Hallo,
ich habe folgendes Problem. Mein Freund war vom 09.01.2010 bis 01.03.2010 arbeitslos. Sein Antrag auf ALG ist bisher noch in der Bearbeitung, sprich er hat noch keine Leistung empfangen. Er hat seit dem 01.03. eine neue Stelle. Dort hiess es am Anfang, es wird zum 22.03. gezahlt. Nun hat er vor 2 Tagen seinen Arbeitsvertrag erhalten, in dem wiederum steht, dass erst zum 15.04. rückwirkend gezahlt wird. Da er, wie heutzutage scheinbar üblich, gleich genötigt wurde, den Vertrag zu unterschreiben, gabs keine Möglichkeit ihn vorher in Ruhe zu prüfen.
Nun ist es so, dass er dadurch, dass er noch keine Leistungen vom Amt bekommen hat, sehr stark im Minus ist und hat daher um einen Vorschuss gebeten, um zumindest irgendwie zur Arbeit kommen zu können. Er arbeitet dort, wie gesagt, seit dem 01.03.2010. Die Firma stellt sich dort jedoch quer und weigert sich, ihm wenigstens etwas entgegen zu kommen. Ich meine, es wäre nicht mal das Geld für eine Monatsmarke, geschweige denn für Spritkosten da. Nun haben sie ihm ein Fax geschickt, dass er beim Amt vorlegen soll. Darin steht, dass er aus „firmeninternen, lohnabrechnungstechnischen Gründen“ am 21.04.2010 seinen ersten Lohn erhält (im Vertrag steht 15.04.). Ich bezweifle jedoch irgendwie, dass das Arbeitsamt ihm etwas zahlen kann/will, da er bisher keine Leistung erhalten hat und der Antrag immer noch in der Bearbeitung ist.
Ich arbeite Teilzeit mit 7 Euro Stundenlohn, da kommt also nicht wirklich viel rum um noch einen weiteren Monat zu überbrücken.
Meine Frage ist daher: Haben wir überhaupt eine rechtliche Handhabe, um zumindest über den Monat zu kommen, bis er seinen regulären Lohn erhält? Ich habe gelesen, dass das es zwar rein rechtlich geht, erst bis zum 10.Arbeitstag des Folgemonats zu zahlen, aber eben nichts vom 15. oder 21. Das würde ja bedeuten, dass man Arbeitnehmer 2 Monate für lau arbeiten lassen kann, wenn sie neu anfangen. Zusätzlich scheint der normale Zahltag der 15. des Monats zu sein (also für alle die, die schon dabei sind). Würde das dann lt BGB § 614 Fälligkeit der Vergütung nicht bedeuten, dass dies Zahlungsabschnitte sind und er nicht doch diesen Monat zum 15. hätte bezahlt werden müssen (vor allem, wenn er eben schon die ganze Zeit gearbeitet hat?)