Hallo:Habe am 1.03.2010 meine Kündigung durch den Arbeitgeber erhalten ,diese läuft noch bis zum 31.05.2010…Ich würde gerne meine Kündigungszeit verkürzen da ich zum 1.05.2010 einen neun Job angenommen habe.1.Welche Nachteile könnten entstehen.
Bei Umwandlung in Aufhebungsvertrag durch gegenseitiges Einvernehmen mit dem Arbeitgeber keine. Er hat den Vorteil, dass er 1 Monat weniger Lohn/Gehalt zahlen muss. Wenn er das einsieht und sowieso nicht viel Arbeit hat, könnte es klappen.
Wenn er sich stur stellt, geht es nicht - er könnte Schadenersatz verlangen.
Ernst-Erwin
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Die Mündliche Freigabe hat er mir erteilt. Danke
Die Frage der Nachteile erstellt sich mir erst sekundär. Primär stellt sich mir hier die Frage, warum ein Job zu einem Zeitpunkt angenommen wird, den man scheinbar vorher noch nicht abgechecked hat. Zum Zeitpunkt der neuen Beschäftigung befindest du dich noch in einem (alten) Arbeitsverhältnis, das du auch erfüllen musst, da der entsprechende Vertrag ja erst am 31.05.2010 endet. Es können also nur Nachteile für dich entstehen, wenn du das Arbeitsverhältnis zum 30.04.2010 NICHT auflösen kannst. Von daher ist es nun höchste Zeit, den Noch-Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag anzubieten. Ggf. muss man hier Eingeständnisse machen, aber das ist alles eine Sache der Verhandlung.
Nachteile sehe ich nicht. Ich sehe nur Vorteile. Musst Du noch arbeiten? Frage Deinen Arbeitgeber doch nach einer Aufhebungsvereinbarung zum 30.04. Du kannst auch überlegen, ob nicht sogar das Gehalt für Mai zumindestens zum Teil zusätzlich mit ausgezahlt wird. Da haben beide Seiten etwas von. Du bekommst was oben drauf und Dein Arbeitgeber spart sich einen Teil des Maigehaltes. Bei Fragen meld Dich noch einmal!
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Hallo. Danke für die info.Wo finde ich denn vordrucke für ein Aufhebungsvertrag.
Hi,
was möchtest Du denn drinstehen haben? Schreibe ich Dir gerne…
Ich brauche Deine persönlichen Daten und die Deines Arbeitgebers. Kann aber auch anonym laufen…
Mache das fast täglich.
Gruß
Daniel
Hallo:Habe am 1.03.2010 meine Kündigung durch den Arbeitgeber
erhalten ,diese läuft noch bis zum 31.05.2010…Ich würde
gerne meine Kündigungszeit verkürzen da ich zum 1.05.2010
einen neun Job angenommen habe.1.Welche Nachteile könnten
entstehen.