hallo,kann ein arbeitgeber nach 7 jahren erneut einen arbeitsvertrag mit nochmaliger probezeit verlangen ? grüße von michael
Hallo Michael,
nach sechs Monaten im Betrieb hast Du Kündigungsschutz gemäß § 1 KSchG, egal was im Arbeitsvertrag steht. Heißt für Deine Frage: verlangen kann der Arbeitgeber viel, aber wirksam ist es nicht.
Was ist der Hintergrund Deiner Frage? Bietet man Dir im selben Unternehmen einen neuen Job an? Hast Du derzeit einen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag? Wenn befristet, mit welchem Sachgrund?
Viele Grüße
Taigahilli
danke für die schnelle antwort…
meine frau (deutsche)arbeitet bei vietnam airlines.die haben vor ca.1/2 jahr nen neuen chef bekommen,der 10 jahre in japan tätig war.der will jetzt wohl „aufräumen“.hat jetzt erstmal kleiderordnung(kann er ja machen)und stechuhr eingeführt.überstunden waren bis dato nicht erlaubt (würde krank machen).jetzt kam heute ein neuer arbeitsvertrag per email vom chef,mit neuer 6 monatiger probezeit (sie arbeitet schon über 7 jahre dort),16 überstunden wären zumutbar bei gleichem lohn etc…also quasi ne neueinstellung ! ist das überhaupt erlaubt ??? er kann dann jeden feuern in der neuen probezeit ohne gründe…
grüße aus frankfurt,michael
Hallo Michael,
uih, das klingt für mich schon etwas windig.
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass der Arbeitgeber Deiner Frau schon ein deutsches Unternehmen ist (also z.B. eine deutsche Tochtergesellschaft der vietnamesischen Fluggesellschaft) oder sie zumindest ihren Arbeitsplatz in Deutschland hat. Ansonsten müsste natürlich zunächst geprüft werden, ob überhaupt deutsches Recht auf den Arbeitsvertrag anwendbar ist.
Vorausgesetzt das deutsche Arbeitsrecht findet Abwendung, darf der Arbeitgeber wie gesagt nicht einfach so eine neue „Probezeit“ einführen bzw. er darf nicht in dieser selbsternannten „Probezeit“ ohne Angabe von Gründen kündigen. Siehe KSchG.
Ebensowenig kann er einseitig die Arbeitsbedingungen zu Lasten der Mitarbeiterin ändern. Bei einer Vertragsänderung ist grundsätzlich immer das Einverständnis von beiden Vertragspartnern erforderlich (wie freiwillig dieses „Einverständnis“ erteilt wird, steht natürlich auf einem anderen Blatt).
Was der Arbeitgeber gerade versucht, ist vermutlich eine sogenannte Änderungskündigung. Hierbei handelt es sich im Grunde im eine Kündigung des Arbeitsvertrags, verbunden mit dem Angebot, einen neuen (schlechteren) Vertrag abzuschließen. Für die Änderungskündigung gelten prinzipiell dieselben Vorschriften wie für Beendigungskündigungen, d.h. sie sind nur unter Abgabe von Gründen möglich (z.B. betriebsbedingt), es hat eine Sozialauswahl zu erfolgen, der Betriebsrat muss angehört werden etc.
Ich kann Euch nur dringend empfehlen, eine rechtliche Beratung aufzusuchen, denn bei dem geschilderten Verhalten des Arbeitgebers läuten bei mir durchaus die Alarmglocken. Auf gar keinen Fall sollte Deine Frau voreilig irgendetwas unterschreiben oder einwilligen.
Die Frage ist mehr rhetorisch: Gibt es in dem Betrieb eine Betriebsrat oder eine aktive Gewerkschaft?
Ein gut gemeinter Rat noch: Du solltest bei solchen Themenstellungen im Internet weder Deinen eigenen richtigen Namen noch den der Firma verwenden. Man weiß nie, wer so mitliest oder was Google jetzt oder später findet.
Herzliche Grüße
Taigahilli