeitszeiten bzw. welche Flexibilität gewünscht wird sollte ja im Arbeitsvertrag stehen den du unterschrieben hast.
Wenn man einen Vertrag hat, der auch noch erweitert und verlängert werden soll, sollte man alles in Bewegung setzen um diesen auch zu behalten.
Jugendamt wegen Tagesmutter fragen, Aushang im KiGa/Schule, Inserat im örtlichen Gemeindeanzeiger usw.

Grüße
Bröselchen

Hallo,

Ich würde sagen dir bleibt nur eine Möglichkeit: fristgemäß kündigen und dir bis dahin eine andere Betreuungsmöglichkeit suchen. (Freundin, Nachbarin, Kindsvater whatever)
Die Tagesmutter wird dir ja auch kaum fristlos kündigen können ohne Grund und das sich deine Situation innerhalb von 6 Tagen so plötzlich geändert haben soll ist schwer nachvollziehbar. Daher kann ich auch nicht weiterhelfen. Fakt ist: du hast einen Vertrag, den musst du einhalten.

Hallo,

also, soviel ich weiß, kannst du das Arbeitsverhältnis innerhalb von zwei Wochen auflösen, wenn du den Vertrag erst am 7 Oktober unterschieben hast, dann bist du noch in dieser Frist. Ansonsten gilt das, was in dem Vertrag steht. In der Probezeit kannst du eine Woche zum Monatsende gesetzlich kündigen, wenn in dem Vertrag kein andere Kündigungsfrist drin steht.
Lg

Hallo,

während der Probezeit kannst du jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen.

Gruss Gabi

Hallo, DU selbst kannst das Arbeitsverhältnis kündigen. Dann musst Du ev. eine vereinbarte Frist einhalten. Du kommst aber dann raus.

Freundliche Grüße
CupidoVienna