Arbeitsrecht / Kurzarbeit

Hallo!

In meiner Firma wurde Kurzarbeit angemeldet. Meine noch
bestehenden Überstunden wurden eingefroren. Ich habe ein
Schreiben mit Unterschrift der Geschäftsleitung über die Höhe
meiner eingefrorenen Überstunden. Da die Kurzarbeit erst Mitte
Juli begonnen hat, hat die Firma das Ziel der Kurzarbeit nicht
erreicht. Nun wurde für den Juli bestimmt, dass wir das volle
Gehalt bekommen, doch die Kurzarbeitsstunden, die wir nach Hause
gehen mussten, werden nun von unseren „eingefrorenen“
Überstunden abgezogen.
Darf die Firma mir überhaupt DIE EINGEFRORENEN Stunden abziehen?

Wenn es nicht rechtens ist, was kann ich tun? Klagen?

Danke und Gruß
Angelina

Hi Angelina, ( schöner Name übrigens :wink:

habt ihr keinen betrebsrat oder bist du in keiner gewerkschaft organisiert? dort erhälst du rechtl. beratung bzw. rechtsbeistand beim arbeitsgericht.

soweit ich weiß, sind überstunden nur im gegenseiteigen einvernehmen abzubauen, genau so wie beim urlaub verfahren wird. d.h. dein chef kann sagen: zum zeitpunkt x kannst du kein urlaub nehmen,da sind schon 3 deiner kollegen weg.
andersrum läuft das aber genau so: chef sagt: du bleibst jetzt mal 3 wochen zu hause,du sagst: nö,ich kann jetzt kein urlaub gebrauchen.
was ich damit sagen will: urlaub oder überstundenabbau darf nicht einseitig angeordnet werden,sondern es ist einvernehmen herzustellen.
zur kurzarbeit: wenn dein arbeitgeber es versäumt hat,die gesetzl. vorgeschriebenen fristen zur einreichung zur kurzarbeit einzuhalten,dann ist das sein problem. als arbeitgeber muß man solche vorschriften einfach kennen.
hinterher zu sagen:leute,sorry, hab den einreichungstermin verpasst,aber macht ja nix,ihr habt ja alle genug überstunden ist auf jeden fall nicht rechtens. leider kann ich dir keine diesbezüglichen urteile und §§ nennen…

MFG
Carsten

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Also, wir haben Betriebsrat, aber der meint, ich könne ja zu
einem Anwalt gehen!?!

zur kurzarbeit: wenn dein arbeitgeber es versäumt hat,die
gesetzl. vorgeschriebenen fristen zur einreichung zur
kurzarbeit einzuhalten,dann ist das sein problem.

Angemeldet wurde es zwar rechtzeitig, aber durch Urlaub einiger
Leute wurde eben nicht genug „kurz gearbeitet“.
(Arbeitsamtzuschuss erst, wenn 30% der Arbeitnehmer mindestens
10% weniger arbeiten (Durchschnitt)).

Somit gab Chef uns „großzügigerweise“ volles Gehalt,
zog aber dafür die kurzgearbeiteten Stunden ab… von den
Überstunden.

Gruß
Angelina

Problem ?
Hallo Angi,

In meiner Firma wurde Kurzarbeit angemeldet. Meine noch
bestehenden Überstunden wurden eingefroren. Ich habe ein
Schreiben mit Unterschrift der Geschäftsleitung über die Höhe
meiner eingefrorenen Überstunden. Da die Kurzarbeit erst Mitte
Juli begonnen hat, hat die Firma das Ziel der Kurzarbeit nicht
erreicht. Nun wurde für den Juli bestimmt, dass wir das volle
Gehalt bekommen, doch die Kurzarbeitsstunden, die wir nach
Hause
gehen mussten, werden nun von unseren „eingefrorenen“
Überstunden abgezogen.
Darf die Firma mir überhaupt DIE EINGEFRORENEN Stunden
abziehen?

Ich seh nicht das Problem:
Die Geschäftsleitung hat Minusstunden angeordnet und dies mit deinen Überstuden verrechnet. Du hast volles Gehalt bekommen.

Was willst Du denn einklagen ? Volles Gehalt bei Minusstunden ?
Die Bemerkung von Carsten in Bezug auf Urlaub ist sehr missverständlich. Der Arbeitgeber kann den Urlaub weitestgehend anordnen. So sind Betriebsferien möglich, auch wenn der AN, eigentlich keinen Sommerurlaub machen möchte. Es gab vor ca. 4 Wochen im Brett Jobs eine entsprechende ausgiebiege Diskussion.

Wenn es nicht rechtens ist, was kann ich tun? Klagen?

Klagen kann man immer. Fragt sich bloss, wie die Chancen sind.

Tschuess Marco.

nicht ganz

Die Bemerkung von Carsten in Bezug auf Urlaub ist sehr
missverständlich.

Seh ich nicht so,schließlich gibts dazu ein gerichtsurteil,hab ich erst vor einigen wochen im videotext gelesen.

„Der Arbeitgeber kann den Urlaub
weitestgehend anordnen. So sind Betriebsferien möglich, auch
wenn der AN, eigentlich keinen Sommerurlaub machen möchte.“

kann er eben nicht: Betriebsferien ist eine mit dem betriebsrat abgesprochene interne betriebsvereinbarung. urlaub ist eine tariflich geregelte sache und soll im einvernehmen zw. arbeitg. + arbeitn. genommen werden.

ciao,
Carsten

PS: was ist das für ein betriebsrat???

Die Bemerkung von Carsten in Bezug auf Urlaub ist sehr
missverständlich.

Seh ich nicht so,schließlich gibts dazu ein gerichtsurteil,hab
ich erst vor einigen wochen im videotext gelesen.

„Der Arbeitgeber kann den Urlaub
weitestgehend anordnen. So sind Betriebsferien möglich, auch
wenn der AN, eigentlich keinen Sommerurlaub machen möchte.“

kann er eben nicht: Betriebsferien ist eine mit dem
betriebsrat abgesprochene interne betriebsvereinbarung. urlaub
ist eine tariflich geregelte sache und soll im einvernehmen
zw. arbeitg. + arbeitn. genommen werden.

wichtig ist soll und nicht muss , weiterhin gehen wichtige betriebliche Belange des AGs vor.

Falls der Link nicht funktioniert
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

schau mal im Archiv Brett Jobs nach Zwangsurlaub (auch generell Urlaub/Betriebsferien)

Dort wird das Gesetz zitiert. Mal eine Gegenfrage: Wie glaubst Du klappt es bei VW, Opel, Ford ? Denkst Du wirklich, da versucht nicht eine nennenswerte Anzahl von AN zu quengeln ? Wie läuft es mit Büroschliessung über die Zwischentage ?
Dies alles kann der AG anordnen. Wenn er dies rechtzeitig tut, steht dem nix im Wege.

PS: was ist das für ein betriebsrat???

Er kennt wahrscheinlich die Rechtssprechung.

Tschuess Marco.

HALLO!

Ich seh nicht das Problem:
Die Geschäftsleitung hat Minusstunden angeordnet und dies mit
deinen Überstuden verrechnet. Du hast volles Gehalt bekommen.

Was willst Du denn einklagen ? Volles Gehalt bei Minusstunden?

Jaja, hört sich alles a bissi lächerlich an, mag sein.
Deshalb noch ein paar Fakten:
Bei uns im Team (es gibt mehrere in der Firma) war es durch
Kollege, die Urlaub hatten, und genug Arbeit nicht möglich,
tageweise daheim zu bleiben. Alle anderen Kollegen machten das
so.
In unserem Team war so gut zu tun, dass wir uns extra beeilten,
um ja die Termine zu halten.

D.h. ich hatte den Streß, hatte Probleme, Jobs fertig zu
kriegen, weil die Kollegen ja früh nach Hausen mussten etc.
…Und krieg als Strafe nun noch die Stunden abgezogen.
Die Kollegen, die tageweise daheim geblieben sind, die hatten
wenigstens was davon. Aber wieviel hast Du davon, wenn Du statt
um 9.30 Uhr um 10.30 Uhr anfängst?

Gruß Angi

Gegenfrage
HALLO Angi,

Bei uns im Team (es gibt mehrere in der Firma) war es durch
Kollege, die Urlaub hatten, und genug Arbeit nicht möglich,
tageweise daheim zu bleiben. Alle anderen Kollegen machten das
so.
In unserem Team war so gut zu tun, dass wir uns extra
beeilten, um ja die Termine zu halten.

D.h. ich hatte den Streß, hatte Probleme, Jobs fertig zu
kriegen, weil die Kollegen ja früh nach Hausen mussten etc.
…Und krieg als Strafe nun noch die Stunden abgezogen.
Die Kollegen, die tageweise daheim geblieben sind, die hatten
wenigstens was davon. Aber wieviel hast Du davon, wenn Du
statt
um 9.30 Uhr um 10.30 Uhr anfängst?

Was verlierst Du, wenn Du statt X* Uhr X+1 Uhr nach hause gehst ?
Meiner Meinung nach stört dies deinen Feierabend (in die Läden hetzen, Essen in Mikrowelle schieben, geschafft sein).
Durch das spätere Anfangen gewinnst Du einen schönen Tagesanfang (mit gemütlichem Frühstück mit frischen Brötchen + Zeitung…)

Für mich wär es ein Ausgleich.

Falls es für dich nicht ist:
Komm trotzdem runter von der Palme. Motzen oder klagen bringt es nicht. Verpflichte lieber deine Kollegen, wenn du deine Minusstunden mal auf Dir genehme Weise einsetzen möchtest (Motto: Damals hatte ich wenig davon, dafür gehe ich am Do in das WoEn …).

Tschuess Marco.

*hier reguläres Arbeitszeitende einsetzen

Betriebsrat?
Hi!

Zum einen: Wer sagt Dir, dass es hier einen BR gibt?

Zum anderen: Ein Betriebsrat ist im eigentlichen Sinne nicht dazu da, einem Arbeitgeber das Leben schwer zu machen! Er ist dazu da, um die Interessen der Belegschaft soweit zu vertreten, wie es dem Betrieb nicht schadet!

Klar hat er ein Mitbestimmungsrecht, was Betriebsferien betrifft! Aber was solle er sagen, wenn der AG im vorschlägt: Entweder Betriebsferien, oder 2 betriebsbedingte Kündigungen?
Bei Kündigungen hat der Betriebsrat nämlich keine allzu große Möglichkeit, einzuschreiten…

In diesem Sinne

Grüße
Guido