Arbeitsrecht Kündigung

Mein Arbeitgeber hat mir die fristlose Kündigung ausgehändigt, weil ich angeblich unendschuldigt nicht zur arbeit erschienen bin und eine Krankmeldung verspätet eingegangen ist. Beides entspricht nicht der Wahrheit da ich am Tag vor meiner Krankschreibung mit meinem Vorgesetzten Telefonisch darüber gesprochen habe das es mir nicht gut geht und ich einen Artzt aufsuchen werde dieser stellte den Verdacht auf einen Bandscheibenvorfall bei mir fest.
Der Krankenschein ging fristgerecht beim Arbeitgeber ein.

Nun meine Frage Was kann ich Tun um diese Kündigung anzufechten und wie sind meine Chancen ?

Hallo Galaxy,

so geht es natürlich nicht. Eine fristlose Kündigung ist erst gerechtfertigt, wenn dieser 3 Abmahnungen (für das gleiche Vergehen) voran gegangen sind. Dies scheint bei Dir nicht der Fall zu sein. Du solltest sofort, entweder einen Anwalt aufsuchen, oder direkt zum Arbeitsgericht gehen. Deine Chancen stehen gut.
Ich vermute mal, dass Dich Dein Arbeitgeber „los werden“ will. Beachte auch unbedingt die Frist: Wenn Du innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Küdigung nicht aktiv geworden bist, ist die Kündigung gültig.

Ich drücke Dir die Daumen und grüße Dich herzlich aus dem sonnigen Berlin

Hallo,

also erstmal sollten sie prüfen ob sie alles belegen können. Hier steht ja Aussage gegen Aussage. Ich würde mich an einen Anwalt wenden oder an die Gewerkschaft und erstmal Widerspruch einlegen. Manchmal hilft auch das Arbeitsamt weiter.

Wie ihre Chancen stehen kann ich jetzt nicht sagen.
Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an einen Anwalt und lassen sich beraten.

Wünsch Ihnen viel Glück und ich hoffe für Sie das die Kündigung zurück genommen werden muß.

Viele Grüße

Hallo,

in Deinem Fall würde ich unverzüglich bzgl. Kündigungsschutzklage ( wenn möglich ) einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten. Sicherlich sind damit Kosten verbunden, aber es geht letztlich ja um Deine Existenz. Frage : gibt es einen Betriebsrat ? hat der BR zugestimmt ?

Gruß

Klaus

Hallo,

hat er Dir schriftlich gekündigt? Also eine fristlose Kündigung ist so gut wie gar nicht beim Gericht durchzukriegen, aber das Ganze ist erstmal mit viel Ärger verbunden.

Bist Du in der Probezeit? Aber selbst dann muss er sich an die Frist halten.

Hat Du ein paar mehr Infos?

Hallo,

sofort zum Arbeitsgerich und Kündigungsschutzklage erheben. Wenn ein Attest vorliegt sind die Aussichten für dieses Verfahren sehr gut.

Frage ist, will man noch miteinander?

MFG

In jedem Fall Kündigungsschutzklage einleiten. Wenn Du Dir einen Anwalt leisten kannst, dann über den. Ansonsten direkt zum Arbeitsgericht gehen und Prozesskostenhilfe beantragen. Dort bekommt man einen Pflichtanwalt. Für den Beweis, den Einzelverbindungsnachweis für das Telefongespräch heraussuchen und ein Duplikat der Krankschreibung vom Arzt ausstellen lassen.

Die Chancen sind eigentlich ganz gut. Denn es existiert eine Krankschreibung. Der Arzt muss auch das Ausstellungsdatum drauf geschreiben. Somit kann man Dir maximal vorwerfen, dass das Attest nicht am 3. Arbeitstag eingegangen ist. Das wäre dann ein Verstoß gegen die Nachweispflicht und kein unentschuldigtes Fehlen mehr. Es ist kein Grund für eine fristlose Kündigung.

Wichtig für die Kündigungschutzklage ist, dass sie innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung gestellt wird.

Parallel kann man natürlich den Arbeitgeber den Sachverhalt schildern, aber aufpassen und auf gar keinem Fall die 3-Wochen-Frist versäumen.

Gibt es einen Betriebsrat? Dann muss er vor der Kündigung gehört werden. Ihn in jedem Fall ansprechen.

Herzlichen Dank für deine schnelle Antwort mfg

Besten Dank für deine schnelle Antwort.
Zu deiner Frage: Nein es gibt keinen Betriebsrat.

Erst mal Danke für die schnelle Antwort!
ER Hat mir schriftlich gekündigt und mir diese auch persöhnlich wehrend meiner Krankheit um 22.00Uhr Vorbeigebracht.

Rechtlich kann ich das leider nicht genau beurteilen, auch Chancen kann ich nicht benennen.

Aber: Ist der Arbeitgeber NACH dem Arztbesuch über die Krankschreibung informiert worden? Das haben Sie nicht beschrieben. Eine Info, das man zum Arzt geht, reicht nicht.
Wann ist die Krankmeldung „fristgerecht“ eingegangen? Am 3. Tag, wie viele es verlangen?

In dem Fall gäbe es eine Lücke zwischen Ihrem Anruf (Ich gehe zum Arzt) und dem Eingang der Krankmeldung.

In diesem Zeitraum wußte der AG nicht genau, was los ist und könnte deswegen dies als unentschuldigtes Fehlen auslegen.
Der Arbeitnehmer hat auch die Verpflichtung, seinen AG unverzüglich über einen krankheitsbedingen Ausfall (und das stand ja erst nach dem Arztbesuch fest) und über die voraussichtliche Dauer zu informieren.
Ist das hier nicht geschehen, sehe ich Probleme. Aber wie gesagt: Ist meine Einschätzung, keine rechtlich bindende Aussage. Das kann nur ein Anwalt.

Gruß!

Nick

Danke für die schnelle Antwort und die Frage nach dem will man noch miteinander dürfte sich nach diesem Vorfall wohl selbst beantworten.
Nochmal danke.

Danke für die schnelle Antwort!
Einen Betriebsrat gibt es leider nicht!

Hallo Galaxy2007,

am bestens zum Arbeitsgericht, die beratung ist Kostenlos und die können dir genau sagen was du zu tun hat.

Viel Glück

Hallo,

schade, hätte u.U. noch ein gutes Pfund im eventuellen Kündigungsschutzprozeß sein können.

Ansonsten viel Glück

Klaus

Besten Dank für deine schnelle Antwort.
Zu deiner Frage: Nein es gibt keinen Betriebsrat.

Hallo,

da kann ich dir leider nichts zu sagen. Ich an deiner Stelle würde mir einen Anwalt nehmen oder falls du in der Gewerkschaft bist, mir deren Rat und Beistand einholen.

Gruß und viel Erfolg

Hallo Galaxy2007,
nach Eingang der Kündigung haben Sie 3 Wochen Zeit eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Diese muss beim zuständigen Arbeitsgericht (Arbeisort) eingehen. Beim Arbeitsgericht ist keine Anwaltspflicht, Sie können also zum Arbeitsgericht gehen und dort die Klage aufnehmen lassen. Besser ist aber ein Anwalt. Die Gewerkschaft hilft Ihnen auch.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.
mfg
Jürgen

Hallo,

da du in der Beweispflicht bist, hast du es schon ein bißchen schwerer. Um einen Mitarbeiter fristlos zu kündigen bedarf es mehr als nur einmal zu spät kommen und eine Krankmeldung angeblich verspätet abzugeben. Zu einer fristlosen Kündigung gehören auch immer Abmahnungen, soll heißen er hätte erst abmahnen müssen bevor er dich entlässt. Du kannst die Rechtsbeistand organisieren und vor dem Arbeitsgericht auf „Wiedereinstellung“ - willst du wahrscheinlich nicht, aber die Klageschrift muss so formuliert werden - klagen. Deine Chancen stehen meiner Meinung nach ganz gut.

Ich wünsche dir viel Erfolg.

MfG
Yvonne

Wichtig ist, dass der Krankenschein innerhalb von drei Werktagen beim Arbeitgeber vorliegt. Ist das der Fall kann die Kündigung beim Arbeitsgericht angefochten werden. Deshalb immer Kopien der Krankenscheine anfertigend und den Eingang bestätigen lassen.
Viel Erfolg
Stahlberg

Grundsätzlich immer auf Wiedereinstellung klagen, das verlangt auch das Arbeitsamt…bei einer fristlosen Künigung, hast du fast immer die Chance zumindest eine Abfindung zubekommen (ausgenommen in der Probezeit). Zumteil sogar wenn die Kündigung gerechtfertigt ist.