Arbeitsrecht öffentlicher Dienst

Sehr geehrte Damen und Herren, am 20.8.12 ging ich einen Arbeitsvertrag ein, schon kurz danach war mir klar, dass ich dieses Arbeitsverhältnis nicht fortsetzten möchte. Schon mit dem ersten Handschlag erfuhr ich von Kollegen, dass der Chef schon bekanntgegeben hatte, wann ich wieder gehen würde. Schade, dass alle Bescheid wussten, nur ich nicht. 4 Tage arbeitete ich (vom 20. bis 24.), also Montag bis Donnerstag, freitgas und montags war ich krankgeschrieben - also bis zum 27.8.12. Der Arbeitgeber sagte mir mündlich zu, dass ich formlos einen Antrag auf Auflösungsvertrag stellen sollte, wir waren uns mündlich einig, dass dieser auf den 28.8. lauten sollte. Dies tat ich auch. Nun wurde mir vor 3 Tagen ein Auflösungsvertrag - datiert auf den 3.9.12 - zugesandt. Außerdem sollte ich kein Datum zu meiner Unterschrift beifügen. Telefonisch erhielt ich von meinem Arbeitgeber Auskunft, nachdem meine mails nicht beantwortet wurden, dass der Auflöungsvertrag auf später datiert worden sei, weil mir „Bedenkzeit“ zugebilligt werden sollte?!? Aber warum kein Datum zur Unterschrift? Danke für die Hilfe -vG

Hallo Jule,

um Dir antworten zu können, benötige ich noch einige Informationen.

Bei was für einer Behörde bist Du beschäftigt ?
In welchem Bundesland ?
Welches Tarifrecht gilt ?

Bei deinen Informationen zweifele ich, ob es hier überhaupt um den öffentlichen Dienst geht, denn eine Behörde kann ohne Mitsprache des Personalrats eine Kündigung veranlassen.

Welcher Chef hat schon bekannt gegeben, dass deine Entlassung folgt ? der Behördenleiter ?

Gruß Merger

Sorry, ich verstehe den ganzen Sachverhalt nicht, scheint mir jedenfalls keine wirkliche Sache des Öffentlichen Dienstes zu sein, einfach nur eine Arbeitsrechtsfrage. Kündigung in der Probezeit, fertig. Kann überall mal passieren.

Hallo Jule,
unterschreibe das so nicht. Frage den AG, warum es so sein soll. Abgesehen davon würde ich den AG kündigen lassen (unter Einhaltung der im Arbeitsvertrag vereinbarten frist). Andernfalls erhältst du keine Leistungen von der Arbeitsagentur, da du dann selbst gekündigt hast bzw. damit einverstanden warst.

Viele Grüße
Andreas

wir waren uns mündlich einig, dass dieser auf den 28.8. lauten sollte. Dies tat ich auch. Nun wurde mir vor 3 Tagen ein Auflösungsvertrag - datiert auf den 3.9.12 - zugesandt.

Ist die Verschiebung in den September denn ein Problem für dich? Wenn nein, sehe ich hier kein Problem.

Außerdem sollte ich kein Datum zu meiner Unterschrift beifügen. Telefonisch erhielt ich von meinem Arbeitgeber Auskunft, nachdem meine mails nicht beantwortet wurden, dass der Auflöungsvertrag auf später datiert worden sei, weil mir „Bedenkzeit“ zugebilligt werden sollte?!?

Das klingt für mich wenig plausibel. Grundsätzlich ist es richtig, dass ein Mitarbeiter genügend Bedenkzeit zwischen Vorlage des Aufhebungsvertrags und Unterzeichnung bekommen muss (man soll ja schließlich nicht unter Druck gesetzt werden). Wenn du selbst aber die Aufhebung anstrebst, ist das überflüssig.

Aber warum kein Datum zur Unterschrift?

Ich würde an deiner Stelle grundsätzlich nicht ohne Datum unterschreiben - das kann für dich eigentlich nur nachteilig sein.

Hast du schon einen neuen Job? Wenn nicht bekommst du ggf. Probleme mit dem Arbeitsamt, wenn du dich dort jetzt arbeitslos meldest und einen Vertrag vorlegst, der augenscheinlich bereits am 3.9. unterschrieben wurde. Dann sagt die Agentur ggf., dass du die Meldefrist (3 Tage) nicht eingehalten hast und streicht dir als erstes mal die Unterstützung.

Deshalb würde ich auf jeden Fall mit Datum unterschreiben - das kann dir keiner „verbieten“.

Wenn du noch keinen neuen Job hast, stellt sich für micht die Frage, warum du überhaupt aufheben willst. Du kannst auch einfach ordentlich kündigen (in der Probezeit i.d.R. mit einer Frist von zwei Wochen) - dann wirst du in der Zeit von deinem Arbeitgeber bezahlt und hast einen besseren Übergang.

Viele Grüße
tinastar

sorry, kann nicht helfen