Hallo,
ich habe meinem Arbeitgeber gestern in der Probezeit gekündigt, da ich eine neue Stelle habe, die für mich fahrtechnisch günstiger ist. Da ich in der Probezeit bin habe ich nur 2 Wochen kündigungsfrist. Steht so im Vertrag! Wir hatten nie Probleme/Differenzen! Nachdem ich aber gestern gekündigt habe hat er angefangen mich in arbeitstechnischen DIngen zu diskriminieren. War eigentlich Erstkraft in der Praxis. Aber nun hat er mir verboten ans Telefon zu gehen. Die Anmeldung sei tabu und der Oberhammer war, dass er mir verbot in der Pause in der Praxis zu bleiben, wo ich sonst immer die 90 Minuten Pause verbringen musste da mein Wohnort 15 Kilometer entfernt ist.
Meine Frage darf er das eigentlich? Ich konnte mich dann 90 Min ins Auto setzen.
Ich finde sein Verhalten gleicht einem Kindergartenkind. So wie Du mir,so ich Dir ?
Nun habe ich mich entschlossen mich die 11 Tage is zur neuen Stelle krankschreiben zu lassen, da ich mich nicht so behandeln lasse.
Habe nun aber Angst dass er mir dann mein Gehalt für die 2 Wochen nicht zahlt. Meine Frage: ist er dazu verpflichtet??
Hallo finny00, erst einmal herzlichen Glückwünsch, daß Du einen für Dich besseren Arbeitsplatz gefunden hast. Krank schreiben lassen finde ich keine gute Idee. Mach da einen sauberen Abgang, die Faust in der Tasche, die letzten Tage gehen auch vorbei und Du brauchst Dir nichts vorwerfen zu lassen. Der AG muß Dir Dein Gehalt für diese Zeit zahlen. Alles Gute für die Zukunft
Arbeitsrecht nach Kündigung
Hallo, danke für die Antwort.
Bin nun aber krankgeschrieben. Ich wollte die zwei Wochen ja normal weiterarbeiten,aber er wollte mir die letzten zwei Wochen schwer gestalten.
Ein Glück habe ich eine neue Stelle!
Lg
leider sind mir solche Mobbingattaken auch bekannt und scheinen immer mehr in Mode zu kommen. Ich persönlich finde ein solches Verhalten vom Arbeitgeber unmöglich. Wenn einem selbst in der Probezeit gekündigt wird kann man sich als Arbeitnehmer ja auch nicht so anstellen.
Zu deiner Frage, ja der Arbeitgeber muss deinen Lohn für die zwei Wochen weiterzahlen, auch wenn du krankgeschrieben bist. Eine Krankschreibung bedeutet, dass du im Augenblick nicht in der Lage bist, deine eigentliche Arbeit auszuführen, mit deiner Kündigung hat das nichts zu tun. Kündigungsfrist ist Kündigungsfrist, die gilt für beide Seiten. Und auch in der Kündigungsfrist muss der Lohn gezahlt werden. Wenn er Ärger macht kannst du deinen Lohn einklagen. Meist reicht es aber aus, wenn man mit dem Vorgesetzten spricht, bevor man zu dieser Maßnahme greift.
innerhalb der Probezeit kann ein Arbeitsverhältnis jederzeit ohne besonderen Grund gekündigt werden. Das Arbeitsverhältnis endet dann mit Ablauf der Kundigungsfrist. Wenn krankheitbedingte Arbeitsunfähigkeit innerhalb der Restzeit eintritt ist der Lohn bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu bezahlen.
nach meinem Wissen muss er definitiv den Lohn weiter zahlen, da du ja einen Anspruch auf Lohnfortzahlung hast. Die Krankschreibung muss wasserdicht sein, damit er dir nichts nachweisen kann. Aber schildere deinem Arzt die Mobbingattacken deines Chefs und dann ist das auch kein Ding mehr.
Aber wenn dein Chef schon so anfängt, dann kann es natürlich darauf hinaus laufen, dass er nicht zahlt und du den schwierigen und mühsamen Weg über die Klage gehen musst. Ich drück dir die Daumen. Viel Glück im neuen Job.
Nun habe ich mich entschlossen mich die 11 Tage is zur neuen
Stelle krankschreiben zu lassen, da ich mich nicht so
behandeln lasse.
Habe nun aber Angst dass er mir dann mein Gehalt für die 2
Wochen nicht zahlt. Meine Frage: ist er dazu verpflichtet??
Hallo Finny00, entschuldige bitte die Verspätung - ich hoffe, es haben sich in der Zwischenzeit die Wogen geglättet. Natürlich muss der Arbeitgeber auch bei Krankheit in der Kündigungsfrist Entgeltfortzahlung leisten, wenn Du bereits länger als 4 Wochen dort beschäftigt bist. Aber: er kann den medizinischen Dienst der Krankenkasse beauftragen die Arbeitsunfähigkeit zu überprüfen. Keine Krankheit - keine Zahlung.
Erstens, sorry das ich nicht früher gemeldet habe, aber ich bin mir Sicher das ich schon getan habe. Aber, deiner Anfrage steht bei mir als NICHT beantwortet, also Probiere ich es noch mal.
Ja, das alles klingt siemlich Kindisch! Und Ja, es gibt sowas wie die Lohnfortzahlungsgestz, also lohn wird weiter gezahlt in Krankheitsfall.
Warte mal ab ob er zahlt oder nicht. Wenn Nicht Schreibe ihm an das er seiner gesetzlichen pflichtung nachkomen soll und gebe ihm einer etwa Zwei wochen frist das geld auf deiner Konto eingehen müssen.
Wenn nach der frist nichts da ist, Schriebe ihm noch einmal an mit die dringlichen bitte zu zahlen sonst müsse Rechtliche Schritten eingeleitet werden!
Hebe Kopien auf von alle Schriftverkehr. Wo möglich lasse einer emfangs bestätigung geben. So kanst du später beweissen das du alles menchen mögliche getan hast um die Sache zu einigen auf ‚normaler‘ basis.
Du solltest, wenn du es leisten kanst durch mitglied in die Gewerkschaft oder du hast Rechtschutz, dich mal vertreten lassen von einer Anwalt. Einer Anwalts Breifkopf werkt Wunder!