ein mann,(ende 40, gel. Schlosser / werkzeugmacher, angelernter gewindewalzer / ofenbauer, (letztere keine Lehrberufe)), fängt bei einer leihfirma als facharbeiter, (werkzeugmacher), an und wird als gewindewalzer, (fachkraft), bei einer rennomierten firma eingesetzt. seit ende 2012 gibt es eine gesetzliche regelung für die leiharbeit - soweit allgemein bekannt, soll der leiharbeiter innerhalb 6 Mon. an den lohn der festangestellten schrittweise zu 90% angepasst werden. gesetz hin oder her - laut arbeitsvertrag darf der Mann in keinster weise über geld / lohn sprechen, wie kann er in dieser situation sein recht einfordern ?
gesetzt den fall, der mann hat die stundenlöhne seiner fest eingestellten kollegen erfahren, wie kann er seine forderungen gegenüber der leihfirma durchsetzen, ohne während der 6-monatigen kündigungsfrist rausgeworfen zu werden ?
MfG