Arbeitsrecht- Praktikum: Kündigungsfrist

Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe eine wichtige Frage:
Ich bin sehr unglücklich mit meinem Praktikum und möchte wegen verschiedenen Gründen unbedingt kündigen. Es ist nichts gravierendes vorgefallen:
ich mache nur immer dasselbe, fühle mich ausgenutzt, schlecht bezahlt, habe keine Urlaubstage und hier haben in den letzen 6 Wochen von 7 Mitarbeitern 3 gekündigt, da eine ganz schlechte Stimmung auch aufgrund strenger Chefin herrscht.
Allerdings habe ich keinen Vertag bekommen und ich kenne die Kündigungsfrist nicht.
Es stand in einem Personalbogen:
3 Monate - jetzt sind genau 2 Monate rum. Ich würde am liebsten am Montag sagen, dass ich ab Dienstag nicht mehr komme. Das klingt unsolidarisch aber ich habe meine Gründe. Auf ein Zeugnis bin ich nicht angewiesen. Eine andere Praktikantin hat dies hier nach 1 Woche so gemacht. Allerdings bin ich ja über eine „Probezeit“ drüber (darüber habe ich etwas im Internet gelesen von einer Probezeit von 6 Wochen), aber von einer Probezeit war hier mündlich und schriftlich nie die Rede. Vielleicht können Sie mir weiterhelfen? Vielleicht ist auch der Grund entscheidend? Ich könnte vielleicht auch persönliche Gründe angeben?

Vielen Dank vorab!
Liebe Grüße und ein schönes Wochenende!
Milla

Liebe Milla443,

leider habe ich keine Idee wie sich das mit dem Praktikum verhält.

Aber ich würde erst mal nach einer neuen Praktikumsstelle suchen bevor ich kündige, nicht dass
du viell. noch Schwierigkeiten mit dem Arbeitsamt bekommst.

Für mich ist ein Praktikum das gleiche wie eine reguläre Arbeit, aber wenn nichts einzelvertraglich geregelt ist, dann beträgt lt. BGB die Kündigungsfrist

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 1969 (BGBl. I S. 1317), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 23. Juli 2001 (BGBl. I S. 1852)

  • Auszug zum Thema Kündigungsfristen -

§ 622 [Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen]

(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen

  1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats

Wenn Du noch in der Probzeit bist (gibts sowas bei Praktika?)

Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit bis zu 6 Monaten seit Beginn des Arbeitsverhältnisses (gilt sowohl für Sie als Arbeitgeber als auch für Ihre Mitarbeiter) 2 Wochen zu jedem beliebigen Tag

ABER: Ich rate Dir eindringlich, dass Du dich VOR der Kündiung nach einer neuen Praktikumsstelle umsiehst um evtl. Nachteile mit dem Amt zu vermeiden bzw. im Lebenslauf sieht dieser Wechsel zu einer andren Stelle besser aus als Leerlauf. Den Wechsel kannst Du immer mit einer „spannenderen Aufgabe die dich weiter bringt“ argumentieren.

Ich bin kein RA… aber ich hoffe, ich konnte Dir trotzdem etwas weiterhelfen.

Ist kein SCHRIFTLICHER Arbeitsvertrag vorhanden, dann gelten die tariflichen Bestimmungen. Und in der Regel ist das dann ein Monat Probezeit. Bestenfalls 6 Monate. Und dann, wenn noch Probezeit bestehen sollte, kann man mit sofortiger Wirkung gehen, solche Fristen bei Kündigung in der Probezeit MÜSSEN im Arbeitsvertrag SCHRIFTLICH festgehalten werden, wenn z.B. 1 oder 2 Wochen sein sollen, ansonsten geht man sofort. Der Tarifvertrag muss für jeden zugänglich und einsehbar sein.
Es müssen keinerlei Gründe angegeben werden. Einfach „hiermit kündige ich mit sofortiger Wirkung, behelfsweise zum nächstmöglichen Termin.“ Und eine Kündigung hat immer schriftlich zu erfolgen. Am sichersten mit Nachweis (Einschreiben, Faxversandbericht oder Einwurf unter Zeugen)
Hat diese Chefin wenigstens einen Ansatz von Verstand, dann lässt sie Sie gleich gehen. Ein Arbeitnehmer, gekündigt oder selbst gekündigt, kann viel Schaden anrichten, solange er noch in der Firma arbeitet - klugerweise sollten diese freigestellt werden.

Wenn die Probezeit überschritten sein soll, ist in der Regel eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Da kein Arbeitsvertrag existiert zählt das dann so, heute, den 12.11 gekündigt, plus 4 Wochen, somit dem 10.12. das Arbeitsverhältnis beendet.
Frecherweise einfach blau machen nach der Kündigung - auf der anderen Seite kann man sehr viel entspannter arbeiten - wenn diese Chefin so eine Giftspritze ist, kann man ruhig dagegen halten, man hat ja nichts zu befürchten. Vielleicht noch etwas ärgern, indem man das neue Passwort, dass man am PC vergeben hat, einfach regelmäßig vergisst… Außerdem muss der AG nach der Kündigung den Arbeitnehmer für Vorstellungsgespräche freistellen.

Ein qualifizierendes Arbeitszeugnis ist im übrigen eh erst nach (ich kann hier leider keine genauen Angaben machen) einem Jahr vorgeschrieben, wenn der Arbeitnehmer dieses fordert. In diesem darf nichts negatives stehen. Stellt die Chefin Ihnen trotzdem eins aus, und dann noch negativ, dann können Sie dagegen vorgehen, unter Umständen sogar wegen Mobbing.

Die Urlaubstage über das Arbeitsgericht einklagen.

  1. Wieso soll man sich Gedanken über einen Vertrag machen, der gar nicht existiert (Du schreibst, es gibt nichts schriftliches!).
  2. Wenn keine anderen Sachverhalte dagegen sprechen (z. B. Sperre durch Agentur für Arbeit o.ä.), erscheine einfach nicht mehr an der Arbeitsstelle. Das ist zwar nicht die feine Art, aber Du bist ja offensichtlich nicht unbegründet unzufrieden. Sollte Dir diese Vorgehensweise zu krass sein, kündige an, dass Du morgen nicht mehr erscheinst. Das Schlimmste, was dann passieren kann, dass der Arbeitgeber gegen Dich ein Kündigungsverfahren einleitet. Das ist aber unschädlich, Du willst ja sowieso aufhören.

Über Praktikums weis ich nichts genaues, da Sie auch nicht so genau beschrieben haben, um welche Art Praktikum es sich handelt. Ist es bezahlt? Von der Agentur? Wollen Sie ein Zeugnis sind Sie Schülerin oder Studentin? Da gibt es Unterschiede, die zu beachten sind.

Hi,
also zu der Sache mit dem Urlaub…Ich bin der Meinung das dir, genau wie jedem AN, der gesetzliche Urlaub zu steht, d.h. 2 Tage pro vollem Monat(jährlicher Urlaub von mind. 24 Tagen bei einer Arbeit von Mo-Sa).

So und nun zur Kündigung.Generell gilt das Praktikum erst als beendet, wenn die vereinbarte Praktikumszeit abgelaufen ist. Jedoch gibt es drei weitere Möglichkeiten zur Vorzeitigen Beendigung.

Eine ordentliche Kündigung (ohne wichtigen Grund aber mit vier Wochen Frist zur Monatsmitte oder zum Monatsende) ist hingegen nicht immer möglich: Befristete Verträge – wie es ein Praktika meistens ist – können nur gekündigt werden, wenn der Praktikumsvertrag oder der Tarifvertrag das vorsehen. Dann reicht aber eine schriftliche Information, dass das Praktikum beendet ist, aus.

Wenn man mit dem Praktikumsgeber einig ist, genügt ein Aufhebungsvertrag: Man vereinbart schriftlich, dass das Praktikumsverhältnis übereinstimmend vorzeitig beendet wird.

Liegt ein wichtiger Grund vor, der es dir oder der anderen Seite unzumutbar macht, das Praktikumsverhältnis fortzuführen, ist eine fristlose Kündigung möglich. Was als wichtiger Grund zulässig ist, weiß jeder Arbeitsrechtsexperte oder die zuständige Gewerkschaft.

Ich hoffe das ich Ihnen ein wenig weiterhelfen konnte.

MfG

ivy0407

Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe, ich habe mich sehr über Ihre Informationen gefreut. Ich habe nun ein anderes Praktikum ab Januar und werde morgen kündigen.
Eine schöne Weihnachtszeit!
Milla

Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe, ich habe mich sehr über Ihre Informationen gefreut. Ich habe nun ein anderes Praktikum ab Januar und werde morgen kündigen.
Eine schöne Weihnachtszeit!
Milla.

Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe, ich habe mich sehr über Ihre Informationen gefreut. Ich habe nun ein anderes Praktikum ab Januar und werde morgen kündigen.
Eine schöne Weihnachtszeit!
Milla…

Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe, ich habe mich sehr über Ihre Informationen gefreut. Ich habe nun ein anderes Praktikum ab Januar und werde morgen kündigen und hoffe einen Aufhebungsvertrag zu bekommen.
Eine schöne Weihnachtszeit!
Milla