Liebe/-r Experte/-In,
ich bin seit mehreren Monaten in einer öffentlichen Einrichtung ausschließlich Ehrenamtlich tägig und erhalte keinerlei Ausgleich für die Tätigkeit.
Ich erhalte zum jetzigen Zeitpunkt Harz IV Leistungen die unterhalb der Pfändungsgrenze liegen und auf einem P-Konto eingehen.
Der MaßArbeit ist die ehrenamtliche Tätigkeit bekannt.
Mein Gläubiger hat wohl Wind von einer Tätigkeit in der öffentlichen Einrichtung bekommen und geht fälschlicher Weise von einer bezahlten Anstellung aus.
Nun hat mein Gläubiger ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirkt.
Der Beschluss wurde durch einen Obergerichtsvollzieher persönlich dem Geschäftsführer der öffentliche Einrichtung zugestellt.
Ich habe mir durch meine ehrenamtliche Tätigkeit eine spätere Anstellung in der öffentlichen Einrichtung erhofft und denke dass der öffentliche Arbeitgeber nun von einem Arbeitsverhältnis, Abstand nimmt.
Was kann ich gegen die Willkür des Gläubiger unternehmen.
Durch die Zustellung des Pfändungsbeschluss und der daraus resultierenden Ablehnung wird es mir nicht möglich sein ein geregeltes Erwerbseinkommen zu erzielen und die weiteren Zinsen des übereifrigen Gläubigers zu tilgen.
Hat der Gläubiger das Recht, derartig negativ meine Arbeitssuche zu beeinflussen und besteht die Möglichkeit das Verhalten zu rügen.
Liebe Grüße