Arbeitsrecht-Lohnzahlung-Vorschuss

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Mein Freund war vom 09.01.2010 bis 01.03.2010 arbeitslos. Sein Antrag auf ALG ist bisher noch in der Bearbeitung, sprich er hat noch keine Leistung empfangen. Er hat seit dem 01.03. eine neue Stelle. Dort hiess es am Anfang, es wird zum 22.03. gezahlt. Nun hat er vor 2 Tagen seinen Arbeitsvertrag erhalten, in dem wiederum steht, dass erst zum 15.04. rückwirkend gezahlt wird. Da er, wie heutzutage scheinbar üblich, gleich genötigt wurde, den Vertrag zu unterschreiben, gabs keine Möglichkeit ihn vorher in Ruhe zu prüfen.
Nun ist es so, dass er dadurch, dass er noch keine Leistungen vom Amt bekommen hat, sehr stark im Minus ist und hat daher um einen Vorschuss gebeten, um zumindest irgendwie zur Arbeit kommen zu können. Er arbeitet dort, wie gesagt, seit dem 01.03.2010. Die Firma stellt sich dort jedoch quer und weigert sich, ihm wenigstens etwas entgegen zu kommen. Ich meine, es wäre nicht mal das Geld für eine Monatsmarke, geschweige denn für Spritkosten da. Nun haben sie ihm ein Fax geschickt, dass er beim Amt vorlegen soll. Darin steht, dass er aus „firmeninternen, lohnabrechnungstechnischen Gründen“ am 21.04.2010 seinen ersten Lohn erhält (im Vertrag steht 15.04.). Ich bezweifle jedoch irgendwie, dass das Arbeitsamt ihm etwas zahlen kann/will, da er bisher keine Leistung erhalten hat und der Antrag immer noch in der Bearbeitung ist.
Ich arbeite Teilzeit mit 7 Euro Stundenlohn, da kommt also nicht wirklich viel rum um noch einen weiteren Monat zu überbrücken.
Meine Frage ist daher: Haben wir überhaupt eine rechtliche Handhabe, um zumindest über den Monat zu kommen, bis er seinen regulären Lohn erhält? Ich habe gelesen, dass das es zwar rein rechtlich geht, erst bis zum 10.Arbeitstag des Folgemonats zu zahlen, aber eben nichts vom 15. oder 21. Das würde ja bedeuten, dass man Arbeitnehmer 2 Monate für lau arbeiten lassen kann, wenn sie neu anfangen. Zusätzlich scheint der normale Zahltag der 15. des Monats zu sein (also für alle die, die schon dabei sind). Würde das dann lt BGB § 614 Fälligkeit der Vergütung nicht bedeuten, dass dies Zahlungsabschnitte sind und er nicht doch diesen Monat zum 15. hätte bezahlt werden müssen (vor allem, wenn er eben schon die ganze Zeit gearbeitet hat?)

Hallo Maria,

also, wir hatten einen ähnlichen Fall vor gut einem Jahr, nur dass mein Freund schon Leistungen vom Amt bekommen hatte.
Dazu kam noch, dass er dann einen Firmenwagen gestellt bekam, wodurch für uns keinerlei Probleme entstanden sind, wie es ja bei euch der Fall ist.
Hmm, richtig weiterhelfen kann ich dir da leider nicht, da wir wie gesagt nicht diese Probleme hatten.
Was ich dir aber sagen kann: Wenn im Vertrag steht, dass er am 15. sein Geld bekommt, muss dieses auch am 15. auf dem Konto frei verfügbar sein, und nicht erst am 15. überwiesen werden, dann würde der Arbeitgeber gegen seinen eigenen Vertrag verstoßen.
Was ich dir nur empfehlen kann ist, dass du oder ihr dem Arbeitsamt nochmal kräftig auf die Füße tretet, und nicht locker lasst, bis ihr euer Geld oder dein Freund sein Geld hat, das aufdringliche bringt sehr oft etwas =)

Liebe Grüße

Sabrina

Was ich dir nur empfehlen kann ist, dass du oder ihr dem
Arbeitsamt nochmal kräftig auf die Füße tretet, und nicht
locker lasst, bis ihr euer Geld oder dein Freund sein Geld
hat, das aufdringliche bringt sehr oft etwas =)

Liebe Grüße

Sabrina

das tun wir ja sowieso schon. wir werden auch heute noch zum amt gehen (mein freund hatte nachtschicht, sonst wären wir schon längst dort). er hat ja alles eingereicht und laut email vom amt sollt er bald bescheid kriegen. nur ist auch die fragen wann „bald“ ist und ob ihnen die unterlagen, die sie haben reichen, weil wir eine arbeitsbescheinigung nicht bekommen haben (zeitarbeitsfirma).
aber wenn ich das richtig verstehen, muss bis spätestens 15. was da sein, sprich die aussage in dem fax ist mehr oder minder nichtig?

nein, dass ist es leider nicht, habe grad in den abrechnungen von meinem freund mal nachgesehen, er hatte am 1.11. angefangen, und der lohn kam dann am 15.12. , allerdings hatte er damals nen vorschuss bekommen.
Dein Freund arbeitet aber nicht umsonst die 1,5 monate wo er keinen lohn bekommt, da der arbeitgeber im rückstand mit der zahlung sogesehen ist.
Bei uns war es damals so, dass mein freund dann zu ende juni gekündigt hatte, und am 15. juli kam dann noch das restgeld was ihm zustand, in dem sinne ist das schon okay was da drin steht, solange dann auch richtig gezahlt wird.
allerdings zeugt das nicht grade von tolleranz des arbeitgebers, wenn er nicht mal einen vorschuss gewährt, unter diesen umständen…
aber er soll auf jeden fall nach einer bescheinigung fragen, die steht ihm zu, vorallem ist das auch zu seiner eigenen sicherheit, da die ihn sonst einfach wieder rausschmeißen können ohne gültigen vertrag.

was meinst du mit bescheinigung? wegen der lohnzahlung. da hat er ja dieses fax. und eben nen arbeitsvertrag (der aber nun auch noch nicht vom arbeitgeber unterschrieben zurück ist. verstehe sowieso nicht, warum die AN gestresst werden mit dem unterschrieben, der AG sich aber immer zeit lassen darf). ich habe allerdings in meiner ausbildung gelernt, dass mit arbeitsbeginn (und da er nun schon 3 wochen arbeitet) ein mündlicher vertrag mit den gesetzlichen fristen besteht. rausschmeissen werden sie ihn wohl kaum, weil sie dann vermutlich das objekt verlieren würden, das die firma betreut. andererseits wäre es fast besser, je nachdem, ob er noch leistungen vom amt kriegen würde. wenn leistungen schon einmal berechnet sind, gehts ja ab und an mal etwas schneller.

Rechtlich ist das schon sehr bedenklich. Aber jede Hartnäckuigkeit hat innerhalb der Probeteit keinen Sinn, da diese dann wohl zum Ende auslaufen würde.
Esgibt aber die Möglichkeit bei der Arge eine Überbrückung zu bekommen. Hier muß man allerdings sehr Hartnäckig sein. Viel Glück und haltet durch

nein, ich meinte den vertrag :wink:
hmm, dann kann ich dir jetzt leider nicht mehr weiterhelfen, das einzige was ich weiß hab ich ja schon gesagt, sonst kann ich nur empfehlen allen auf die füße zu treten =)

Hallo,

das klingt ja alles nicht sehr seriös! Wenn vertraglich vereinbart ist, dass am
15.gezahlt wird, dann muss auch am 15. gezahlt werden. Somit hätte er am 15.
März für den März anteilig Geld erhalten müssen, wenn er wie geschrieben am 1.
März anfing. Allerdings hat er ja wohl erst vor 2 Tagen den Vertrag unterschrieben

  • also nach dem 15. - dann kann das Geld erst mit dem nächsten
    Abrechnungslauf rückwirkend gezahlt werden, da in der Regel nur einmal
    monatlich ein Abrechnungslauf gemacht wird. In solchen Fällen zahle ich unseren
    Mitarbeitern automatisch einen Vorschuss aus damit sie über die Runden
    kommen.

Wieso fängt man denn an zu arbeiten und unterschreibt später erst den Vertrag???

Bei der Agentur für Arbeit kann man einen Vorschuss auf Leistungsansprüche
erhalten. Wörtlich „Falls Ihre Antragsunterlagen oder sonstige Gründe eine
abschließende Entscheidung noch nicht zulassen, wird Ihnen ein Vorschuss
gezahlt, wenn Ihr Leistungsanspruch dem Grunde nach besteht und zur
Feststellung seiner Höhe noch längere Zeit erforderlich ist.“

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das problem ist, dass das amt heute gemeint hat sie wären nicht mehr zuständig, weil sein antrag angeblich abgelehnt wurde. wovon wir bis heute nichts wissen. das heisst es muss alles über das jobcenter laufen und das verlangt, dass man nachweist, dass man wirklich finanzielle probleme kommt.

zum thema vertrag: es hiess, er ist zum 1.3. da. was will man machen, wenn man kein geld vom amt bekommt und daher eh schon kurz vor der pleite ist?

davon ab, gab es eine mündliche zusage über die zahlung zum 15.03./21.03., die nur durch den vertrag revidiert wurde der, wir habens nochmal mal nachgezählt, interessanterweise am 15.03. ausgehändigt wurde.

Dann sollte der Arbeitgeber so human sein und seinem Mitarbeiter einen Vorschuss
zahlen, denn die Leistung wurde ja nun nachweislich erbracht. Das eine Gehalts-
abrechnung aus technischen Gründen nicht extra für eine Person gedruckt werden
kann, ist eine andere Sache.

Aber das anteilige Gehalt ist ja nachweislich verdient und kann auch als Vorschuss
ausgezahlt werden - ich kenne keinen Personaler, der sich da querstellen würde. Es
sei denn, die Firma hat grundsätzlich keine Lust oder kein Geld zu zahlen…

LG KS

hallo das selbe Problem hatten wir auch schon mal.Wie ich gelesen habe hat er ja für 2 Monate Anspruch auf ALG und würde mir dort schnellstens einen Termin geben lassen ,da es eigentlich nicht so lange dauern kann bis der Antrag bearbeitet ist.Einfach mal ein bisschen Druck machen und sich einen Vorschuss holen,haben wir auch gemacht.Die wollten nur Kontoauszüge sehen das man wirklich nichts mehr hat.

Was den Arbeitgeber betrifft kann man nur rechtliche Schritte einleiten,was man sich aber bei einer Neuanstellung überlegen sollte.Wenn im Vertrag steht das bis zum 15. gezahlt werden soll muss der Arbeitgeber sich auch daran halten.
Vielleicht sollte dein Freund sich mal an eine Gewerkschaft wenden,Beitrag ist relativ gering und die helfen schnell und unbürokratisch weiter auch wenn es zum Rechtsstreit kommen sollte.

Ich hoffe es hilft etwas weiter.

einen schönen Tag noch.

ich habe ja gehört wie der zuständige mit meinem freund am telefon geredet hat. und er ist ja nicht der einzige der neu angefangen. das sind etwa 20 leute (grob geschätzt) die neu für dieses objekt angestellt wurden und eben genauso bezahlt werden würden wie er. ob da jmd bisher nach einem vorschuss gefragt hat, weiss ich nicht.

für mich sieht es auch nach nicht wollen oder kein geld aus, denn ansonsten lässt sich im normalfall über sowas problemlos reden. es geht ja auch nicht um unsummen oder nen kompletten lohn vorab.

Hallo, Du fragst nach arbeitsrechtlichen Sachenverhalten. Da kenne ich mich nicht so aus. Der Bezug auf § 614 BGB ist schon korrekt. Lt. deinen Angaben ist vertraglich der Lohn zum 15. eines Monats fällig. Somit befindet sich der Arbeitgeber in Verzug. Nur ich weiß aus eigener Erfahrung, dass sich das schon mal mit den Gehaltsabrechnungen verzögern kann. Was ich jetzt gar nicht verstehe, und da solltet ihr unbedingt was unternehmen, ist die Tatsache, dass noch keine Leistungen vom Arbeitsamt geflossen sind. Ich persönlich war mehrfach arbeitslos und ich musste nicht lange auf mein Geld warten. Hier solltet ihr umgehend Druck machen. Zur Not mit einer Beschwerde beim Dienststellenleiter. Mehr kann ich verlässlich nicht zu diesem Thema sagen.

Viel Erfolg

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Es tut mir leid dass ich hier nicht helfen kann, mit diesem Thema habe ich bis dato keine Berührungspunkte.

Hallo Maria,
also ich würde für die Zeit vom 09.01.2010 bis 28.02.2010 erstmal versuchen vom Arbeitsamt schnellstmöglich Geld zu erhalten.wenn Ihr zu spät den Antrag abgegeben habt, oder wenn dein Freund evtl. gesperrt wird, so kann es noch sehr lange dauern dass Ihr überhaupt was bekommt. Musst du also klären!
Ansonsten rate ich euch für die Überbrückung zum Sozialamt zu gehen und und die Sache mal schildern, der gibt meistens Bargeld raus für die Überbrückung. Informiert euch mal…

Was die Lohnzahlungsfrist betrifft, es ist maßgebend, was im Vertrag steht. Also wenn es zum Folgemonat zum 15. steht , dann bekommt dein Freund den Lohn von März erst am 15.04.2010. WEnn der Lohn nicht am 15.04. auf das Konto gutgeschrieben ist, so ist der Arbeitgeber im Verzug! Alles andere glaube ich, interessiert einem Richter nicht:smile:
Vorschuss ist eine freiwillige Sache! Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet dies zu zahlen.
Also da wir noch im MOnat März sind und der noch nicht voll gearbeitet wurde, verstehe ich nicht, wie Ihr auf die Idee kommt, dass der Lohn bereits fällig ist??

Grüße
Kancicegi

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Hallo Maria,

ich habe die Anfrage erst jetzt erhalten: besteht das Problem noch?
Ich bin etwas verwundert, daß Dein Freund nach Darstellung seiner Situation keinen Vorschuß bei dem neuen Arbeitgeber erwirken konnte. Rechtlich gegen einen „neuen“ Arbeitgeber vorzugehen dürfte natürlich auch das Beschäftigungsverhältnis auf Dauer belasten …

Gruß, Georg

http://www.lohn24.de