Arbeitsrecht - Kündigung aber wie?

Hallo,

der Arbeitgeber könnte mit Ihnen dealen, aber wozu? Sie wollen ja etwas von ihm und er nichts von Ihnen, außer, dass Sie nicht krank machen. Aber damit können Sie nicht „drohen“. Das wäre ein astreiner Kündigungsgrund.

Sie müssen von Mensch zu Mensch sprechen und ihm versprechen, dass Sie zwar pro Forma eine Kündigungsschutzklage einreichen müssten, man sich aber vergleichen könnte. Ohne ABfindung, vielleicht mit einer schönen Beurteilung.

Viel Erfolg!

Ivailo Ziegenhagen
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Ivailo Ziegenhagen

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht -
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Prinzipiell kein Problem: Kündigung durch den AG bei gleichzeitiger Unterschrift einer Ausgliechquittung „Mit der Zahlung des Gehaltes und der Aushändigung der papiere enden alle Anprüche aus dem Arbeitsverhältniss“ oder so ähnlich. Wenn es allerdings um Leistungen nach dem ALG geht, könnte eine solche Augleichsquittung eine Sperrfrist nach sich ziehen.

BG Michael