Arbeitsrecht(Kündigung) bei Insolvenz

Hallo,
ein Betrieb sei insolvent. Es gibt jedoch keine Kündigungen, nur unendlich viele, die „etwas“ gehört haben …
Nach 3 Monaten haben sich Käufer gefunden, die den Betrieb übernehmen. Die MA werden in eine neue Gesellschaft eingegliedert (Auffanggesellschaft -ähnlich wie bei Opel)
Man kann sich entscheiden: Kündigung/Arbeitslos oder neue Gesellschaft mit neuem Vertrag (dann auch 20% weniger Gehalt und 1 Jahr befristete Arbeit).

  • Wenn man diesen Vertrag annimmt, verliert man seine Ansprüche aus dem alten Vertrag und man hat bei nachfolgender Arbeitslosigkeit ja nur die (wesentlich geringeren) Einkünfte des neuen Vertrags zur Grundlage.
  • Wenn man solch einen neuen Arbeitsvertrag nicht unterzeichnet, verliert man dann Ansprüche beim Arbeitslosengeld?
  • Bei Insolvenz werden sicher keine Abfindungen mehr gezahlt?!
  • Wie sieht das mit den Kündigungsfristen aus. Z.B. 3 Monate zu Monatsende, kann man einzelne MA da auf 1 Monat drücken, oder bei anderen die 1 Monat haben, so daß sie am nächsten 1. gehen können (2 Wochen) - müssen solche Maßnahmen nicht alle gleichermaßen betreffen?

Danke für eure Antworten + Gruß,

Michael

Hallo

Man kann sich entscheiden: Kündigung/Arbeitslos oder neue
Gesellschaft mit neuem Vertrag (dann auch 20% weniger Gehalt
und 1 Jahr befristete Arbeit).

Wenn der Betrieb tatsächlich übernommen wird gibt es da noch die dritte Möglichkeit: auf Fortbestand des bisherigen Arbeitsvertrages hinweisen und im Falle einer Kündigung entweder eine Küschutzklage einreichen (soweit Küschutz besteht) oder eine Klage basierend auf § 613a BGB oder wegen beidem klagen.

Gibt es schon einen BR? Wenn nein, dann SOFORT Kontakt zur Gewerkschaft aufnehmen und einen wählen!

Gruß,
LeoLo

Hallo,

genau diese beiden Punkte interessieren mich auch sehr.
Weiss jemand was genaueres dazu?

  • Wenn man diesen Vertrag annimmt, verliert man seine
    Ansprüche aus dem alten Vertrag und man hat bei nachfolgender
    Arbeitslosigkeit ja nur die (wesentlich geringeren) Einkünfte
    des neuen Vertrags zur Grundlage.
  • Wenn man solch einen neuen Arbeitsvertrag nicht
    unterzeichnet, verliert man dann Ansprüche beim
    Arbeitslosengeld?

Schöne Grüße

Lahela