Arbeitsrecht - Kündigung aber wie?

Liebe/-r Experte/-in,

ich möchte mich von meinem Arbeitgeber kündigen lassen. Allerdings weiss ich nicht wie ich dieses anstellen soll bzw. entspricht so auch nicht meiner Arbeitsmoral.
Jedoch ist es für mich unabdingbar, dass es aufgrund einer anstehenden Fortbildung Anfang April dazu kurfristig kommen muss.
Haben Sie Tipps für mich wie ich dies erreichen kann? Selbst zu kündigen und auch ein Aufhebungsvertrag sind leider nicht möglich, jedoch möchte ich dies anständig beenden und nicht durch plötzliches Fehlen auf der Arbeitsstelle o.ä. (aus oben genanntem Grund der Arbeitsmoral) dies bewirken.

Nun meine Frage; Welche Möglichkeit besteht hier für den Arbeitgeber rechtssicher und ohne (theoretisch) möglichen Schaden für das Unternehmen dies für mich zu erwirken?

Hintergrund der Frage ist, dass ich mich kommende Woche mit unserem Geschäftsführer zusammensetzen möchte, und meine Arbeitsstelle zur Verfügung stellen möchte. Ihm gegenüber aus gegebenem Grund auch kommunizeiren muss, dass ich gekündigt werden muss bzw. nicht von mir aus kündigen kann.
Nun drängt zudem auch leider die Zeit, da das Arbeitsverhältnis bis Anfang April (also gut in 2,5 Monaten) beendet sein muss.
Meine Befürchtung ist nun, dass der Arbeitgeber in diesem Gespräch sagt, er hätte aus Arbeitsrechtlichen Gründen keine Möglichkeit dazu (aufgrund möglicher Schadensersatzforderung oder Kündigungsfristen), und ich müsse entweder weiterarbeiten oder selbst kündigen, und somit dass ganze wieder an mich zurück gibt.
Eine Schadensersatzforderung oder Klage meinerseits wird es aber nie geben.

Für mich als Arbeitsrecht - Laien kreisen - für diesem Fall - die Gedanken, um die Möglichkeiten einer Schadensersatz - Unterlasungserklärung, die ich für den Arbeitgeber unterschreiben könnte ( wobei ich nicht weiß auf welchem rechtlichen Terrain ich - für mich - hier befinden würde), oder um die betriebsbedingte Kündigung, die schon mit einigen unserer Angestellten praktiziert wurde ( allerdings seitens der Angestellten meistens vor Gericht gelandet ist, und Forderungen an den Arbeitgeber nach sich zogen).

Wie gesagt, als Ergebnis muss eine Kündigung (des Arbeitgebers) bis Anfang April für mich da stehen, die (Stichwort: Arbeitsamt) akzeptiert wird. Und Forderungen meinerseits an die Frima wird es nie geben.

Können Sie mir hierzu helfen und/ oder wichtige Tipps geben, wie ich dies erreichen könnte?

Wäre Ihnen sehr dankbar für Ihren Rat (in diesem doch etwas ungewöhlichen Fall), und bedanke mich schon mal im voraus für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
[email protected]

Hui, das ist aber echt nicht einfach.
Also. wenn du mit deinem GF darüber sprichst, dass in naher Zukunft in deinem Leben Veränderungen anstehen, die das Arbeitsverhältnis belasten würden - und du entsprechend schriftlich auf eine Klage/Schadensersatz verzichtest (weil davor hat der GF Angst wie der Teufel vor dem Weihwasser), dürfte es keinen Ärger geben.
Es kommt immer auf den AG/GF an. Eine ganz pauschale Antwort gibt es für solche Dinge leider nicht :wink:
Viel Glück!!

Liebe/-r Experte/-in,
ich möchte mich von meinem Arbeitgeber kündigen lassen.

Darauf antworte ich nicht. Sorry
Rainer

Hallo Majesty,
das geht vermutlich nur in gutem Einvernehmen. Deshalb ist es richtig, das
Gespräch mit dem Geschäftsführer zu suchen. Du musst ihm ja nicht gleich alle
Deine Gründe nennen, aber weil es bei euch schon andere betriebsbedingte
Kündigungen gegeben hat, kannst Du wohl damit rechnen, auf Zustimmung zu
stossen. Es nützt übrigens rechtlich gesehen wenig, eine Erklärung zu
unterschreiben, in der auf rechtliche Schritte und weitere Forderungen völlig
verzichtet wird. Die Arbeitsgerichte prüfen später trotzdem alle Bedingungen,
wenn jemand eine Klage einreicht. Es genügt also, das mündlich zu versichern
und Vereinbarungen auf Treu und Glauben zu schließen. Die -betriebsbedingte -
Kündigung muss für das Arbeitsamt wasserdicht sein, und Du musst Dich auf die
Frage vorbereiten, ob Du alles getan hast, um die Kündigung zu vermeiden. Bei
unglaubwürdigen Antworten verhängt das Arbeitsamt gern mal eine Sperre.
Kollegiale Grüße
Bernd Kirchhof

Grundsätzlich sollten Sie sich erst einmal Ihren Arbeitsvertrag (AV) zu Gemüte führen und schauen, was dort zu Kündigungsfristen etc. geregelt ist.
Dann müssen Sie etwas zu der Beschäftigungsdauer im Betrieb sagen…
…und erst dann kann man ermessen, was der Arbeitgeber für ein Risiko eingehen müsste, damit Sie wunschgemäß aus Ihrem AV raus kommen.

Ich halte übrigens sehr viel von Ihren moralischen Vorstellungen - und hoffe sehr, dass diese Aufrichtigkeit auch von einem AG (wenn man ein offenes Wort spricht) honoriert wird.

Entschuldigung, hatte dies ja gar nicht erwähnt. Im Arbeitsvertrag steht nur die gesetzliche Kündigungsfrist ist gültig, ohne jeglichen weiteren Zeitangaben(meines Wissens nach also 3 Monate zum 15.ten oder 30./31.ten eines Monats). Und die Betriebszugehörigkeit ist zum heutigen Tage 2 Jahre und nicht ganz 4 Monate.

Halte auch sehr viel von dieser Arbeitsseinstellung, weshalb mir die ganze Thematik auch schwer fällt. Es ist auch das erste mal nach gut 15 Jahren Berufstätigkeit in der ich (leider) in solch eine Situation gekommen bin, in der dies unumgänglich für mich geworden ist.
Ganz sicher wird ein offenes Gespräch mit dem AG statt finden und hoffe auch sehr, dass dies honoriert wird. Dennoch muss ich mich auf alle Eventualitäten vorbereiten und auch darauf einstellen, dass er mich (auch aus Rechtsgründen) nicht kündigen will.
Für diesen Fall möchte ich Ihm eine Möglichkeit an die Hand geben können, die für beide Seiten am Besten und mit der es möglich ist, mich dennoch zu kündigen und das Arbeitsverhältnis somit aufzulösen, weshalb ich diese Anfrage stelle bzw. Ihren Rat suche.

Bedanke mich erneut im voraus vielmals für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
[email protected]

Wie Sie Ihren Arbeitgeber überreden, Sie zu kündigen, ist keine juristische Frage. Ob Sie gekündigt werden, liegt im Belieben des Arbeitgebers.
Falls Ihr Arbeitgeber Angst vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung haben sollte, dann unterschreiben Sie ihm doch eine Verzichtserklärung, wonach Sie auf sämtliche Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis verzichten (natürlich nicht Gehalt und Urlaub).
Gruß
apfjur
http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de

Entschuldigung, hatte dies ja gar nicht erwähnt. Im
Arbeitsvertrag steht nur die gesetzliche Kündigungsfrist ist
gültig, ohne jeglichen weiteren Zeitangaben(meines Wissens
nach also 3 Monate zum 15.ten oder 30./31.ten eines Monats).
Und die Betriebszugehörigkeit ist zum heutigen Tage 2 Jahre
und nicht

Halte auch sehr viel von dieser Arbeitsseinstellung, weshalb
mir die ganze Thematik auch schwer fällt. Es ist auch das
erste mal nach gut 15 Jahren Berufstätigkeit in der ich
(leider) in solch eine Situation gekommen bin, in der dies
unumgänglich für mich geworden ist.
Ganz sicher wird ein offenes Gespräch mit dem AG statt finden
und hoffe auch sehr, dass dies honoriert wird. Dennoch muss
ich mich auf alle Eventualitäten vorbereiten und auch darauf
einstellen, dass er mich (auch aus Rechtsgründen) nicht
kündigen will.
Für diesen Fall möchte ich Ihm eine Möglichkeit an die Hand
geben können, die für beide Seiten am Besten und mit der es
möglich ist, mich dennoch zu kündigen und das
Arbeitsverhältnis somit aufzulösen, weshalb ich diese Anfrage
stelle bzw. Ihren Rat suche.

Bedanke mich erneut im voraus vielmals für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
[email protected]

Also sollten Sie sich mit § 622 BGB rumschlagen. In Ihrem Fall haben Sie einen Monat zum Monatsende.
Er soll dann noch betriebsbedingte Kündigung aussprechen und gut ist.
Da kommt der AG auch nicht in Schwierigkeiten.

Hallo,

Ihnen geht es darum,so habe ich es verstanden, keine Sperre beim ALG zu bekommen.
Dies ist aber nicht so einfach.Ihr AG müsste Sie betriebsbedingt Kündigen(ihr Arbeitsplatz fällt weg od.ähnlich)unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen.
Dadurch ist aber immer noch nicht garantiert, dass das Arbeitsamt dies anerkennt.
Ich würde ihnen empfehlen, mit dem Arbeitsamt in Kontakt zu treten und ein Gespräch vereinbaren.
Da Sie ja eine Fortbildung machen werden, könnte die Möglichkeit bestehen, dass die Kosten übernommen werden und Sie auch sofort ALG bekommen.
Das wird aber von Stadt zu Stadt unterschiedlich gehändelt.
Sollte das so sein, müssten Sie ordentlich kündigen.
Kündigungsfrist ist 4 Wochen zum 15ten oder Monatsende.
Ich hoffe dies hilft ihnen etwas weiter.
MfG

Hallo,

das Gespräch beim Arbeitsamt hat schon statt gefunden, und die Aussage war, daß die Fortbildung (es handelt sich hier um eine Erst- Abschluss mit staatlicher Prüfung aufgrund fehlender/ überhaupt nicht vorhandener Ausbildung) nur bei Arbeitslosigkeit übernommen werden wird. Von einer ordentlichen Kündigung war vom Arbeitsberater nie die Rede, weshalb ich davon ausgehe das dies nicht akzeptiert wird.
Ausserdem ist doch grundsätzlich so, dass das Arbeitsamt bei eigener Kündigung kein ALG zahlt & somit wohl (leider) keine Option ist.

Habe Ihm in diesem Gespräch bereits geschildert, dass es viele betriebsbedingte Kündigungen in den letzten Monaten in meinem Unternehmen gab und dies in Zukunft auch auf mich zu kommen könnte, weshalb ich überhaupt den Beratungstermin haben wollte.
Warum akzeptiert denn das Arbeitsamt betriebsbedingte Kündigungen nicht? Wenn ich mir meine ehemaligen Kollegen anschaue, denen dies widerfahren ist, kann der Arbeitnehmer doch am aller wenigsten für diese Situation?

So langsam bin ich am verzweifeln. Eine ordentliche Kündigung ( die lt. meinem Arbeitsvertag nach gesetzlichen Kündigungsfrist möglich ist, also wie ich mittlerweile erfahren konnte nach §622, mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats )wäre mir natürlich am liebsten, aber die so dringend benötigte Erst-Ausbildung/ Fortbildung kann ich mir nur mit ALG leisten.

Nun stehe ich vor der Situation dies herbei führen zu müssen, und muss noch erfahren das die einzige Möglichkeit, der betriebsbedingten Kündigung, die mir dann noch einfiel vom Arbeitsamt viell. auch nicht akzeptiert wird.

Was wird denn überhaupt noch akzeptiert? Nur fristlose ( außerodentliche) Kündigungen?

Meine ja auch, dass das Arbeitsamt auch nichts davon hätte, wenn mir tatsächlich eine betriebsbedingte Kündigung in 2-3 Monaten widerfährt und ich dann weitere 5 Monate warten muss bis der Termin zu meinem nächsten Fortbildungskurs dann anfangen würde. Hier argumentiert der Arbeitsberater dann, vielleicht passiert ja auch gar nichts…

Mich macht diese Situation mittlerweile verrückt.

Vielen Dank erneut im voraus für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
[email protected]

Hallo Bernd,

vielen Dank für die Antwort, Was bedeutet denn die betriebsbedingte Kündigung muss wasserdicht sein? Wenn ich meine ehemaligen Kollegen so anschaue, denen dies widerfahren ist, konnten diese am wenigsten dafür.
Warum wird die Schuld bei dieser Form der Kündigung durch das Arbeitsamt beim Arbeitnehmer gesucht?
Bei mir würden meine Aufgabenbereiche - so nehme ich dies z.Z. an - dann auf andere Schultern verteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen
[email protected]

Hallo, m.E. ist das Ganze unproblematisch. Dein Arbeitgeber soll (natürlich schriftlich) eine Kündigung aussprechen, die z.B. so lautet: Aus den Ihnen mündlich mitgeteilten Gründen kündigen wir Ihnen betriebsbedingt zu 31.Maärz 2010. Wir wünschen Ihnen für Ihre Zukunft alles Gute.

Du müsstest - theoretisch - innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage erheben, danach ist der Arbeitgeber auf der sicheren Seite. Solltest Du gegen die Vereinbarungen verstoßen und eine Kündigungsschutzklage erheb, nimmt der Arbeitgeber die Kündigung zurück und alles ist wie vorher.
Ingeborg

Hallo Ingeborg,

danke für die Antwort. Nun ist mir mehrfach zugetragen worden, dass das Arbeitsamt solch eine Kündigung öfters nicht akzeptiert.
Und dies wäre zum einen so wichtig für mich, da nur unter dieser Bedingung die Fortbildung durch das Arbeitsamt übernommen wird, zum anderen natürlich wegen des AL-Geldes, da ich ohne dieses die Fortbildung nicht finanzieren kann.

Mit freundlichen Grüßen
[email protected]

Hallo,

mehr weiß ich leider nicht.
Gruß Ingeborg

Hallo,
die Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe beträgt grundsätzlich zwölf Wochen (§ 144 III SGB III).
Natürlich kann der AN am wenigsten dafür wenn er betriebsbedingt gekündigt wird, nur ist das in Ihrem Fall ja nicht so, außer der AG kündigt betriebsbedingt (wegfall ihres Arbeitsplatzes). Alles andere ist Nonsens.Sie müssen also schauen, dass Sie die 3 Monate von ihrem ersparten Leben.
Ansonsten noch mal mit dem Berater reden, ob die Sperrfrist nicht verkürzt werden kann.
So ist das leider bei Eigenkündigung.
Vielleicht steuert ihr AG ja auch noch Summe X dazu, wenn Sie selber kündigen.Das sollte in einem Gespräch vielleicht auch nochmal geklärt werden.

MfG

Sehr geehrter Nutzer,

wichtig erscheint mir in dem Fall Offenheit. Der Arbeitgeber hat kein Risiko eine Kündigung auszusprechen, denn die ist wirksam, wenn Sie nicht binnen 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung Klage erheben. Würden Sie das tun dann kann er erklären, dass er an der Kündigung nicht festhält und sie müssten dann weiter arbeiten, wenn Sie von ihm nach Ablauf der Kündigungsfrist noch Gehalt bekommen möchten.

Problematisch ist dies insoweit für eine mögliche Meldung gegenüber der Arbeitsagentur, denn dort müssen Sie stets die Wahrheit erklären und der Arbeitgeber muss den Kündigungsgrund angeben.

MfG
Lotse

Hallo Majesty,
„wasserdicht“ bedeutet, dass das Arbeitsamt beim Antrag auf Arbeitslosengeld ganz
genau wissen will, ob der Antragssteller alles getan hat, um den eigenen Arbeitsplatz
zu erhalten. Das ist nämlich nach dem Gesetz eine der Voraussetzungen, um das
Arbeitslosengeld zu bewilligen. Wenn das Arbeitsamt Zweifel hat, wird häufig sehr
detailliert nachgefragt, und wenn dann nicht alle Fragen so beantwortet werden, dass
die Zweifel ausgeräumt sind, folgt eine Sperre. Darauf muss man sich vorbereiten.
Die „Schuld“ wird nicht gesucht, sondern geprüft, ob die gesetzlichen
Voraussetzungen erfüllt sind.
Kollegiale Grüße
Bernd Kirchhof

Vielen Dank. Ihre Antworten waren sehr hilf- und aufschlussreich!

Viele Grüße
[email protected]

Hallo und guten Abend,

gehen sie einfach zum Chef hin und erklären ihn das Problem. Ein Restrisiko bleibt für den Chef immer. Zeigen sie ihm, dass sie das wissen und es nicht ausreizen wollen. Viel Glück. LG

deine firma scheint sich auszukennen - darüber solltest du froh sein!!!
lass dich betriebsbedingt kündigen - ohne die angabe von gründen - das braucht man nämlich nicht !!!
ansonsten kannst du unterabsprachen auch schriftlich abschließen und vereinbaren!!!
ansonsten fehlen mir noch angaben…
wenn du willst sende deine private nummer - ich ruf dich dann an - kostenfrei da ich eine telflat habe!!!
ansonsten gehe deinem chef offen entgegen - er wird erkennen dass du es ehrlich auch mit ihm meinst!!!
das zeigt mir alleine die tatsache dass er scheinbar schon schadensersatzprozesse gegen arbeitnehmer geführt hat bzw führt - das ist das erste mal das ich das gehört habe - das dies auch jemand tut !!!
also hut ab davor!!!