Arbeitsrecht österreich dringend hilfe !

hallo,

habe ein großes problem und knobel schon seit einigen tagen an einen für mich sehr schwierigen fall… ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen…

Mal angenommen:

A hat die Ausbildung (Hotelfachwirt) abgeschlossen und findet eine Arbeitsstelle als Rezeptionist in einem 4* Sterne Hotel. Seine Aufgaben sind umfassend, er muss zum Beispiel auch den Reiserverlauf von Gruppenreisen organisieren und diese betreuen. Sein Arbeitgeber S meint, dass er ihn zunächst „nur formell“ als Kellner mit einem Gehalt von € 1.200,- brutto anstellen und zur Sozialversicherung anmelden werde. Wenn A „sich gut mache“, werde er dann später bezahlt. Dienstzettel wurde nicht ausgehändigt, auch ein schriftlicher Arbeitsvertrag wurde nicht unterfertigt.
Am 28. November nachmittags, nach 2-monatiger Beschäftigung, bekommt A starke Herzschmerzen, er ruft seinen Arzt an, der ihm sagt, er muss sofort ins Spital, es könne ein Herzinfarkt sein. Der Arbeitgeber und die Arbeitskollegen sind gerade nicht erreichbar. A setzt sich sofort ins Taxi, fährt ins Spital und wird dort stationär aufgenommen.
Sein Arbeitgeber S kommt am nachmittag zurück und sieht, dass die Rezeption unbesetzt ist und sich schon viele Gäste beschweren. Da A nicht erreichbar ist, meldet S ihn noch am gleichen Tag von der Sozialversicherung mit dem Grund „unbegründeter Austritt“ ab.
Als A am nächsten Tag S anruft, um ihm den Grund für sein Fernbleiben mitzuteilen, meint S lapidar: A braucht überhaupt nicht mehr kommen, er sei bereits gestern von der Sozialversicherung abgemeldet worden“.

Tut mir Leid, im österreichischen Arbeitsrecht kenne ich mich nicht so gut aus.

Hallo Alexander,
ich bin leider nur im deutschen Recht beheimatet. Hier wäre diese Vorgehensweise aber so nicht zielführend.
A kann nachweisen, das er am Vortag im Krankenhaus zur Behandlung gewesen ist, daher ist dies kein Fernbleiben (unerlaubte Abwesenheit) sondern eine begründete und gesetzlich gerechtfertigte Abwesenheit. Im Falle eines Arbeitsrechtsstreits hätte der AG daher schlechte Karten und die Kündigung würde für nichtig erklärt.

Viele Grüße
Andreas

kann ich nichts zu sagen sory

Hallo!
Da A schuldlos von der Arbeit fern blieb,ist der Rausschmiss grundlos.
Unter diesen Umständen hätte A erst gar nicht arbeiten sollen.
A sollte sich an das Arbeitsamt wenden und den Fall schildern.Notfalls muß ein Rechtsanwalt beauftragt werden.
Chrys

Hallo Alexander,
das Thema ist sehr komplex und meine Antwort wird auf keinen Fall genügen. Gehe lieber in Österreich zu einem Anwalt. Solltest Du Recht bekommen, musst Du nichts bezahlen, dann zahlt der AG:

hallo,

habe ein großes problem und knobel schon seit einigen tagen an
einen für mich sehr schwierigen fall… ich hoffe ihr könnt
mir weiterhelfen…

Mal angenommen:

A hat die Ausbildung (Hotelfachwirt) abgeschlossen und findet
eine Arbeitsstelle als Rezeptionist in einem 4* Sterne Hotel.
Seine Aufgaben sind umfassend, er muss zum Beispiel auch den
Reiserverlauf von Gruppenreisen organisieren und diese
betreuen. Sein Arbeitgeber S meint, dass er ihn zunächst „nur
formell“ als Kellner mit einem Gehalt von € 1.200,- brutto
anstellen und zur Sozialversicherung anmelden werde. Wenn A
„sich gut mache“, werde er dann später bezahlt. Dienstzettel
wurde nicht ausgehändigt, auch ein schriftlicher
Arbeitsvertrag wurde nicht unterfertigt.

Das ist nicht ungewöhlich, mit Arbeitsaufnahme setzt man vorraus, dass sich beide Seiten darüber einig sind. Spätestens nach der ersten Bezahlung entscheidet sich eh alles.

Am 28. November nachmittags, nach 2-monatiger Beschäftigung,
bekommt A starke Herzschmerzen, er ruft seinen Arzt an, der
ihm sagt, er muss sofort ins Spital, es könne ein Herzinfarkt
sein. Der Arbeitgeber und die Arbeitskollegen sind gerade
nicht erreichbar. A setzt sich sofort ins Taxi, fährt ins
Spital und wird dort stationär aufgenommen.

Das ist natürlich ein grobes „Vergehen“, die Rezeption unbesetzt zu lassen.

Sein Arbeitgeber S kommt am nachmittag zurück und sieht, dass
die Rezeption unbesetzt ist und sich schon viele Gäste
beschweren. Da A nicht erreichbar ist, meldet S ihn noch am
gleichen Tag von der Sozialversicherung mit dem Grund
„unbegründeter Austritt“ ab.
Als A am nächsten Tag S anruft, um ihm den Grund für sein
Fernbleiben mitzuteilen, meint S lapidar: A braucht überhaupt
nicht mehr kommen, er sei bereits gestern von der
Sozialversicherung abgemeldet worden“.

Wenn das schon im November 2011 war und du jetzt etwas unternehmen willst, ist das reichlich spät. Möglichkeiten hast Du zeitnah einige. Keine Ahnung ob es jetzt nicht zu spät ist. Lass Dich bei einem Rechtsanwalt vorort der sich auf Arbeitsrecht spezialisiert hat beraten.

War es denn ein Herzinfarkt?

Alles Gute!

bitte wende Dich an die Arbeiterkammer:

www.arbeiterkammer.at

Das sind die Profis dafür!

Hallo !

Ich bin kein Experte im Arbeitsrecht in Österreich, kann ihnen jedoch folgenden Vorschlag machen. In der geschilderten Situation sind Fehler Passiert.

  1. Jeder Abgang vom Arbeitsplatz ist „Sofort“ zu melden, egal ob der Chef da ist oder nicht, ist jemand des Betriebes davon in Kenntnis zu setzen, der sie ersetzen kann, bzw. es an eine geeignete Person weiterleitet.
  2. Jede Vereinbarung bei, bzw. vor Arbeitsantritt, egal was vereinbart wurde, ist schriftlich festhalten zu lassen, auch wenn es nicht in Form eines Arbeitsvertrages ist. Falls dies nicht geschehen ist, kann im Nachhinein, jede mündliche Vereinbarung in Abrede gestellt werden.
    Ich kann ihnen nur raten, wenden sie sich per E-Mail an die Arbeiterkammer des betreffenden Bundeslandes und an die Sozialversicherung Österreich. Anbei zwei Links für die betreffenden, und sozialen Ansprechpartner. In der Hoffnung ihnen etwas geholfen, bzw. informiert zu haben, verleibe ich mit freundlichen Grüßen.

www.sozvers.at/

www.arbeiterkammer.at

Hallo,

  1. Arbeitsverträge sind mündlich genau so gebunden an
    gesetzlichen Kündigungsfristen wie schriftliche.
  2. Krankmeldungen sind bis zum 3. Tag des fehlens einzureichen.
  3. Er darf nicht einfach die gestzliche Kündigungsfrist
    ignorieren und Sie von der krankenkasse ( Sozialversicherungsbeiträge) abmelden.

Sollte esd sich hier um einne realen Fall handeln,
empfehle ich binnen 3 Wochen eine Kündigungsschutzklage
bei dem örtlichen Arbeitsgericht einzureichen.

Wichtig: 3 Wochen nach dem letzten Arbeitstag einhalten, klage einzureichen.

Mit freundlichen Grüßen
Nonne 213

Arbeitsrecht Österreich…
keine Ahnung.

Deutsches Arbeitsrecht:
sofort zum Anwalt.

Krümelchen

Hallo,

der Fall schaut schon ein wenig „konstruiert“ aus in meinen Augen. Nicht, dass so etwas nicht vokommen könnte, aber irgendwie habe ich schon das Gefühl, dass da was nicht stimmt.
Zumindest sollte ich in der Lage sein, eine Nachricht (Zettel?) zu hinterlassen, ehe ich mich (gemütlich) ins Taxi setze, oder?

Rein arbeitsrechtlich wird der Angestellte aber wahrscheinlcih sogar Recht bekommen. Die Arbeiterkammer hilft in solchen Fällen.

Hallo,

kann leider nicht helfen-bitte konkret anwaltliche Hilfe einholen.

Grüße

tut mir leid , beim Arbeitsrecht kenne ich mich leider nicht aus