Arbeitsrecht... Kündigungsschutz?

Hallo,

mein Vater hat vor kurzem erfahren, dass er nicht mehr lange bei der jetztigen Firma beschäftigt ist. Leider ist er schon 59 Jahre alt, ist zu 25% gehbehindert und hat so kaum noch aussichten auf einen neuen Job.

Das wäre ja alles nicht so schlimm, wenn die Regierung mal mit der neuen Rentenreform aus dem Quark kommen würde. Die 45 Jahre Arbeitszeit hat er nämlich locker drin.

Jetzt zu meiner Frage:
Ich habe mal gehört, dass es für Firmen schwierig sein sollte, ältere Mitarbeiter an die Luft zu setzen. Ich glaube, der Begriff lautete „besonders schützenswerte Personen“ oder so ähnlich.
Demzufolge müsste ihm die Firma ein Ausweichangebot machen, bevor er die Kündigung erhält.
Achja, es gibt da noch ein weiteres Problem: die ganze Abteilung wurde aufgelöst.

Kann mir vielleicht jemand sagen, ob rechtliche Schritte einen Erfolg bringen könnte?
Oder wie man am besten vorgehen sollte?

Gruss
Tobias

Hallo,

mein Vater hat vor kurzem erfahren, dass er nicht mehr lange
bei der jetztigen Firma beschäftigt ist. Leider ist er schon
59 Jahre alt, ist zu 25% gehbehindert und hat so kaum noch
aussichten auf einen neuen Job.

Hallo,
das klingt nach Kündigung! Sofort zum Anwalt damit,
denn jetzt laufen kurze Klagefristen!

Hallo Tobias,
bis zu deinem Zusatz:„Da gibt es noch ein Problem“ sah alles nicht so schlimm aus.

Wenn dem Arbeitnehmer aufgrund der aufgelösten Abteilung gekündigt wird, sieht es schlecht aus.Anders wäre der Fall, wenn der Arbeitsplatz in einer weiter bestehenden Abteilung wegfällt. Dann hättest du Recht mit der Annahme das Arbeitnehmer, wie im Beispiel dein Vater, vom Gesetz geschützt sind und ein Recht auf Weiterbeschäfftigung haben.

Gruß
Uwe Sommer

Hallo Tobias

Kurz und knapp:

erst mal abwarten und Ruhe bewahren. Sobald eine schriftliche Kündigung zugeht, sammelt Dein Vater sich alle relevanten Unterlagen zusammen und vereinbart umgehend einen Termin bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Der kann dann konkrete Nachfragen stellen und sicher besser abschätzen, inwieweit alternative Arbeitsplätze hätten zur Verfügung gestellt werden müssen. Bei der geringsten Aussicht auf Erfolg sollte man immer Küschutzklage einreichen.

Ach ja, falls Dein Vater einen Aufhebungsvertrag angeboten bekommt => nicht unterschreiben, ohne sich vorher beraten lassen zu haben.

Gruß,
LeoLo

An dieser Stelle mal Danke an alle, die mir geantwortet haben…
Ich werde die Tipps weitergeben…

Gruss
Tobias

Argh!
Hi!

das klingt nach Kündigung! Sofort zum Anwalt damit,
denn jetzt laufen kurze Klagefristen!

GNADE! Eine Kündigung bedarf der Schriftform! Und Fristen fangen erst an zu laufen, wenn diese Schriftform zugestellt wurde!!! (und dann sind es noch drei Wochen)

LG
Guido

Hi

Unterlagen zusammen und vereinbart umgehend einen Termin bei
einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.

vorsicht, wer zahlt das?

versuche möglichst über die gewerkschaft/ den betriebsrat erste informationen zu sammeln, sonst zahlt der betroffene arbeitnehmer die anwaltskosten selbst

erst wenns kompliziert wird den anwalt einschalten, es sei denn du bist als gewerkschaftsmitglied oder privat rechtsschutzversichert

gruß foc (der seinem anwalt den porsche finanziert hat in etlichen verfahren…)

GNADE! Eine Kündigung bedarf der Schriftform!

Gnade wird gewährt, ich hatte nicht von mündlicher Kündigung geschrieben,oder? Auch fehlt jede Zeitangabe, weshalb auch eine Frist von 3 Wochen sogar schon hätte verstrichen sein können.

Hi! dass er nicht mehr lange bei der jetztigen Firma beschäftigt ist. sagt nun wirklich nichts über den Erhalt einer schriftlichen Kündigung aus!

Deshalb eine Bitte: Wenn Du antwortest, mache es etwas ausführlicher!

Liebe Grüße
Guido

Sinn von Kosten!
Hi

vorsicht, wer zahlt das?

In erster Instanz natürlich jede Partei selbst!

versuche möglichst über die gewerkschaft/ den betriebsrat
erste informationen zu sammeln, sonst zahlt der betroffene
arbeitnehmer die anwaltskosten selbst

Bei Betriebsrat sage ich noch OK, aber bei Gewerkschaft: Wer zahlt das? Die geben in der Regel nur Mitgliedern Hilfestellung, und für den Preis einer schlechten Gewerkschaft, gibt es auch eine sehr gute Rechtschutzversicherung!!!

erst wenns kompliziert wird den anwalt einschalten, es sei
denn du bist als gewerkschaftsmitglied oder privat
rechtsschutzversichert

Sooo unglaublich teuer ist ein Arbeitsrechtprozess in der Regel nicht (nicht in der ersten Instanz) - zumindest nicht soo teuer, dass es mir den Verzicht auf einen Job wert wäre!

gruß foc (der seinem anwalt den porsche finanziert hat in
etlichen verfahren…)

Mittlerweile eine Rechtschutzversicherung? *fg*

LG
Guido

Auch fehlt jede Zeitangabe, weshalb auch
eine Frist von 3 Wochen sogar schon hätte verstrichen sein
können.

Hallo

Naja, mein alter Deutschlehrer würde Dich jetzt an die Tafel holen und Dir die Aufgabe stellen, den Satz

(Zitat Ursprungsposting:smile:
„Demzufolge müsste ihm die Firma ein Ausweichangebot machen, bevor er die Kündigung erhält.“

zu unterscheiden von

„Demzufolge hätte ihm die Firma ein Ausweichangebot machen müssen, bevor er die Kündigung erhalten hat (alt.: erhielt).“

Dann müßtest Du die Schlüsse daraus ziehen und Dich setzen.

Gruß,
LeoLo