Hallo Adhai,
Rein rechtlich gesehen ist die Drohung haltlos und Du kannst am Sonntag, das in Deiner Freizeit tuen, was Du möchtest.
Ich habe zu dieser Aussage angenommen das Du eine 5 Tage-Woche hast und das bei dir das Wochenende frei ist.
Zur Krankschreibung (nach Rechtsprechung zum Entgeltfortzahlunggesetz) :
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Der Chef kann dem Arzt und der Krankschreibung nicht hinein sprechen.
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Es ist richtig das Du alles zu unterlassen hast was dem Gesundwerden nicht dienlich ist. Einkaufen wäre dann zum Beispiel problemlos möglich. Aber nach der Art der beschriebenen Erkankung kann man ausgehen das Du sonst zuhause bist. Ein Hobby außerhaus nachzugehen während der Erkankung, die nach dem Profil der Erkankung (die Grippe) würde ich als problematisch sehen.
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Da Du aber nach Deiner Aussage bis einschliesslich Freitag krankgeschrieben bist, gilt diese Verpflichtung nur bis Freitag.
Wie gesagt rein rechtlich bist Du auf der sicheren Seite! Das läßt sich zweifelsfrei sagen. Aber m.E., auch für ein Aussenstehenden wie mich, hat das ein Geschmäckle.
Neben dem rechtlichen Aspekt kommt die Besorgnis des Arbeitgebers: „Was ist am Montag?“ „Wird mein Mitabeiter dann nochmal krankgeschrieben?“
Rechtlich gesehen, wie gesagt, muss Dich das nicht kümmern. Dein Chef kann Dich nicht abmahnen oder gar kündigen wegen dem oben benannten Fall. Die Drohung ist substanzlos.
Ich wünsche Dir gute Besserung!
Gruss von Silverwhale