Hallo zusammen,
die Angestellte in einem mittelständischen Unternehmen kündigt zum 15. September 2011 fristgerecht. Während der 12jährigen Betriebszugehörigkeit erhielt die Angestellte sowie alle anderen Kollegen ein 13. Monatsgehalt als Weihnachtsgeld. Steht nach der Kündigung der Angestellten das Weihnachtsgeld anteilig bis zum Kündigungstag zu oder muss der Arbeitgeber nichts bezahlen.
Danke
Lässt sich so nicht beurteilen, muss man aus dem Arbeitsvertrag entnehmen, weil das oft an Betriebszugehörigkeit geknüpft ist, z. B. bis 31.03. des Folgejahres.