Arbeitsrecht Kündigungsschutz

Ein Bekannter wurde zum 30.04.04 gekündigt und hat sich eine Ausgleichsquittung zuschicken lassen. Da er zum 21.04.04 zur Kur fahren wird.
Kurzer Auszug vom Schreiben:

"… das Arbeitsverhältnis ist am 15.12.03 (zum 30.04.04) beendet worden.
Anlässlich zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind folgende Arbeitsunterlagen ausgehändigt worden.

  1. Lohnsteuerkarte.
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  2. Abfindung 15.05.04 mit der Lohnabrechnung April 04
    Und ich bestätige ausdrücklich, das mir aus dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung keine Ansprüche mehr zustehen…"

Soll/ kann er das unterschreiben?
Denn am 19.12.03 ging durch seinen RA eine Klage wegen Kündigungsschutz an das Arbeitsgericht, denn das heißt der Rechtsstreit wegen der unrechtmäßigen Entlassung (so wie er es sieht) ist noch nicht beendet.

Vielen Dank
und schöne Ostertage
Bianca

Ich wüsste nicht, weshalb er irgendwas unterschriben sollte, was ihm nicht gefällt.

Ausserdem hat er doch eh schon einen Anwalt und muss diesen bezahlen. Da gehört der Brief hin und der wird ihm auchsagen, was er damit tun kann.

Gruß

Peter

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Moien!

Wenn er dies unterschreibt kann er jegliche Klae vergessen, denn er hat auf alle Ansprüche verzichtet…

Bernd

Was genau ist denn da geregelt?
Hi!

  1. Abfindung 15.05.04 mit der Lohnabrechnung April 04
    Und ich bestätige ausdrücklich, das mir aus dem
    Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung keine Ansprüche mehr
    zustehen…"

Ist die Abfindungszahlung von diesem Schreiben abhängig, oder hat er sie schon bekommen?

Soll/ kann er das unterschreiben?

Im Zweifel: Nein!

Denn am 19.12.03 ging durch seinen RA eine Klage wegen
Kündigungsschutz an das Arbeitsgericht, denn das heißt der
Rechtsstreit wegen der unrechtmäßigen Entlassung (so wie er es
sieht) ist noch nicht beendet.

Er kann es allerdings gefahrlos mit dem Zusatz „Unter Vorbehalt der rechtlichen Prüfung“ unterschreiben.
Dann sollte er mit dem Schreiben allerdings auch zum Anwalt (den er ja eh schon beauftragt hat)…

LG
Guido