Arbeitsrecht: Kündigung vergessen !?

Ich arbeite seit 04.2007 als Reinigungskraft intern bei einer großen Zeitarbeitsfirma.
Leider ist nun unser Büro geschlossen worden.
Alle Angestellten sind versetzt oder gekündigt worden.
Zeitarbeiter die noch unter Vertrag stehen übernimmt nun eine 30 KM von uns entfernte Zweigstelle.

Unser Büro war schon seit Wochen nur noch von einem Angestellten besetzt und wurde so kaum „benutzt“.
So habe ich schon lange nicht wirklich viel dort zu tun.
Habe aber meine vertragliche Arbeitzeit immer eingehalten. Da ich einen Schlüssel besitze, kann ich abends nach Büroschluß kommen wie ich möchte.

Das unser Büro schließt habe ich auch nur über unseren letzten Angestellten erfahren. Da wir uns gut verstehen und ich ihn abends manchmal noch antreffe, hat er mir geraten einfach meiner Arbeit weiter nachzugehen , solange sich die Firma nicht offiziell informiert!
Auch er hat den Verdacht das man mich einfach vergessen hat!So gehe ich meiner Arbeit weiter nach- solange der Lohn pünktlich kommt!!!

Nun endlich zu meiner Frage : Bin ich verpflichtet mich zu melden?

Was mache ich wenn das Büro komplett leergeräumt ist ?
Oder die Räume vielleicht anderweilig vermietet sind?

Das klingt ja echt nach schlamperei, wie kann man eine Firma beeenden und einem Mitarbeiter vergessen zu kündigen! So lange das Geld kommt, würde ich regelmäßig hingehen, und wenn die Räume schon anderweitig vermietet sind (an andere Firma): dann bleib einfach zu Hause. So lange du vertraglich noch angestellt bist und Geld bekommst, was will man mehr.Beim Arbeitsamt braucht man dann schon eine ordentliche Kündigung. Viel Glück noch!

Hallo,
na ich würde auf jeden Fall nachfragen, um damit Klarheit über die Lage der Dinge zu bekommen. Verpflichtet ist man nicht, aber es ist eigentlich logisch, dass man wissen sollte, wie es um das Arbeitsverhältnis steht.
Also mein Rat: unbedingt nachfragen.
Lg. :smile:

cool. so einen fall hatte ich auch noch nicht. befolgen sie weiterhin den ratschlag des kollegen und machen sie so lange weiter wie bisher. sollte das büro dann anderweitig vermietet sein, wenden sie sich an den alten arbeitgeber, mit dem hinweis, dass sie nicht wüssten wie sie sich verhalten sollen. ihr arbeitgeber hat eine mindestkündigungsfrist von einem monat, so dass ich immer empfehle würde anfang eines monats diesen hinweis zu machen. also am 05.07. beispielsweise. so kann der arbeitgeber sie erst zum 31.08. kündigen.

so lange ihr geld pünktlich kommt, müssen sie aber nicht reagieren. das käme auf ihr gewissen an …

Hallo Gemini22,

ich könnte Dir bei Fragen über Münzen weiterhelfen, aber mit Deinem geschilderten Problem musst Du zur Gewerkschaft oder einem Arbeitsrechtsanwalt gehen.

Viele Grüße

Sjuuul