Hallo!
Mein Mann und ich planen ein zweites Kind. Momentan arbeite ich auf Stundenbasis in der Nachtschicht.
Wenn ich schwanger werden sollte, darf ich dass ja nicht mehr ausüben.
In meinem Arbeitsvertrag steht „Mit Zahlung des Entgeltes und der übertariflichen Zulage enstehen keine Ansprüche auf Lohnfortzahlung bei Krankheit, Urlaub…“
Gilt das auch für eine SChwangerschaft?! Das ist ja keine Krankheit! Normalerweise würde man ja von der Krankenkasse Geld bekommen wenn man Beschäftigungsverbot als schwangere hat.
Ich weiß nicht, ob es auch von Bedeutung ist dass ich bei einem Dienstleister angestellt bin.
Ich bedankem ich für viele Antworten im voraus! Sie würden mr sehr weiter helfen!
Grüße st
Hallo
In meinem Arbeitsvertrag steht „Mit Zahlung des Entgeltes und
der übertariflichen Zulage enstehen keine Ansprüche auf
Lohnfortzahlung bei Krankheit, Urlaub…“
Gilt das auch für eine SChwangerschaft?!
Es gilt weder bei Schwangerschaft noch überhaupt. Lohnfortzahlung bei Krankheit und Urlaub können auch bei übertarificher Bezahlung nicht ausgeschlossen werden.
Gruß,
LeoLo