Arbeitsrecht probezeit

Hallo,

bin grad in der Probezeit und habe festgestellt,das es nicht die Stelle ist,die ich mir vorgestellt habe bzw. mir im Vorstellungsgespräch präsentiert wurde.
gerne möchte ich dann das arbeitsverhältniss beenden?
Was passiert,wenn ich es selber tue?Bekomme ich dann 3 monate sperrfrist vom arbeitsamt?kann ich jederzeit die Probezeit beenden?
Oder wenn der arbeitgeber mich nun aus der Probezeit rausläßt,wie sieht es dann aus?

Viele Grüße

Jens

Hallo Jens,
ja du bekommst eine Sperrfrist beim Arbeitsamt, wenn du keine wirklich gute Begründung für eine Kündigung hast. Anders sieht es aus, wenn dir der Arbeitgeber während der Probezeit kündigt. Er kann es jederzeit ohne Angabe von Gründen während deiner Probezeit. Ich würde das Gespräch mit ihm suchen und ihn bitten dir zu kündigen. Es darf kein Aufhebungsvertrag sein oder eine Kündigung in beiderseitigem Einvernehmen. Nur eine Kündigung vom Arbeitgeber. Dann erhältst du keine Sperre.
Gruß Ice

also, wenn Du kündigst, hast Du erst mal 3 Monate kein Geld.
Vielleicht kannst Du Dich mit Deinem Arbeitgeber einigen.

MfG R.A.

Hallo Jens,

tut mir leid, aber wenn Du keinen wichtigen Grund hast, die Stelle abzulehnen, kassierst Du beim Arbeitsamt eine Sperrzeit. Dauer weiß ich nicht. Wichtiger Grund wäre z. B. aus gesundheitlichen Gründen oder die Firma zahlt nur einen Wucherlohn (über 1/3 unter Tarif- bzw. ortsüblichem Lohn). Kündigt Dir der Arbeitgeber, hast Du kein Problem, außer der AG schreibt rein, das auf Deinen Wunsch gekündigt wurde, also praktisch einen Aufhebungsvertrag mit Dir schließt. Einvernehmlich / in beiderseitigem Einvernehmen o. ä. darf auf keinen Fall drin stehen!
Auch während der Probezeit gibt es normalerweise eine einzuhaltende Kündigungsfrist, sieh in Deinem Arbeitsvertrag nach, innerhalb derer gekündigt werden kann.
Mein Vorschlag wäre, die Stelle erst mal zu halten, und Dich gleichzeitig nach besseren Jobs umzusehen. Oder Du stellst bei der Arbeit so ungeschickt an, dass der AG Dir freiwillig kündigt. Aber dann Vorsicht beim Zeugnis walten lassen und dies erst von sachkundiger Stelle überprüfen lassen!

Mehr kann ich Dir dazu leider auch nicht sagen, hoffe konnte Dir halbwegs helfen.

Angelika

Hallo,
in der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von 14 Tagen. Natrürlich kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten auch direkt beendet werden.
Ob Sie eine Sperre beim Arbeitsamt bekommen, kann ich nicht sagen. Fragen Sie Ihren zuständigen Sachbearbeiter.
Am besten für Sie wäre natürlich, wenn Sie sich mit Ihrem AG einigen und der Sie entlässt.

MfG
M:smiley:ietrich

Vielen Dank für die Antwort.Also am besten erstmal weitermachen und paralell nach neuen jobs schauen?

wie mit den arbeitgeber einigen?

wie mit den arbeitgeber einigen?

Wenn Dir die Arbeit absolut nicht liegt, sprich mit dem Arbeitgeber, das er Dir kündigt. Er kann das in der Probezeit ohne Begründung und Du hast dann sofort wieder Anspruch auf Geld vom Staat. Habe das mit meinem Sohn durch. Nur Du darfst nicht kündigen, dann wartest Du 3 Monate.

wenn der arbeitgeber sich aber sträubt?

Hallo Jens,

kann mich den anderen nur anschließen. Bei Kündigung deinerseits gibt es die ersten drei Monate kein Geld. Bei Kündigung vom Chef schon. Also eine Kündigung seitens des Arbeitgebers muss dein Ziel sein.

Gruss Eric

Vielen Dank für die Antwort.Also am besten erstmal
weitermachen und paralell nach neuen jobs schauen?

Ja, geht leider nicht anders.