Arbeitsrecht kündigung persönliche unterlagen

hallo

ich bin wegen auflösung der firma fristgerecht zum 30.06.2010 gekündigt worden.und habe dann meinerseits vom arbeitsamt das formular für meine bewilligung von leistungen dem arbeitgeber gegeben.habe bis heute weder diesen bescheid zurück noch meine Lst-karte, eine abrechnung die fehlt und kein zeugniss erhalten…das ist jetzt jetzt 1 monat her…und habe immer noch nix ausser ausreden von denen zurückbekommen aber nicht die unterlagen…nun ist der 1. und ich hab immernoch kein geld vom amt…was nun??

d.g

Hallo, es gibt 2 Wege die du gehen solltest.

  1. Dem Arbeitsamt umgehend bescheid geben, die werden
    dem AG über seine Pflicht zur Auskunft aufklären.
    Du könntest ggf. entgeltliche Unterstützung bekommen bis
    der Bescheid da ist.
  2. Einen Anwalt einschalten und die Sachen einklagen.
    In deinem Fall, sofern du keine Rechtschutz hast,
    bekommst du zur Not auch Prozesskostenbeihilfe!

Gruß
Chienloup

hallo

ich bin wegen auflösung der firma fristgerecht zum

30.06.2010

gekündigt worden.und habe dann meinerseits vom

arbeitsamt das

formular für meine bewilligung von leistungen dem

arbeitgeber

gegeben.habe bis heute weder diesen bescheid zurück

noch meine

Lst-karte, eine abrechnung die fehlt und kein zeugniss
erhalten…das ist jetzt jetzt 1 monat her…und habe

immer

noch nix ausser ausreden von denen zurückbekommen aber

nicht

die unterlagen…nun ist der 1. und ich hab immernoch

kein

geld vom amt…was nun??

d.g

vielen lieben dank schon mal für die erste rückinfo …werd mich dann morgen direkt schon mal mit weiteren schritten mit dem amt in verbindung setzen!!!

lg

Hallo,

das ist eine sehr unschöne Situation. Der Arbeitgeber
hat alle erwähnten Unterlagen zu erstellen und dem AN
unverzüglich herauszugeben. Ich würde den AG
schriftlich auffordern, die Unterlagen binnen 1 Woche
auszuhändigen. Erfolgt dann immer noch keine
Reaktion,kann der AN eine einstweilige Verfügung auf
Herausgabe der Unterlagen beim Arbeitsgericht
beantragen. Ratsam wäre es m. E.dabei, einen Fachanwalt
für Arbeitsrecht einzuschalten.

Für Notlagen sind die Sozialämter und Argen/Jobcenter
zuständig. Wenn es eng wird, ALG II beantragen. Das
kann m. W. auch als Darlehen gewährt und nach
Auszahlung des ALG I zurückgezahlt werden.

Gruß
Zemionow

Hallo,

ich würde zum Ex-Arbeitgeber hingehen und mit denen reden. Wenn dass nix hilft, dann bleibt nur noch der Weg über den Anwalt. Sie haben ein Recht diese Dokumente zu bekommen.(§ 630 BGB)

Grüße tobi-stern

tut mir leid, da bin ich überfragt.
Ich kann Dir da leider nicht helfen.

Viel Glück bei Deiner Suche

Hallo,

in dem Fall bitte zum Arbeitsamt die Sachlage darstellen und mitteilen, dass der ehemalige Arbeitgeber die Unterlagen trotz Aufforderung nicht zurückgegeben hat. Normalerweise schaltet sich das Amt mit ein.

mfg
Ingo

Hi,

erstens, Sorry das ich mich nicht früher gemeldet habe, hätte einfach zu viel um die öhren.

Leider kenne ich keine Rechtslage mit fristen das ich die geben kann. Mein Rat ist Schriftlich die nötige unterlagen zu fördern mit einer selbst gesetzte frist (einer Woche), mit Kopie Schreiben an Arb Agentür. Weiter hin sollte gedroht werden mit Schaden ersatz klagen für finanzielle verluste.

Auch wenn die firma es nicht mehr gibt, es gab ein oder mehre chef’s, geschäftsführer. Je nach Art von betrieb, GmbH, AG usw entscheidet sich wer oberste verantwortliche ist. Meistens ist auch das dejenige haftet, zum teil, mit sein Privat vermögen.

Dadurch das du nicht erwerbstätig bist, hast du gute chancen Prozess Kosten hilfe in Anspruch zu nehmen. Nimm dir einer Anwalt und Klag deiner Papiere ein (Droh brief).

Mehr kann ich dir nicht helfen. Viel Glück.

Jason

Hallo d.g,

bitte entschuldige die späte, vermutlich zu späte Antwort. Ich hatte schon letztes Jahr versucht in dieser Sache etwas herauszubekommen, doch leider erhielt ich keine annähernd verbindliche Auskunft. Wenn die Sache noch aktuell ist, kann ich nächste Woche jemand fachkundiges befragen. Sag einfach bescheid.

Viele Grüße
-Rob.