Arbeitsrecht Pfändung

Liebe/-r Experte/-In,

ich bin seit mehreren Monaten in einer öffentlichen Einrichtung ausschließlich Ehrenamtlich tägig und erhalte keinerlei Ausgleich für die Tätigkeit.

Ich erhalte zum jetzigen Zeitpunkt Harz IV Leistungen die unterhalb der Pfändungsgrenze liegen und auf einem P-Konto eingehen.
Der MaßArbeit ist die ehrenamtliche Tätigkeit bekannt.

Mein Gläubiger hat wohl Wind von einer Tätigkeit in der öffentlichen Einrichtung bekommen und geht fälschlicher Weise von einer bezahlten Anstellung aus.
Nun hat mein Gläubiger ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirkt.
Der Beschluss wurde durch einen Obergerichtsvollzieher persönlich dem Geschäftsführer der öffentliche Einrichtung zugestellt.

Ich habe mir durch meine ehrenamtliche Tätigkeit eine spätere Anstellung in der öffentlichen Einrichtung erhofft und denke dass der öffentliche Arbeitgeber nun von einem Arbeitsverhältnis, Abstand nimmt.

Was kann ich gegen die Willkür des Gläubiger unternehmen.
Durch die Zustellung des Pfändungsbeschluss und der daraus resultierenden Ablehnung wird es mir nicht möglich sein ein geregeltes Erwerbseinkommen zu erzielen und die weiteren Zinsen des übereifrigen Gläubigers zu tilgen.

Hat der Gläubiger das Recht, derartig negativ meine Arbeitssuche zu beeinflussen und besteht die Möglichkeit das Verhalten zu rügen.

Liebe Grüße

Hallo Technisch,

der Gläubiger hat lediglich legale rechtliche Mittel ausgeschöpft.
Um eine „Benachteiligung“ oder eine Schädigung geltend zu machen, müssten Sie
eine Zusage für eine Festanstellung nachweisen. Den erlittenen Schaden, durch die Maßnahmen des Gläubigers sind ebenfalls nachzuweisen. Das dürfte schwierig werden.
Das Sie sich eine spätere Anstellung lediglich erhofft haben, reicht nicht aus.
Warum sollte der öffentliche Dienst auf Ihr Ehrenamt verzichten und Ihnen stattdessen eine Festanstellung anbieten. Die öffentlichen Kassen sind leer und es ist sehr viel schwieriger in den öffentlichen Dienst zu kommen, als eine Anstellung in der freien Wirtschaft zu bekommen.
Sie haben doch auch die legalen rechtlichen Mittel ausgeschöpft (P-Konto).
Wenn Sie sich in die Lage des Gläubigers versetzen, was würden Sie in diesem Fall tun?
Der Gläubiger ist sicherlich der Ansicht, das Sie, wenn Sie ehrenamtlich tätig sein können, auch eine Arbeit annehmen könnten, die vergütet wird.
Rügen können Sie das Verhalten des Gläubigers ,mit einem Brief an ihn, schon, nur bleibt die gewünschte Wirkung sicherlich aus.

Viele Grüße
Llissy

Ich denke, du machst dir unnötige Sorgen. Sei der Einrichtung gegenüber einfach ehrlich. Wenn du, wie du sagst, dort unentgeltlich gearbeitet hast, dann gibt es ja auch nichts zu pfänden. Du hast dich also völlig korrekt verhalten und der Pfändungs- und Überweisungs-beschluss wird genau das zutage fördern.
Wieso sollte dein potentieller Arbeitgeber schlecht von dir denken, nur weil du finanzielle Probleme hast? Letztendlich wäre diese Situation bei einer Anstellung sowieso eingetreten. Da ist es sogar besser, es kommt vorher raus als erst nach der Einstellung. Dann würde sich die Einrichtung nämlich erst recht betrogen fühlen.

Gruß
Ally

Hallo Ally,

Ich habe das 50zigste Lebensjahr vollendet und bin Schwerbehindert GdB. 50.
Ich habe also Anspruch auf Förderung und möchte gern als Teamleiter/Gruppenleiter in einem Werk für benachteildigte Personen tätig sein.
Für Deine sehr schnelle Antwort bedanke ich mich und wünsche ein schönes Wochenende.

Hallo Llissy,

sehe ich ähnlich wie Sie und habe den Geschäftsführer schon in der Angelegenheit per Email angeschrieben.
Ich habe das 50zigste Lebensjahr vollendet und bin Schwerbehindert GdB. 50.
Ich habe also Anspruch auf Förderung und möchte gern als Teamleiter/Gruppenleiter in einem Werk für benachteildigte Personen tätig sein.
Ich versuche zum jetzigen Zeitpunkt eine Anstellung als „Bürgerarbeiter“ bei der öffentlichen Einrichtung zu erlangen. Der Leiter der Werkstatt ist interessiert und möchte mich anstellen.
Eine Anstellung in der freien Wirtschaft ist nach umfangreichen Anstrengungen wohl nicht möglich.

Für Ihre sehr schnelle Antwort bedanke ich mich und wünsche ein schönes Wochenende.

Guten Tag,

Ihre Frage hat überhaupt nichts mit Arbeitsrecht zu tun, sondern mit Schuldrecht. Bitte suchen sie sich passende Experten aus.

&Tschüß
Wolfgang

Guten Tag,

leider bin ich für Ihre Frage kein Experte.

Hoffentlich finden Sie einen geeigneten Experten, der Ihnen weiterhilft.

Ich drücke Ihnen die Daumen

LG

Leider im Urlaub

Hallo,
tut mir leid da kann ich dir nicht helfen.
Lg oliver

Hallo Technisch,

ich wünsche Ihnen viel Erfolg und natürlich Glück bei Ihren Bemühungen.
Vielleicht sollten Sie Ihren Gläubigern so wie mir, Ihre Situation schildern. Halten Sie die Gläubiger auf dem Laufenden. Ein Schuldnerberater könnte Sie dabei unterstützen.
Ich kann mir durchaus vorstellen, das dann von solchen Pfändungsversuchen abgesehen wird.
Auch ein Gläubiger sollte daran interessiert sein, das Sie wieder auf die Füße fallen.

Alles Gute
Llissy

Dein Gläubiger hat (leider) das Recht seine Forderungen auf allen legalen Wegen durchzusetzen.
Versuch eine Einigung, und wenns 5 € sind, zu erreichen.

Na ja, Willkür des Gläubigers?
Er will verständlicherweise sein Geld und wenn er denkt du verdienst etwas und gibst es nicht an…

Vielleicht wäre es ja eine Möglichkeit VOR antreten ein solcher Tätigkeit mit Aussicht auf einen festen Job mit dem Gläubiger zu reden?

Es ist nicht Sache des Gläubigers dich zu fragen ob du was verdienst sondern dein Ding ihn zu informieren, dass du etwas in Aussicht hast.

Krümelchen

Ich denke die Situation ist nur von einem Anwalt zu lösen. Die Angaben sind zu gering als das mir eine Antwort einfällt. Ich kenne diese Situation auch persönlich und ich hab mir einen Anwalt genommen -in Raten dann sein Honorar abgestottert. Aber sprich auch mit der Diensstelle - es heute nichts ungewöhnliches mal Pleite zu gehen.

hallo , ich kann Dir da direkt nicht weiterhelfen. Ich sehe nur eine Möglichkeit, dass Du in einem Schreiben den Gläubiger darauf hinweisst, dass es sich hier nicht um ein geregeltes Arbeitsverhältnis handelt, Dich aber bereit erklärst von diesem geringen Einkommen einen geringen Anteil an Zinsen zu zahlen.
Mfg. bernd

Hallo!

Einfach mal den normalen Weg der Kommunikation gehen:
Gläubiger anrufen, es eidesstattlich schlimmstenfalls versichern bei dem Gerichtsvollzieher… und immer kommunizieren!

Einem Arbeitgeber ist es eigentlich egal, ob sein Angestellter Schulden hat oder nicht - außer natürlich er macht sich dadurch erpressbar (arbeiten bei Polizei, Steuerbehörden etc.). Die Sache ist die, wenn Sie einen Beruf haben mit Lohn und in der Probezeit sind, wird Ihr Arbeitgeber früher oder später davon Kenntnis haben, wenn der Gläubiger ihn anschreibt. Er kann Sie dann immernoch rauswerfen, wenn er will - ohne Grund.

Willkür des Gläubigers ist dies nicht - und er hat Recht auf sein Geld. Das Verhalten kann man nicht rügen, da er nichts Falsches sagt und damit auch niemanden verleumdet. Falls Sie eine Aufwandsentschädigung für das Ehrenamt erhalten ist auch diese pfändbar, so dass der Gedankengang des Gläubigers nachvollziehbar ist.

Also - wie gesagt: Entweder Sie kommunizieren oder Sie müssen sehen was Ihr Arbeitgeber sagt. Falls Sie sogar Privatinsolvenz angemeldet haben, kann jeder normale Arbeitgeber dies nachschlagen im Internet (Insolvenzbekanntmachungen.de). Ansonsten sind Sie nicht verpflichtet dem Arbeitgeber irgendwas zu sagen, selbst auf Nachfrage.
Ebenfalls würde ich schlimmstenfalls auch den Arbeitgeber (potentiellen) vielleicht in einem 4-Augen-Gesräch davon in Kenntnis setzen. Manchmal sind Menschen netter als man ihnen zutraut.

Ansonsten (falls Sie eine Rechtsschutz haben oder nicht) probieren Sie es mal mit §765a ZPO dem
Vollstreckungsschutz, vielleicht ist es das was Sie brauchen.

Hallo.

Vielen Dank für die Antworten!!

Durch die Zustellung der Pfändungsurkunde durch den Obergerichtsvollzieher sind erhebliche Kossten entstanden und ich bin nicht bereit, diese Beträge zu zahlen.

Ich sehe es nicht in meiner Verantwortung, den Gläubiger über meine vielseitigen ehrenamtlichen Tätigkeiten zu unterrichten.

Ich sehe auch den Gläubiger in der Pflicht, seine durchaus berechtigten Forderungen, mit entsprechender Sorgfaltspflicht zu bearbeiten.

Wildes bombardieren durch Rechtsanwalt und Gerichtsvollzieher und somit die Kosten explodieren zu lassen, halte ich für unseriös.

Grüße

Hallo,
ich kann dir da nicht weiterhelfen, aber hast du schon einmal über eine privat Insolvenz nachgedacht um den Gläubiger los zu werden?