Arbeitsrecht / Personalbogen

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe folgende wichtige Frage zu einem Personalbogen.
Da ich nächste Woche zu einem Vorstellungsgespräch einer Firma eingeladen wurde, sendete man mir vorab einen Personalbogen welchen ich vorher ausfüllen sollte und unterschreiben.
Dieser Fragebogen schreckt mich schon etwas ab.

Man frägt mich hier nach meinem bisherigen Verdienst und meiner Gehaltsvorstellung und ob ich Kinder habe.
Wen ja, wieviele mit Namen und Geburtsdatum.

Sind solche Fragen zulässig ?

Zur Gehaltsfrage konnte ich folgendes erfahren:

früheres Gehalt: nur zulässig, wenn der Bewerber sein früheres Gehalt als Mindestvergütung für die neue Stelle fordert

Um eure Rückinfos bin Ich euch sehr dankbar.

Viele Grüsse,

Michael

Ahoi Michael,

Ein Mindestmass an zulässigen Fragen ist durchaus zulässig.

hier einige links zu:

http://www.personal-wissen.de/678/diese-fragen-im-pe…

http://www.bwr-media.de/personal-arbeitsrecht/3586_p…

http://www.br-wiki.de/index.php?purl=/index.html&pag…

Jack

Hallo Michael112,
diese Fragen sind zulässig.

Gruß
Ricko

Hallo Michael,
Personalfragebogen bei einer Einstellung ist nur dann üblich, wenn dem Arbeitgeber kein Lebenslauf vorliegt bzw nicht notwendig ist. In einem Lebenslauf geben Sie auch an, ob Sie verheiratet sind und Kinder haben bzw. wie alt sie (Kinder) sind. Die Namen der Kinder dürften für den Arbeitergeber unwichtig sein. Das mit der Gehaltsvorstellung ist nicht so einfach. In einem Gespräch (Vorstellungsgespräch)kann man darüber reden aber nicht in einem Personalfragebogen.
Mit freundlichen Grüßen
J. Dietrich

Hallo Herr Dietrich,

vielen Dank für die hilfreiche Info.
Die Firma hat bereits meine komplette Bewerbungsunterlagen mit Lebenslauf.
Wie ist das gemeint mit der Gehaltsauskunft direkt im Vorstellungsgespräch.
Ich sehe es nicht als notwendig an mein derzeitiges Gehalt zu nennen, da meine aktuelle Firma keinem Tarifvertrag unterliegt.
Die neue Firma kann mich nach meiner Gehaltsvorstellung
selber tariflich eingruppieren.

Was denken sie ?

Viele Grüsse vom Bodensee,

MIchael Schwarz

Hallo Michael,
Sie sind nicht verpflichtet ihre Gehaltsvorstellungen in einem Vorstellungsgespräch zu nennen.
Es besteht dabei immer die Gefahr seine Vorstellungen zu überreizten bzw. zu unterbieten. Aber Sie werden sehen, dass Ihr neuer Arbeitgeber Ihre Gehaltsvorstellungen aus Ihnen heraus locken will. Sie müssen nicht, aber was tut man nicht alles um den Job zu bekommen.
Viel Glück
J. Dietrich

Hallo Herr Dietrich,

natürlich werde ich meine Gehaltsvorstellungen nennen.
Ich werde jedoch in keinem Personalbogen sowie im Vorstellungsgespräch das Gehalt bei meinem derzeitigen Arbeitgeber nennen.
Das ist laut Arbeitsrecht denk ich auch nicht notwendig.
Ich war als Einkäufer tätig und bewerbe mich erneut ebenfalls auf eine adequate Einkäuferstelle.

Was meinen Sie ?

Grüsse,

Michael Schwarz

Hallo,
richtig, dass ist auch meine Meinung.
Bis dann!