Arbeitsrecht Kündigung

Helle,

wenn man zB 5 Jahre in der Firma arbeitet, dann selber kündigt und nach 6 Monaten wieder in der gleichen Firma anfängt, und 2 Jahre später gekündigt wird, auf welcher Grundlage setzt sich der Anspruch auf Abfindung zusammen. 7 Jahre oder 2 Jahre?

danke & Gruss
tibop

Kein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung !
Hallo,

da es keinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung bei Kündigung gibt, ist das reine Verhandlungssache.

Falls es bei betriebsbedingten Kündigungen einen Sozialplan gibt, kann die gesamte Betriebszugehörigkeit berücksichtigt werden.
Einen Sozialplan gibt es aber nur dann, wenn es einen Betriebsrat gibt.

&Tschüß
Wolfgang

vielen Dank für deine Antwort

unsere Firma zahlt bei Entlassungen immer Abfindungen, da Sie nie die Zahlen oder Gründe offen legen wollen. Deswegen die Frage, ob ich von 7 oder 2 Jahren ausgehen kann.