Arbeitsrecht lackieren

Als gelernter dreher arbeitet mein kollege an eimer cnc drehmaschine. er ist über 50 und schon 20 jahre im betrieb. der betrieb hat ca. 40 mitarbeiter. die auftragslage im maschinenbau (cnc fräßmaschinen ist schwankend. wenn die auftragslage schlecht war, musste er teile lackieren, er hat sich das notwendige wissen selbst angeeignet. die auftragslage ist mal wieder schlecht. Kann er im betrieb als lackierer gegen seinen willen eingesetzt werden? danke für eure hilfe.

Hallo Michael,

muss er nicht. Es kommt darauf an, was in seinem Arbeitsvertrag steht. Ist Lackieren dabei, dann muss er. Ist es nicht dabei, dann eben nicht. Wenn er keinen schriftlichen Arbeitsvertrag haben sollte, dann ist das auch ganz einfach: Es gilt das, was bei der Einstellung vereinbart wurde. Schwieriger ist es, wenn er das Lackieren jetzt schon länger gemacht hat. Da wird quasi Gewohnheitsrecht daraus. Kann mir aber nicht vorstellen, dass er über Jahre hinweg gegen seinen Willen lackiert hat.

Hallo,

Ihr Kollege kann überall im Betrieb eingesetzt werden und arbeiten - egal was, nur den Lohn darf der Arbeitgeber nicht kürzen, auch wenn schlechter bezahlte Tätigkeiten ausgeführt werden.

Viele Grüße,

Hallo,
er sollte umgehend in die Gewerkschaft IG-Metall eintreten und sich dort rechtmäßig beraten lassen.
Grüße

Bitte beachten,

mein Spezialgebiet ist Arbeitsschutz, nicht Arbeitsrecht.
Danke

Ich bin, pardon, kein Fachanwalt für Arbeistrecht. Ich bin auch kein Funktionär der zuständigen Gewerkschaft.

Da kann ich nichts zu sagen, denn mein Spezialgebiet ist Arbeitssicherheit und NICHT Arbeitsrecht!

CU

ckl

hallo
was steht im arbeitsvertrag?

wenn es vertraglich vereinbart ist kann er auch als lackirer oder andersweitig eingesetzt werden.

naturlich ohne lohnverlust

Hallo, das wäre eine Frage an einen Gewerkschaftssekretär. Ich kann da nur raten. Es kommt als erstes auf seinen Arbeitsvertrag an. Danach muss er wohl nicht lackieren. Dann kommt es darauf an, was er jahrelang ohne Probleme bereits gemacht hat. Weil er in Flautezeiten Lackierarbeiten gemacht hat, kann der Arbeitgeber kraft seiner Organisationsbefugnis dies anordnen.
Mein Ergebnis: Er muss die Lackierarbeiten ausführen. Dies kann er nur ablehnen, wenn neu Verfahren - die er nicht kennt - angewendet werden oder wenn gesundheitliche Probleme bestehen.

Gruss Siegfried

Da bin ich ziemlich sicher. Vor allem, wenn die Alternative ein Kündigungsverfahren wäre ist das doch fast als nett zu bezeichnen. Ein vorhandener Betriebsrat hat dann aber mitbestimmungsrechte.
Info ersetzt wie immer keinen Rat eines Rechtsanwaltes.
Ich empfehle die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft :wink:

lg
Andi

Hallo,

grundsätzlich kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Art, Ort, Zeit und Weise einer Tätigkeit zuweisen. Man spricht hier juristisch vom sogenannten Direktionsrecht. Allerdings ist hierbei dem Arbeitnehmer das erforderliche Know-how (Einarbeitung Lakierer) auf Kosten des Arbeitgebers zu vermitteln. Desweiteren hat der Arbeitgeber sogenannte „soziale Aspekte“ zu berücksichtigen.

Für Ihre Frage bedeutet dies: Ja, er kann dem Kollegen Lakierarbeiten zuweisen, muss ihn aber entsprechend einlernen. Mit dem Lebensalter und der Betriebszugehörigkeit hat der Kollege aus meiner Sicht mögliche Drohungen für Kündigungen weniger zu beachten. Eine grundsätzliche Arbeitsverweigerung ist hiervon jedoch ausgenommen!

Beste Grüße

Hallo,
ja, es dürfen vorübergehen auch „artfremde“ Tätigkeiten vergeben werden, so lange das Entgelt sich dadurch nicht ändert. Hängt jedoch vom Arbeitsvertrag ab, dort muss dieses erwähnt sein, z.B. Der Mitarbeiter kann auch zu anderen Tätigkeiten herangezogen werden, die seiner Eignung entsprechen. Theoretisch wäre auch hofkehren möglich.
Ich halte es für besser, das Unternehmen beschäftigt Sie vorübergehend mit anderen Tätigkeiten, als dass Sie entlassen werden oder?
Denken Sie auch mal an Ihr Unternehmen. Wenn die kein Geld verdienen, dann sind alle ihren Job üder kurz oder lang los.

Hallo Michael,

soll dein Kollege dauerhaft als Lackierer arbeiten? Oder nur als „Ausweichlösung“ während der schwierigen Situation?

Wenn dein Kollege fachlich dazu in der Lage ist, als Lackierer zu arbeiten, kann der Arbeitgeber ihn anweisen, diese Aufgaben für einige Zeit zu übernehmen. Vor allem dann, wenn er wegen der Auftragslage als Dreher im Moment nichts zu tun hätte.

Etwas Anderes ist es, wenn die Firma vom Mitarbeiter verlangt, seinen Job als Dreher aufzugeben und statt dessen dauerhaft als Lackierer zu arbeiten (ggf. sogar bei schlechterer Bezahlung).

Das könnte die Firma nur unter Androhung einer ansonsten auszusprechenden Kündigung tun (sogenannte Änderungskündigung). In diesem Fall wäre aber zuerst zu prüfen, ob nicht ein anderer Mitarbeiter nach sozialen Kriterien zuerst gekündigt werden müsste.
Als > 50-Jähriger mit 20 Jahren Betriebszugehörigkeit ist es doch eher unwahrscheinlich, dass dein Kollege der Erste auf einer Liste wäre.

Viele Grüße
tinastar

Er kann so eingesetzt werden, wie es in seinem Arbeitsvertrag drin steht. Wenn er als Dreher eingestellt wurde, muss er nicht lackieren. Wenn es gegen seinen Willen und Arbeitsvertrag passiert, was wäre die Alternative? Vielleicht sollte er sich mit seinem Chef darüber unterhalten, dass er sich entsprechendes Fachwissen auch als Lackierer aneigen möchte. Die Fa. kommt ihm möglichweise entgegen, dass sie ihn trotz schlechter Auftragslage anders einsetzt, vielleicht wäre die Alternative eine Entlassung in schlechten Zeiten (Sozialplan).