Arbeitsrecht / Kündigungsfrist

Hallo,
ich habe hier mal eine Frage bezüglich meines Arbeitsvertrages. Hier steht:

§2 Befristete Probezeit
Das Arbeitsverhältnis ist unbefristet, es wird eine Probezeit von 3 Monaten festgelegt. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseis mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden. Nach der Probezeit wird eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende vereinbart.

§11 Kündigung
Wird das Arbeitsverhältnis entgegen §2 fortgesetzt, richtet sich die Kündigungsfrist nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

Meine Frage: Gilt hier nun die Kündigungsfrist von 3 Monaten oder die gesetzliche?

Vielen Dank schon mal im voraus für die Hilfe.

Viele Grüsse
Regina

Hallo,

der Arbeitgeber hat hier offensichtlich die Kündigungsfristen nicht beachtet. In der Regel gilt der Arbeitsvertrag. Sollten Bestimmungen im Arbeitsvertrag nicht gültig sein, greifen die gesetzichen Regel. Hier müsste der Tarifvertrag gleichzeitig mit zu rate gezogen werden um die Frage beantwirten zu können. Meine Empfehlung, direkt Anwalt konsultieren oder Gerwerkschaft.

Mit freundlichen Grüßen
I. Fischer

Vielen Dank für die Hilfe, das werde ich machen!

VG
Regina

Hallo Regina,

meines Wissens kann der Arbeitgeber keine schlechtere Kündigungsfrist vereinbaren als die Gesetzliche vorsieht. D.h. du müsstest schauen, was die gesetzliche Kündigungsfrist in deinem Fall ist. Die gesetzliche Kündigungsfrist richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Solltest du aus einem Vertragsverhältnis rauskommen wollen, weil du einen anderen Arbeitsplatz anstrebst, kann man ggf. einen Auflösungsvertrag mit dem Arbeitgeber vereinbaren. Umgekehrt, will dein AG dich loswerden, gilt grundsätzlich, dass Tarifrecht dich nicht schlechter stellen darf als das gesetzliche Recht.

Alles ohne Gewähr, ich müsste mich aber schon schwer täuschen.

Gruß
Meike

Hallo Meike,

vielen Dank für die Hilfe.
Ich hab mich da jetzt schon ein wenig schlau gemacht, d.h. meine Kündigung ist im Vertrag rechtswidrig, da nur eine Frist angegeben werden darf. Ich habe ja zwei stehen (3 Monate + gesetzliche) und dann greift automatisch die gesetzliche.
Gottseidank, denn dann kann ich eher kündigen und muß nicht mehr so lange dort arbeiten.

LG