Hallo Herr/Frau Bruchköbler,
aus Ihren Ausführungen entnehme ich, dass das Arbeitsverhältnis zu Ihrem Vorgesetzten „angespannt“ ist?
Um in der Sache zu antworten, würde ich gern verschiedene Aspekte betrachten.
Rein arbeitsrechtlich hat Ihr Vorgesetzter aufgrund seiner Weisungsbefugnis sehr wohl die Möglichkeit, Meetings anzusetzen, ohne das Thema oder eine Agenda im Vorfeld mitzuteilen. Vorsicht: Personalleiter könnten bei einem unentschuldigten Wegbleiben schon mal auf die Idee der Arbeistverweigerung kommen und mit einer Abmahnung drohen.
Betrachtet man den Vorgang vom Führungsstil her, ist eine Vorabinformation absolut begrüßenswert.
Vielleicht hat Ihr Vorgesetzter aber auch einen guten Grund, keine Information zum Meetinginhalt vorab zu geben (z.B. Personalveränderung, Geschäftsentwicklung, u.a.)
Mein Rat ist, ihn auf das fehlende Thema zur Einladung freundlich anzusprechen, mit dem Hinweis, dass Sie sich auf das Meeting bei entsprechender Information besser vorbereiten könnten.
Eine weitere Idee ist, Ihr Problem mit dem Betriebsrat (soweit vorhanden) zu diskutieren. Auch hier können Sie sich rechtlichen Rat einholen.
MfG
srt