hallo zusammen!
folgendes szenario. frau a - berufstätig - ist in der 25. woche schwanger, es droht eine frühgeburt. sie wird vom frauenarzt ins krankenhaus überwiesen.
dort stellt sich heraus, dass sie bis zur geburt - wann auch immer die sein wird - im krankenhaus bleiben muss, um das wohl des kindes nicht zu gefährden.
im idealfall also noch 15 wochen! sie bekommt vom kh eine au mit offenem ende ausgestellt.
da ihr nun von freunden gesagt wurde, dass auch ein beschäftigungsverbot ausgesprochen werden kann - leben oder gesundheit von mutter oder kind ist bei fortdauer der beschäftigung ja gefährdet - fragt sie bei ihrem frauenarzt nach.
dieser sagt ihr, dass er das nur ausstellen kann, wenn sie aus dem krankenhaus entlassen wird - was aber ja nicht passieren wird.
das krankenhaus sagt, es gibt nur eine krankschreibung, da sie ja behandelt wird.
kann es sein, dass frau a jetzt wirklich nur eine au bekommt, demnach dann nach 6 wochen ins krankengeld fällt, was weniger anspruch auf mutterschutzgeld zu folge hat und zudem negative auswirkungen aufs elterngeld?
an wen kann man sich da wenden um genaue auskunft zu bekommen. die krankenkasse ist auch überfragt.
gibt es irgendwelche rechtlichen grundlagen?
vielen dank und viele grüße
im auftrag von frau a