Hallo!
In meiner Firma wurde Kurzarbeit angemeldet. Meine noch
bestehenden Überstunden wurden eingefroren. Ich habe ein
Schreiben mit Unterschrift der Geschäftsleitung über die Höhe
meiner eingefrorenen Überstunden. Da die Kurzarbeit erst Mitte
Juli begonnen hat, hat die Firma das Ziel der Kurzarbeit nicht
erreicht. Nun wurde für den Juli bestimmt, dass wir das volle
Gehalt bekommen, doch die Kurzarbeitsstunden, die wir nach Hause
gehen mussten, werden nun von unseren „eingefrorenen“
Überstunden abgezogen.
Darf die Firma mir überhaupt DIE EINGEFRORENEN Stunden abziehen?
Wenn es nicht rechtens ist, was kann ich tun? Klagen?
Danke und Gruß
Angelina