Arbeitsrecht Manteltarifvertrag

Moin Moin, wer kann mir eine rechtskräftige Aussage machen, wie es sich mit den Sonderurlaubstagen geregelt wird.
Folgender Fall:
Der Arbeitgeber weigert sich bei der eigenen Eheschliessunng des Arbeitnehmers 2 Tage Sonderurlaub zu geben, obwohl es der Manteltarifvertrag vorsieht. Der Betrieb ist Innungsmitglied.

MfG

Stephan

Hallo Stephan,
da bin ich für Dich nicht der richtige Ansprechpartner tut mir leid
Herzlichen Gruß
Monika Hinrichs

Hallo, Stephan,
der Betrieb ist verpflichtet, Dir den Sonderurlaub zu gewähren.
Ich setze voraus, das Du einen ordentlichen schriftlichen Antrag mit Kopie des standesamtlichen Termins gestellt hast.
Ich empfehle unverzüglich den Betriebsrat zu konsultieren und ggflls.antwaltliche oder gewerkschaftliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Ich hoffe, das es dann zu einer guten, von der Arbeit freigestellten Eheschließung kommt und wünsche Dir heute schon eine schöne Zeit in der Ehe. (bei mir hat sie schon 45 gehalten)
Gruß
Erwin

MfG

Stephan

Hallo, ich kann dir direkt nicht weiterhelfen, aber empfehlen dich entweder mal an einen entsprechenden Gewerkschaftsvertreter oder an die Handwerkskammer zu wenden.
MfG Karlo