Hallo,
ein Betrieb sei insolvent. Es gibt jedoch keine Kündigungen, nur unendlich viele, die „etwas“ gehört haben …
Nach 3 Monaten haben sich Käufer gefunden, die den Betrieb übernehmen. Die MA werden in eine neue Gesellschaft eingegliedert (Auffanggesellschaft -ähnlich wie bei Opel)
Man kann sich entscheiden: Kündigung/Arbeitslos oder neue Gesellschaft mit neuem Vertrag (dann auch 20% weniger Gehalt und 1 Jahr befristete Arbeit).
- Wenn man diesen Vertrag annimmt, verliert man seine Ansprüche aus dem alten Vertrag und man hat bei nachfolgender Arbeitslosigkeit ja nur die (wesentlich geringeren) Einkünfte des neuen Vertrags zur Grundlage.
- Wenn man solch einen neuen Arbeitsvertrag nicht unterzeichnet, verliert man dann Ansprüche beim Arbeitslosengeld?
- Bei Insolvenz werden sicher keine Abfindungen mehr gezahlt?!
- Wie sieht das mit den Kündigungsfristen aus. Z.B. 3 Monate zu Monatsende, kann man einzelne MA da auf 1 Monat drücken, oder bei anderen die 1 Monat haben, so daß sie am nächsten 1. gehen können (2 Wochen) - müssen solche Maßnahmen nicht alle gleichermaßen betreffen?
Danke für eure Antworten + Gruß,
Michael