Arbeitsrecht / Pausenzeit

Liebe/-r Experte/-in,
kann mir jemand sagen ob es eine allgemein gültige Regelung zu den Pausenzeiten gibt. Konkretes Beispiel. Von unserem direkten Arbeitsplatz zum Pausenplatz haben wir eine Fahrzeit in eine Richtung von ca. 10 Minuten, dies soll auf unsere Pausenzeit von 30 Minuten angerechnet werden. Im Endeffekt hätten wir nur 10 Minuten echte Pause. Es gibt keine andere Möglichkeit des Pausenplatzes.
Freundlichsten Dank
haulwa

Hallo,

§ 4 ArbZG Ruhepausen
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

„,…Die Regelung der Pause
Im BAT oder MTArb eine Aussage zur Pausenregelung zu suchen, wäre vergebliche Mühe, denn die Pause ist tarifvertraglich nicht geregelt. Hier gilt seit dem 1.7.1994 das Arbeitszeitgesetz. Nach dem ArbZG sind Ruhepausen im voraus festliegende Unterbrechungen der Arbeitszeit, in denen der Arbeitnehmer weder Arbeit zu leisten noch sich dafür bereitzuhalten hat, sondern freie Verfügung darüber hat, wo und wie er diese Ruhezeit verbringen will. Entscheidendes Kriterium für die Pause ist die Freistellung von jeder Dienstverpflichtung und auch von der Verpflichtung, sich zum Dienst bereit zu halten.
Die Pausen müssen innerhalb der Arbeitszeit, nicht am Anfang oder am Ende liegen und gehören nicht zur Arbeitszeit (d.h., sie sind Freizeit!)
Das ArbZG ist jedoch nur als Rahmen mit Mindestanforderungen zu verstehen. Wie die Pausenregelungen vor Ort im einzelnen gehandhabt werden, unterliegt dem vollen Mitbestimmungsrecht des Personalrates. Entsprechend den Bedürfnissen der einzelnen Beschäftigtengruppen und Abteilungen wurden die unterschiedlichsten Regelungen getroffen mit einer durchschnittlichen Pausenlänge von 30 bis 60 Minuten. Aus den Grunddienstplänen, welche die prinzipielle Schichtdauer und Verteilung der Arbeitstage auf die Woche regeln, muß auch die Dauer der Pause erkennbar sein. Jede Änderung der Pausenregelung, und sei sie auch probeweise, muß wie alle anderen Grunddienstplanänderungen (z.B. Beginn und Ende der Arbeitszeit) dem Personalrat zur Beteiligung vorgelegt werden. …“
aus: http://www.ukl.uni-freiburg.de/persra

Siehe unter dem angegebenen link auch…“Einige Grundsätze zur Pause“

Gruss
Eve*
Re^2: Arbeitsrecht: Pausenregelung
(Autor: S а r a h, Antwort nach 22 h, 27 Min)

„,…Die Regelung der Pause
Im BAT oder MTArb eine Aussage zur Pausenregelung zu suchen,
wäre vergebliche Mühe, denn die Pause ist tarifvertraglich
nicht geregelt. Hier gilt seit dem 1.7.1994 das
Arbeitszeitgesetz. Nach dem ArbZG sind Ruhepausen im voraus
festliegende Unterbrechungen der Arbeitszeit, in denen der
Arbeitnehmer weder Arbeit zu leisten noch sich dafür
bereitzuhalten hat, sondern freie Verfügung darüber hat, wo
und wie er diese Ruhezeit verbringen will. Entscheidendes
Kriterium für die Pause ist die Freistellung von jeder
Dienstverpflichtung und auch von der Verpflichtung, sich zum
Dienst bereit zu halten.
Die Pausen müssen innerhalb der Arbeitszeit, nicht am Anfang
oder am Ende liegen und gehören nicht zur Arbeitszeit (d.h.,
sie sind Freizeit!)

Heißt das, daß die Mittagspause unbezahlt oder bezahlt (unlogisch) ist?

Gruß
Sarah
Re^3: Arbeitsrecht: Pausenregelung
(Autor: A b r a c z ү k , G u n t e r, Antwort nach 1 Tag, 17 h, 45 Min)

Liebe Sarah,

sofern im Arbeitsvertrag oder sonstigen Vorschriften (Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag) nicht AUSDRÜCKLICH etwas anderes geregelt ist, wird grundsätzlich ausschließlich die (geleistete) Arbeitszeit vergütet (Ausnahmen: Arbeitsunfähigkeit, Urlaub, ges. Feiertage).
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Grüsse von Andrea

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Liebe/-r Experte/-in,
kann mir jemand sagen ob es eine allgemein gültige

Regelung zu

den Pausenzeiten gibt. Konkretes Beispiel. Von unserem
direkten Arbeitsplatz zum Pausenplatz haben wir eine

Fahrzeit

in eine Richtung von ca. 10 Minuten, dies soll auf

unsere

Pausenzeit von 30 Minuten angerechnet werden. Im

Endeffekt

hätten wir nur 10 Minuten echte Pause. Es gibt keine

andere

Möglichkeit des Pausenplatzes.
Freundlichsten Dank
haulwa

Ist der Pausenplatz Vertragsgegenstand? Muss dort die
Pause wahrgenommen werden?

Hallo,

ja es gibt eine gesetzliche Regelung im Arbeitszeitgesetz. Dort ist festgeschrieben wer wann wie lange eine Pause haben muss. Es kann natürlich sein, dass dein Arbeitgeber intern eine andere Regelung getroffen hat bzw diese im Arbeitsvertrag verankert hat. Ich würde dir empfehlen, einfach mal i, Gesetz, den Firmenregelungen und in deinen Unterlagen nachzuschauen ob irgendwo soetwas festgelegt ist.

Ich hoffe ich konnte dir ein wenig weiter helfen

Gruß Paisy

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Es handelt sich um eine Raffinerie in der weder essen noch trinken von rauchen garnicht zu sprechen verboten sind und nur an den Pausenplatzen erlaubt ist.

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Hallo hauwa,
in der Verordnung über die Verhütung
von Unfällen und Berufskrankheiten steht:
Der Distanz von Arbeitsplätzen ist Rechnung zu tragen
( gilt für Baustellen und Arbeitsplätze im Freien).
In diesem Fall würdet ihr eine Zeitgutschrift bekommen, oder erst im Pausenraum stempeln.
Hoffe das hilft dir weiter…
Liebe Grüße
Hexe

Hallo,

laut Arbeitszeitgesetz steht jedem Arbeitnehmer bei einer Arbeitszeit von über 6 Stunden eine Pause in Höhe von mindestens 30 Minuten zu. In der Zeit hat der Arbeitnehmer keine zur Arbeit notwendigen Tätigkeiten zu verrichten. Wenn die Fahrtzeit zur Ausübung der Tätigkeit dazugehört, dann kann diese nicht auf die Pausenzeit angerechnet werden.
Am besten ist in solchen Fällen, eine betriebliche Vereinbarung zu treffen, um allen Streitereien aus dem Weg zu gehen.

sorry. Kann nicht weiter helfen!!!

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Hallo Haulwa,
den allgemeinen Hinweis auf:
http://bundesrecht.juris.de/arbzg/
hast du bestimmt schon in ähnlichen Anfragen gefunden.

Darin heißt es z.B.:
§ 4 Ruhepausen
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

So ein doch recht spezieller Fall wie bei dir wird dadurch natürlich nur am Rande berührt.

Ich verstehe nicht so ganz warum ihr unbedingt an so einem weit entfernten Platz (hin und zurück 20Min Fahrtzeit) eure Pause nehmen müßt.
Läßt sich, z.B. bei gutem Willen des Arbeitgebers, gar keine andere Lösung finden?

Habt ihr keinen Betriebsrat der sich dem Problem annehmen könnte?

Ansonsten gäbe nach meiner Meinung nur eine Empfehlung, aus der Praxis, sich mit dem Arbeitgeber auf eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu einigen.
Evtl. die Arbeitszeit um 10 Minuten zu verlängern und dafür die Wegstrecke nicht auf die Pausenzeit anzurechnen. Somit würden beide Seite je 10 Minuten zugeben.

Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen.

Gruß
Öhrnest

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